Montag, 20. Mai 2024

Gemeinsame Verschuldungs-Regeln
EU-Länder einigen sich auf neue Grundsätze

Die Finanzminister der EU-Staaten haben sich auf eine Änderung der europäischen Schuldenregeln verständigt. Die Pläne für einen angepassten Stabilitäts- und Wachstumspakt sehen unter anderem vor, dass die individuellen Situationen der Länder stärker als bislang berücksichtigt werden sollen.

21.12.2023
    Vor der halbverglasten Frontfassade wehen drei Flaggen mit den europäischen Sternen.
    Das Justus-Lipsius-Gebäude in der belgischen Haupstadt Brüssel: Sitzungsort des EU-Ministerrats (dpa / Daniel Kalker)
    Kritiker warnen vor einer nachhaltigen Aufweichung der sogenannten "Maastricht"-Stabilitätskriterien. Befürworter hingegen sehen nun mehr Spielräume für staatlich finanzierte Wachstumsimpulse.
    Der Einigung zufolge sollen hoch verschuldete Mitgliedsstaaten künftig mehr Zeit bekommen, ihre Defizite abzubauen und zugleich zusätzliche finanzielle Möglichkeiten für Investitionen erhalten. Auf Druck Deutschlands sollen sie aber auch ein jährliches Mindestmaß beim Abbau ihrer Schuldenstände einhalten. Die spanische Ratspräsidentschaft schrieb auf der Online-Plattform X, durch die Einigung würden "Stabilität und Wachstum" in Europa gesichert.
    Bundesfinanzminister Linder teilte mit, die neuen Fiskalregeln für die EU-Mitgliedsstaaten seien zugleich "realistischer und wirksamer". Sie verbänden "klare Zahlen für niedrigere Defizite und sinkende Schuldenquoten mit Anreizen für Investitionen und Strukturreformen". Damit werde "die Stabilitätspolitik gestärkt".
    Zuvor hatten sich Frankreich und Deutschland nach langem Ringen auf eine gemeinsame Linie bei dem Thema verständigt, was als Voraussetzung für eine Einigung unter allen EU-Staaten galt.
    Die Grundsatzeinigung der Finanzminister muss noch mit dem Europäischen Parlament verhandelt werden, bevor die entsprechenden Rechtstexte in Kraft treten können. Es wird erwartet, die Gesetzgebung noch vor der Wahl zum Europäischen Parlament abschließen zu können. Die Europawahl findet Anfang Juni 2024 statt.

    Die "Maastricht"-Kriterien des Stabilitäts- und Wachstumspakts

    Die bislang geltenden Regeln schreiben vor, den Gesamtschuldenstand eines Staates auf maximal 60 Prozent der Wirtschaftsleistung zu begrenzen und die jährlichen Haushaltsdefizite unter drei Prozent des jeweiligen Bruttoinlandsprodukts zu halten. Auch sollten Staaten normalerweise fünf Prozent der Schulden, die über der 60-Prozent-Marke liegen, im Jahr zurückzahlen. Allerdings wurde das Regelwerk "vorübergehend" bis 2024 ausgesetzt, was mit den Kosten der Pandemie und den Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine begründet wurde. Außerdem wurden diese sogenannten "Maastricht-Kriterien" auch schon vor der Corona-Krise von vielen Mitgliedsländern missachtet.
    Gegner des Regelwerks argumentierten, eine Rückkehr zum bisherigen "Stabilitäts- und Wachstumspakt" stelle eine Gefahr für die wirtschaftliche Erholung Europas dar. Befürworter warnten, eine Aufweichung der Regeln führe zu weniger soliden Staatsfinanzen und im Euro-Raum zu einer Schwächung der Gemeinschaftswährung.
    Sie können hier einen Beitrag unseres Brüssel-Korrespondenten hören.

    Weiterführende Informationen

    In unserem Newsblog zum Krieg in der Ukraine finden Sie einen Überblick über die jüngsten Entwicklungen.
    Diese Nachricht wurde am 21.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.