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EU-Parlament
Bessere Entschädigung für Flugreisende

Das Europäische Parlament will die Rechte für Fluggäste innerhalb der Union stärken. Die Abgeordneten beschlossen heute einen Gesetzentwurf, wonach Passagiere bereits bei einer Verspätung von drei Stunden Anspruch auf eine Entschädigung von mindestens 300 Euro haben sollen. Die Entscheidung muss erst noch mit den Regierungen der EU-Staaten abgestimmt werden.

05.02.2014
    Die EU-Parlamentarier beschlossen auch, dass Reisende, die einen Hinflug nicht antreten, ihren Anspruch auf den Rückflug behalten. Zudem sollen sich die Fluggesellschaften nur noch eingeschränkt auf außergewöhnliche Umstände berufen und damit Entschädigungen abwenden können. Beim Handgepäck wollen die Abgeordneten einheitliche Regeln: Im Flugpreis soll mindestens eine Tasche und ein Duty-Free-Einkauf inbegriffen sein. Dies wendet sich gegen die Praxis mancher Airlines, für zusätzliches Handgepäck eine Gebühr zu berechnen.
    Mit diesen Forderungen geht das Parlament deutlich über die der EU-Kommission hinaus. Diese hatte vergangenes Jahr eine Kompensation nach fünf Stunden vorgeschlagen und wollte auch bei Langstreckenflügen großzügigere Lösungen für die Airlines durchsetzen. Das Europaparlament muss sich deshalb jetzt mit den Regierungen der EU-Staaten auf einen Kompromiss einigen. Die EU-Mitgliedsländer wollen ihre Position im Juni festlegen. Danach sollen die Verhandlungen über eine endgültige Lösung mit dem neugewählten Parlament beginnen.
    Kritik vom Branchenverband
    Der Bundesverband der deutschen Luftverkehrswirtschaft kritisierte die Entscheidungen des Parlaments scharf und warnte vor Wettbewerbsnachteilen für die europäischen Fluggesellschaften. "Der Beschluss wird vor allem dazu führen, dass die Fluggesellschaften die Mehrkosten wegen ihrer geringen Margen nicht selber zahlen können und daher auf die Ticketpreise aufschlagen müssen", sagte Verbandspräsident Klaus-Peter Siegloch in Berlin.
    Mit der Neuregelung der Fluggastrechte soll eine Richtlinie von 2004 nachgebessert werden, die nach Meinung von Verbraucherschützern zu viele Schlupflöcher bietet. Auch zahlreiche Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus den vergangenen Jahren werden dabei berücksichtigt. Für Ärger mit den Fluggesellschaften soll in Zukunft eine Schlichtungsstelle zuständig sein, wie es sie in ähnlicher Form auch schon in Deutschland gibt.