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EU-Parlament
Einheitlicher Datenschutz aus Brüssel

Nach jahrelangen Verhandlungen könnte die EU-Datenschutzverordnung in Kürze endlich verabschiedet werden. Unternehmen sollen in Zukunft verpflichtet werden, Kundendaten zu schützen und bei Hackerangriffen schnell und umfassend zu informieren.

Von Jörg Münchenberg | 15.12.2015
    Mehrheit für das Ende der Roaming-Gebühren: Das EU-Parlament bei der Abstimmung.
    Das EU-Parlament soll bald über die neue Datenschutzverordnung entscheiden. (picture alliance / EPA / Patrick Seeger)
    Seit Jahren wird über die neue Datenschutzverordnung verhandelt, heute Abend nun könnten die Vertreter von Rat, EU-Kommission und EU-Parlament die Gespräche erfolgreich abschließen. Davon geht zumindest der zuständige Berichterstatter des Parlaments, der Abgeordnete der Grünen, Jan Philipp Albrecht aus:
    "Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir heute eine finale Formulierung dieses Gesetzes bekommen. Und das dann auch die Mitgliedsstaaten so annehmen werden. Und wir dann im Januar, Februar dann im Parlament abstimmen und es dann Anfang 2018 zur Anwendung kommt."
    Zwar gibt es schon jetzt Mindeststandards beim europäischen Datenschutz, doch die unterscheiden sich erheblich von Mitgliedsland zu Mitgliedsland. Und gerade US-Unternehmen haben sich in Europa vor allem Standorte in Ländern wie Irland ausgesucht, in denen besonders niedrige Standards gelten. Zudem stammt die geltende Richtlinie aus dem Jahr 1995 – ist also gemessen an den heutigen technologischen Möglichkeiten hoffnungslos veraltet. Insofern gibt es durchaus auch Lob von Axel Voss, CDU:
    "So wie es jetzt ist, ist es durchaus besser wie die Datenschutzrichtlinie von 1995; das muss man schon sagen. Es gibt auch für die Unternehmen ein vereinheitlichtes Recht bis zu einem gewissen Grad. Aber es ist eben meines Erachtens nicht das Willkommenheißen einer digitalen Zukunft, das wir eigentlich bräuchten, um in Europa mithalten zu können mit anderen Kontinenten dieser Welt."
    Berichtspflichten für Unternehmen
    Nach der Einschätzung von Voss ist die neue Verordnung zu schwerfällig und aufwendig: es gibt Berichtspflichten für die Unternehmen bei Datenpannen, beim Umgang mit besonders sensiblen Daten muss es vorher eine Folgeabschätzung geben; bei groben Verstößen werden Sanktionen fällig – wie hoch, darüber wird zur Stunde noch verhandelt. Auch der Datenschutzbeauftragte soll in jedem europäischen Betrieb ab einer bestimmten Größe – über die derzeit ebenfalls noch verhandelt wird – zum Standard werden.
    Doch natürlich werden auch die Verbraucher von dem neuen einheitlichen Datenrecht in Europa profitieren, betont der Grüne Albrecht. In manchen Punkten dürfte der neue Datenschutz-Standard sogar besser sein als derzeit unter deutschem Recht:
    "Wir haben ja nicht nur eine einheitliche Durchsetzung in ganz Europa und scharfe Sanktionen. Es gibt auch neue rechte wie das Recht auf Datenportablität, dass ich meine Daten einfach mitnehmen kann. Das Recht auf "Vergessen werden", dass ich also die Daten leichter löschen kann. Und auch Informationsrechte, die gestärkt werden im Vergleich zum deutschen Recht. Da kann der Verbraucher guten Gewissens sagen: diese Verordnung bringt mir mehr."
    Zudem soll es künftig in jedem Mitgliedsland für Verbraucher und Unternehmen einen Ansprechpartner geben – auch dies soll den europäischen digitalen Binnenmarkt stärken. Offen ist derzeit allerdings auch noch die wichtige Frage, wie klar der Verbraucher der Nutzung seiner Daten zustimmen muss. Nach Ansicht des Rates ist eine eindeutige Zustimmung, wie es wörtlich heißt, ausreichend. Das Parlament fordert dagegen eine ausdrückliche Billigung. Angesichts der riesigen Datenmengen, die heutzutage verarbeitet werden, geht es dabei um deutlich mehr als nur einen semantischen Feinschliff.