Samstag, 27. April 2024

Brüssel
EU-Staaten einigen sich auf konkrete Beschränkungen für zollfreie Agrarimporte aus der Ukraine

Die Staaten der EU haben sich auf konkrete Beschränkungen für die zollfreie Einfuhr bestimmter ukrainischer Agrarprodukte geeinigt.

28.03.2024
    Blick von unten auf das vollverglaste Gebäude unter diesigem Himmel.
    Sitz des Europäischen Rats: Das Europagebäude in Brüssel (imago images/Chris Emil Janssen via www.imago-images.de)
    Unterhändler kamen in Brüssel überein, die Mengen auf das durchschnittliche Importniveau zwischen dem ersten Halbjahr 2021und Ende 2023 zu deckeln. Dies gilt für Geflügel, Eier, Zucker, Mais, Honig und Hafer. Weizen ist von der Deckelung ausgenommen. In der vergangenen Woche hatten sich die EU-Staaten bereits grundsätzlich darauf verständigt, dass die seit 2022 geltende Zollfreiheit für ukrainische Waren zwar verlängert wird, aber in eingeschränkter Form.
    Mit der Zollfreiheit soll die vom russischen Angriff hart getroffene ukrainische Wirtschaft gestärkt werden. Seit Monaten gibt es aber Proteste vor allem von polnischen Bauern an der Grenze zur Ukraine. Sie sehen durch die ukrainische Zollfreiheit die Absatzchencen für ihre eigenen Landwirtschaftsprodukte geschmälert. Polen, aber auch Frankreich hatten deshalb die Einschränkungen verlangt. Nötig ist nun noch die Zustimmung des Europäischen Parlaments. Dann könnten die neuen Zollregeln Anfang Juni in Kraft treten.
    Diese Nachricht wurde am 28.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.