Remme: Die Parteichefs von CDU und CSU, Angela Merkel und Edmund Stoiber, sie werden sich heute treffen, um eine gemeinsame Position zu dieser Verfassung der Europäischen Union zu finden. Ich habe vor wenigen Minuten über diesen Verfassungsentwurf mit Peter Müller von der CDU gesprochen, dem Ministerpräsidenten des Saarlandes, und ihn zunächst gefragt: warum brauchen wir überhaupt eine solche Verfassung?
Müller: Bisher hat die Europäische Union eine eigentliche Grundlage einer Verfassung eines Staatswesens nicht. Deshalb war es das Ziel, mit dem europäischen Konvent eine solche Verfassung, die die grundlegenden Regelungen des Zusammenarbeitens beinhaltet, zu etablieren. Dies ist das Ergebnis der Arbeit des Konvents.
Remme: Nun liegt dieser Entwurf vor. Rechnen Sie in den nächsten Monaten mit substanziellen Veränderungen?
Müller: Ich denke, dass das, was jetzt vorliegt, eine taugliche Beratungsgrundlage ist. Ich denke aber auch, dass das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Vieles ist vernünftig geregelt. Es gibt aber Nachbesserungsbedarf. Ich gehe deshalb davon aus, dass im Vorfeld der nächsten Regierungskonferenz und bei der Regierungskonferenz selbst noch einmal Modifikationen vorgenommen werden.
Remme: Herr Müller, es hat Kritik gegeben, als dieser Entwurf veröffentlicht wurde. Das kann nicht überraschen. Unterschiedliche Reaktionen in der Union: Edmund Stoiber hat mit Blick auf diesen Entwurf von einer "Entmündigung der Mitgliedsstaaten" gesprochen. Kann das stehen bleiben?
Müller: Zunächst einmal ist ja die Frage, ob und inwieweit die Mitgliedsstaaten diesen Entwurf jetzt noch einmal diskutieren, auch zum Gegenstand von Volksabstimmungen machen. Ziel des Prozesses war es ja auch, die europäische Verfassung transparenter zu machen. Das Ziel ist bisher nicht erreicht. Der Konvent war eine Veranstaltung für Spezialisten. In der Breite der Bevölkerung ist seine Arbeit nicht angekommen. Zum zweiten gibt es einige Fragen, die auch nach meiner Überzeugung besser in der nationalen Zuständigkeit oder zumindest unter dem Vorbehalt der Einstimmigkeit auf europäischer Ebene geregelt werden. Insofern muss nachgebessert werden. Das gilt in Sonderheit für den Bereich der Asylpolitik.
Remme: Aber noch mal: Aufgrund dessen, was vorliegt, aufgrund dieses Entwurfs, kann man da von einer Entmündigung sprechen, sollte es so bleiben?
Müller: Natürlich führt dieser Entwurf dazu, dass in einer ganzen Reihe von Fragen nicht mehr national entschieden werden kann. Der Entwurf führt auch dazu, dass in einer Reihe von Fragen die europäische Ebene ausschließlich zuständig ist, und der Entwurf klärt nicht eindeutig die Frage der sogenannten Kompetenzkompetenz, also die Frage wann ist Europa zuständig, wann ist die nationale Ebene zuständig. Ich würde den Begriff der Entmündigung nicht benutzen wollen, aber der Entwurf ist, wenn er nicht in einem transparenten Verfahren beschlossen wird, nicht unproblematisch.
Remme: Sie haben die Asylpolitik erwähnt. Auf diesem Gebiet – so wird vorgeschlagen – soll nun in Zukunft nicht mehr notwendigerweise einstimmig beschlossen werden. Ist das ein Punkt, der verändert werden muss?
Müller: Ich halte das für falsch und ich glaube, dass hier Veränderung stattfinden muss. Die Situation in den Mitgliedsstaaten ist sehr unterschiedlich, was die Asylfrage, was die Zuwanderungsproblematik anbetrifft. Wir sind ein Stück weiter gekommen, weil zumindest die Frage des Zugangs in den Arbeitsmarkt dem nationalen Vorbehalt unterliegt, aber ich glaube, dass in der Asylfrage die Einstimmigkeit unverzichtbar ist.
Remme: Ist diese Europäische Union schlicht noch nicht reif für eine EU-weite Harmonisierung der Asylpolitik?
Müller: Ich glaube das zentrale Problem auch des Konvents ist, dass das Ziel des europäischen Prozesses unterschiedlich definiert wird. Wollen wir am Ende einen europäischen Bundesstaat, oder wollen wir eine Föderation, einen Staatenbund? Da gibt es sehr unterschiedliche Auffassungen, auch bei den Beitrittsländern, aber auch bei den alten Mitgliedsstaaten. Diese Grundfrage, die ist im Konvent ausgeklammert gewesen, die ist nicht ausdiskutiert worden. Darunter leidet der gesamte Prozess.
Remme: Sollte die nicht eigentlich am Anfang stehen?
Müller: Es wäre schön, wenn das so wäre, aber das ist offensichtlich nicht der Fall. Die Logik der Europäischen Union ist anders. Die Logik hieß: wir fangen einmal an, und zwar mit ökonomischen Fragen, und dann wird sich das ganze schon entwickeln. Ich glaube jedoch, wir müssen irgendwann reden: was ist Europa, etwa mit Blick auf die Türkei, und wir müssen reden über die Frage: wie wollen wir dieses Europa organisieren, in einem föderativen System oder in einem staatlichen integrierten.
Remme: Und sind dies Fragen, die vor dem Beschluss einer solchen Verfassung erörtert und beantwortet werden müssen?
Müller: Ich meine, dass die Fragen zumindest erörtert werden müssen. Ich meine, dass zumindest die Problematik beschrieben werden muss. Ich glaube nicht, dass es uns in den nächsten Monaten, in denen der jetzt vorliegende Verfassungsvertrag zu verabschieden ist, gelingt, einen Konsens auf europäischer Ebene in diesen Fragen zu erreichen.
Remme: Herr Müller, andere Kritik befasst sich mit der Zentralisierung von Wirtschaftsförderung. Allein das Wort Zentralisierung muss doch bei Ihnen als Regierungschef einer Region auch Wachsamkeit hervorrufen oder?
Müller: Es ruft Wachsamkeit hervor. Der Vertrag selbst spricht ja auch von Koordinierung, nicht von Zentralisierung. Selbst dieses halte ich für problematisch. Auch dies ist eine Schwachstelle, weil hier einfach das Risiko besteht, dass über einen solchen Begriff einer Allzuständigkeit der europäischen Ebene begründet wird, und die ist unsinnig. Was kleinere Einheiten besser erledigen können, sollen kleinere Einheiten erledigen.
Remme: Wie wichtig ist dem Christdemokraten Peter Müller ein Gottesbezug in der Präambel?
Müller: Die Europäische Union sollte sich in ihrer Verfassung zu ihren geistigen Grundlagen bekennen. Dazu zählt sicherlich das christliche Erbe des Abendlandes. Ich bedauere, dass dies in angemessener Form bisher nicht Eingang gefunden hat.
Remme: Ist das unverzichtbar?
Müller: Wissen Sie, die Frage unverzichtbar ja oder nein, das ist so eine typisch deutsche Debatte: alles oder nichts. Politische Prozesse finden nicht in der Ebene des alles oder nichts statt. Es geht darum, dafür zu sorgen, dass dieses christliche Erbe, dass der Gottesbezug in den Text aufgenommen wird.
Remme: Herr Müller. Am Ende steht der Ratifizierungsprozess, und dieser wird ja je nach nationaler Verfassung anders aussehen. Wenn diese Verfassung denn so grundlegend ist, wäre es nicht sinnvoll, sie dann dem Volk zur Abstimmung vorzulegen?
Müller: Ich hielte dies für sinnvoll, sage aber einen Satz hinzu. Ich glaube, dass man die Frage der Volksabstimmung auf nationaler Ebene nicht mit Blick auf ein einziges Thema entscheiden kann. Das muss dann schon eine grundsätzliche Entscheidung sein. Ich bin für Plebiszite auf nationaler Ebene, auch für einen Plebiszit über diesen Verfassungsvertrag.
Remme: Und sollte das dann eine Befragung verbindlichen Charakters sein oder unverbindlichen?
Müller: Es entbindet nicht von der demokratischen Legitimation und es entbindet nicht die Bundesregierung davon, die auswärtige Gewalt wahrzunehmen. Aber ich glaube über ein solches Votum kann sich kein Staatsorgan hinwegsetzen.
Remme: Das habe ich nicht ganz verstanden. Also eine Volksbefragung verbindlichen Charakters?
Müller: Zumindest politisch wäre Verbindlichkeit gegeben. Das wird eine nationale Regierung, ein nationales Parlament nicht ignorieren.
Remme: Ist das durchsetzbar?
Müller: Das ist eine reine Frage, ob man es will oder nicht.
Remme: Halten Sie es für wahrscheinlich, dass es dazu kommt?
Müller: Nein, weil das Grundgesetz dieses System nicht vorsieht und ich nicht glaube, dass wir so schnell eine Grundgesetzänderung bekommen.
Remme: Die Meinung von Peter Müller von der CDU, Ministerpräsident des Saarlandes.
Link: Interview als RealAudio
Müller: Bisher hat die Europäische Union eine eigentliche Grundlage einer Verfassung eines Staatswesens nicht. Deshalb war es das Ziel, mit dem europäischen Konvent eine solche Verfassung, die die grundlegenden Regelungen des Zusammenarbeitens beinhaltet, zu etablieren. Dies ist das Ergebnis der Arbeit des Konvents.
Remme: Nun liegt dieser Entwurf vor. Rechnen Sie in den nächsten Monaten mit substanziellen Veränderungen?
Müller: Ich denke, dass das, was jetzt vorliegt, eine taugliche Beratungsgrundlage ist. Ich denke aber auch, dass das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Vieles ist vernünftig geregelt. Es gibt aber Nachbesserungsbedarf. Ich gehe deshalb davon aus, dass im Vorfeld der nächsten Regierungskonferenz und bei der Regierungskonferenz selbst noch einmal Modifikationen vorgenommen werden.
Remme: Herr Müller, es hat Kritik gegeben, als dieser Entwurf veröffentlicht wurde. Das kann nicht überraschen. Unterschiedliche Reaktionen in der Union: Edmund Stoiber hat mit Blick auf diesen Entwurf von einer "Entmündigung der Mitgliedsstaaten" gesprochen. Kann das stehen bleiben?
Müller: Zunächst einmal ist ja die Frage, ob und inwieweit die Mitgliedsstaaten diesen Entwurf jetzt noch einmal diskutieren, auch zum Gegenstand von Volksabstimmungen machen. Ziel des Prozesses war es ja auch, die europäische Verfassung transparenter zu machen. Das Ziel ist bisher nicht erreicht. Der Konvent war eine Veranstaltung für Spezialisten. In der Breite der Bevölkerung ist seine Arbeit nicht angekommen. Zum zweiten gibt es einige Fragen, die auch nach meiner Überzeugung besser in der nationalen Zuständigkeit oder zumindest unter dem Vorbehalt der Einstimmigkeit auf europäischer Ebene geregelt werden. Insofern muss nachgebessert werden. Das gilt in Sonderheit für den Bereich der Asylpolitik.
Remme: Aber noch mal: Aufgrund dessen, was vorliegt, aufgrund dieses Entwurfs, kann man da von einer Entmündigung sprechen, sollte es so bleiben?
Müller: Natürlich führt dieser Entwurf dazu, dass in einer ganzen Reihe von Fragen nicht mehr national entschieden werden kann. Der Entwurf führt auch dazu, dass in einer Reihe von Fragen die europäische Ebene ausschließlich zuständig ist, und der Entwurf klärt nicht eindeutig die Frage der sogenannten Kompetenzkompetenz, also die Frage wann ist Europa zuständig, wann ist die nationale Ebene zuständig. Ich würde den Begriff der Entmündigung nicht benutzen wollen, aber der Entwurf ist, wenn er nicht in einem transparenten Verfahren beschlossen wird, nicht unproblematisch.
Remme: Sie haben die Asylpolitik erwähnt. Auf diesem Gebiet – so wird vorgeschlagen – soll nun in Zukunft nicht mehr notwendigerweise einstimmig beschlossen werden. Ist das ein Punkt, der verändert werden muss?
Müller: Ich halte das für falsch und ich glaube, dass hier Veränderung stattfinden muss. Die Situation in den Mitgliedsstaaten ist sehr unterschiedlich, was die Asylfrage, was die Zuwanderungsproblematik anbetrifft. Wir sind ein Stück weiter gekommen, weil zumindest die Frage des Zugangs in den Arbeitsmarkt dem nationalen Vorbehalt unterliegt, aber ich glaube, dass in der Asylfrage die Einstimmigkeit unverzichtbar ist.
Remme: Ist diese Europäische Union schlicht noch nicht reif für eine EU-weite Harmonisierung der Asylpolitik?
Müller: Ich glaube das zentrale Problem auch des Konvents ist, dass das Ziel des europäischen Prozesses unterschiedlich definiert wird. Wollen wir am Ende einen europäischen Bundesstaat, oder wollen wir eine Föderation, einen Staatenbund? Da gibt es sehr unterschiedliche Auffassungen, auch bei den Beitrittsländern, aber auch bei den alten Mitgliedsstaaten. Diese Grundfrage, die ist im Konvent ausgeklammert gewesen, die ist nicht ausdiskutiert worden. Darunter leidet der gesamte Prozess.
Remme: Sollte die nicht eigentlich am Anfang stehen?
Müller: Es wäre schön, wenn das so wäre, aber das ist offensichtlich nicht der Fall. Die Logik der Europäischen Union ist anders. Die Logik hieß: wir fangen einmal an, und zwar mit ökonomischen Fragen, und dann wird sich das ganze schon entwickeln. Ich glaube jedoch, wir müssen irgendwann reden: was ist Europa, etwa mit Blick auf die Türkei, und wir müssen reden über die Frage: wie wollen wir dieses Europa organisieren, in einem föderativen System oder in einem staatlichen integrierten.
Remme: Und sind dies Fragen, die vor dem Beschluss einer solchen Verfassung erörtert und beantwortet werden müssen?
Müller: Ich meine, dass die Fragen zumindest erörtert werden müssen. Ich meine, dass zumindest die Problematik beschrieben werden muss. Ich glaube nicht, dass es uns in den nächsten Monaten, in denen der jetzt vorliegende Verfassungsvertrag zu verabschieden ist, gelingt, einen Konsens auf europäischer Ebene in diesen Fragen zu erreichen.
Remme: Herr Müller, andere Kritik befasst sich mit der Zentralisierung von Wirtschaftsförderung. Allein das Wort Zentralisierung muss doch bei Ihnen als Regierungschef einer Region auch Wachsamkeit hervorrufen oder?
Müller: Es ruft Wachsamkeit hervor. Der Vertrag selbst spricht ja auch von Koordinierung, nicht von Zentralisierung. Selbst dieses halte ich für problematisch. Auch dies ist eine Schwachstelle, weil hier einfach das Risiko besteht, dass über einen solchen Begriff einer Allzuständigkeit der europäischen Ebene begründet wird, und die ist unsinnig. Was kleinere Einheiten besser erledigen können, sollen kleinere Einheiten erledigen.
Remme: Wie wichtig ist dem Christdemokraten Peter Müller ein Gottesbezug in der Präambel?
Müller: Die Europäische Union sollte sich in ihrer Verfassung zu ihren geistigen Grundlagen bekennen. Dazu zählt sicherlich das christliche Erbe des Abendlandes. Ich bedauere, dass dies in angemessener Form bisher nicht Eingang gefunden hat.
Remme: Ist das unverzichtbar?
Müller: Wissen Sie, die Frage unverzichtbar ja oder nein, das ist so eine typisch deutsche Debatte: alles oder nichts. Politische Prozesse finden nicht in der Ebene des alles oder nichts statt. Es geht darum, dafür zu sorgen, dass dieses christliche Erbe, dass der Gottesbezug in den Text aufgenommen wird.
Remme: Herr Müller. Am Ende steht der Ratifizierungsprozess, und dieser wird ja je nach nationaler Verfassung anders aussehen. Wenn diese Verfassung denn so grundlegend ist, wäre es nicht sinnvoll, sie dann dem Volk zur Abstimmung vorzulegen?
Müller: Ich hielte dies für sinnvoll, sage aber einen Satz hinzu. Ich glaube, dass man die Frage der Volksabstimmung auf nationaler Ebene nicht mit Blick auf ein einziges Thema entscheiden kann. Das muss dann schon eine grundsätzliche Entscheidung sein. Ich bin für Plebiszite auf nationaler Ebene, auch für einen Plebiszit über diesen Verfassungsvertrag.
Remme: Und sollte das dann eine Befragung verbindlichen Charakters sein oder unverbindlichen?
Müller: Es entbindet nicht von der demokratischen Legitimation und es entbindet nicht die Bundesregierung davon, die auswärtige Gewalt wahrzunehmen. Aber ich glaube über ein solches Votum kann sich kein Staatsorgan hinwegsetzen.
Remme: Das habe ich nicht ganz verstanden. Also eine Volksbefragung verbindlichen Charakters?
Müller: Zumindest politisch wäre Verbindlichkeit gegeben. Das wird eine nationale Regierung, ein nationales Parlament nicht ignorieren.
Remme: Ist das durchsetzbar?
Müller: Das ist eine reine Frage, ob man es will oder nicht.
Remme: Halten Sie es für wahrscheinlich, dass es dazu kommt?
Müller: Nein, weil das Grundgesetz dieses System nicht vorsieht und ich nicht glaube, dass wir so schnell eine Grundgesetzänderung bekommen.
Remme: Die Meinung von Peter Müller von der CDU, Ministerpräsident des Saarlandes.
Link: Interview als RealAudio