Flug verschoben, Anschlussflug gestrichen: Wer mehr als drei Stunden Verspätung hat, bekommt bis zu 600 Euro. So die Theorie. Die Realität sieht jedoch oft anders aus. Denn die Fluggesellschaften berufen sich vielfach auf höhere Gewalt, um eine Entschädigung bei längeren Verspätungen zu vermeiden. Die EU-Kommission will das jetzt ändern und die Rechte der Kunden stärken. Helen Kearns, Sprecherin des EU-Verkehrskommissars:
"Das größte Problem für die Verbraucher ist ein Gefühl der Frustration. Die Fluggäste wissen um ihre Rechte, die EU-Gesetze ihnen zusichern, aber wenn sie diese einfordern, versuchen die Fluggesellschaften immer wieder Gründe zu finden, um keine Entschädigungen zu zahlen. Diese Rechte dürfen nicht nur auf dem Papier existieren. Die Passagiere müssen das Gefühl haben, dass sie auch das bekommen, was ihnen zusteht."
Die Brüsseler Behörde will nun Grauzonen in bestehenden Regelungen beseitigen und neue Rechte einführen. Dazu gehört die konkrete Definition der Umstände, die als höhere Gewalt gelten, wie zum Beispiel technische Probleme oder wenn die Besatzung nicht verfügbar ist. Außerdem wird definiert, wann außergewöhnliche Umstände vorliegen, wie etwa Naturkatastrophen. Streik des eigenen Personals gehört dann nicht mehr dazu.
Gab es bisher nur allgemeine Informationspflichten, so sollen Passagiere künftig spätestens eine halbe Stunde nach der vorgesehenen Abflugzeit umfassend über die Gründe der Verzögerung Auskunft erhalten. Außerdem will die EU-Kommission ganz praktische Verbesserungen erreichen. Bei Verspätungen von mindestens einer Stunde müssen dann Heizung, Klimaanlage und Toiletten an Bord funktionieren. Die EU-Kommission betont jedoch ausdrücklich, auch die Unternehmen stärken zu wollen.
"Auch die Fluggesellschaften haben ihre Ansprüche. Sie wollen, dass innerhalb Europas gleiche Rechte gelten. Deshalb geht es uns heute darum, die Richtlinien zu korrigieren, zu aktualisieren und zu verdeutlichen, zugunsten der Passagiere, aber auch der Airlines."
Mit ihren Anpassungen reagiert die Kommission auf Beschwerden von Verbrauchern, aber auch auf zahlreiche Urteile bis hin zum Europäischen Gerichtshof. Dieser hatte kürzlich einer Bremerin Recht gegeben, die Air France verklagt hatte, weil sie elf Stunden zu spät an ihrem Zielort ankam. Die Airline hatte eine Entschädigung verweigert, weil der erste Flug nur zweieinhalb Stunden verspätet gestartet war. Künftig ist die Verspätung am Ziel der Reise Grundlage für Entschädigungsforderungen und nicht der verspätete Abflug.
Daran hält zwar auch die EU-Kommission fest, gewährt den Airlines aber künftig mehr Spielraum. So müssen bei Langstreckenflügen, wie im Falle der Bremerin, zwölf Stunden Verspätung überschritten sein. Die Klägerin hätte dann keine Ansprüche mehr gehabt. Den Europa-Abgeordneten Knut Fleckenstein von der SPD ärgert das.
"Ich finde es schon ganz gut, dass ein bisschen konkreter dasteht, wann es eine Entschädigung gibt. Aber warum man sich jetzt nicht orientiert an das, was der EuGH Ende Januar, am 31. Januar, oder jetzt noch mal beschlossen hat, das verstehe ich nicht."
Die Vorschläge müssen heute von der Kommission gebilligt und dann vom Parlament und den Regierungen bestätigt werden.
"Das größte Problem für die Verbraucher ist ein Gefühl der Frustration. Die Fluggäste wissen um ihre Rechte, die EU-Gesetze ihnen zusichern, aber wenn sie diese einfordern, versuchen die Fluggesellschaften immer wieder Gründe zu finden, um keine Entschädigungen zu zahlen. Diese Rechte dürfen nicht nur auf dem Papier existieren. Die Passagiere müssen das Gefühl haben, dass sie auch das bekommen, was ihnen zusteht."
Die Brüsseler Behörde will nun Grauzonen in bestehenden Regelungen beseitigen und neue Rechte einführen. Dazu gehört die konkrete Definition der Umstände, die als höhere Gewalt gelten, wie zum Beispiel technische Probleme oder wenn die Besatzung nicht verfügbar ist. Außerdem wird definiert, wann außergewöhnliche Umstände vorliegen, wie etwa Naturkatastrophen. Streik des eigenen Personals gehört dann nicht mehr dazu.
Gab es bisher nur allgemeine Informationspflichten, so sollen Passagiere künftig spätestens eine halbe Stunde nach der vorgesehenen Abflugzeit umfassend über die Gründe der Verzögerung Auskunft erhalten. Außerdem will die EU-Kommission ganz praktische Verbesserungen erreichen. Bei Verspätungen von mindestens einer Stunde müssen dann Heizung, Klimaanlage und Toiletten an Bord funktionieren. Die EU-Kommission betont jedoch ausdrücklich, auch die Unternehmen stärken zu wollen.
"Auch die Fluggesellschaften haben ihre Ansprüche. Sie wollen, dass innerhalb Europas gleiche Rechte gelten. Deshalb geht es uns heute darum, die Richtlinien zu korrigieren, zu aktualisieren und zu verdeutlichen, zugunsten der Passagiere, aber auch der Airlines."
Mit ihren Anpassungen reagiert die Kommission auf Beschwerden von Verbrauchern, aber auch auf zahlreiche Urteile bis hin zum Europäischen Gerichtshof. Dieser hatte kürzlich einer Bremerin Recht gegeben, die Air France verklagt hatte, weil sie elf Stunden zu spät an ihrem Zielort ankam. Die Airline hatte eine Entschädigung verweigert, weil der erste Flug nur zweieinhalb Stunden verspätet gestartet war. Künftig ist die Verspätung am Ziel der Reise Grundlage für Entschädigungsforderungen und nicht der verspätete Abflug.
Daran hält zwar auch die EU-Kommission fest, gewährt den Airlines aber künftig mehr Spielraum. So müssen bei Langstreckenflügen, wie im Falle der Bremerin, zwölf Stunden Verspätung überschritten sein. Die Klägerin hätte dann keine Ansprüche mehr gehabt. Den Europa-Abgeordneten Knut Fleckenstein von der SPD ärgert das.
"Ich finde es schon ganz gut, dass ein bisschen konkreter dasteht, wann es eine Entschädigung gibt. Aber warum man sich jetzt nicht orientiert an das, was der EuGH Ende Januar, am 31. Januar, oder jetzt noch mal beschlossen hat, das verstehe ich nicht."
Die Vorschläge müssen heute von der Kommission gebilligt und dann vom Parlament und den Regierungen bestätigt werden.