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EuGH-Entscheidung
Beihilfe-Verfahren gegen Deutsche Post war rechtswidrig

Die EU-Kommission erachtete die Beihilfen für die Deutsche Post als unerlaubt und entschied 2002, dass die Post 572 Millionen Euro an Beihilfen zurückzahlen solle. Dagegen hatte die Post beim Europäischen Gerichtshof geklagt. Nun wurde nach jahrelangem Rechtsstreit entschieden, dass das Verfahren gegen die Post rechtswidrig war.

Von Thomas Otto |
    Das Logo der Deutschen Post
    Die Deutsche Post hat einen jahrelangen Rechtsstreit gegen die EU-Kommission gewonnen. (Martin Schutt/dpa)
    Jahrelang dauerte der Rechtsstreit zwischen Deutscher Post und EU-Kommission. Zumindest vorerst ist der nun beigelegt.
    Unter anderem das Paketdienstunternehmen UPS hatte sich bereits 1994 bei der EU-Kommission über ihrer Ansicht nach unerlaubte Beihilfen für die Deutsche Post beschwert. Im Geschäft des Haus-zu-Haus-Paketdienstes drücke die Post durch nicht-kostendeckende Angebote den Preis. Das gleiche sie aus mit ihren Gewinnen aus dem Briefgeschäft, in dem die Post damals noch ein gesetzliches Monopol besaß - so der Vorwurf.
    Im Jahr 2002 hatte die EU-Kommission - als Hüterin der EU-Verträge - deshalb entschieden, dass dies mit dem gemeinsamen Binnenmarkt unvereinbar sei. Die Post habe 572 Millionen Euro an Beihilfen zurückzuzahlen. Dagegen klagte die Post erfolgreich beim EuGH - die Entscheidung wurde für nichtig erklärt.
    Derweil eröffnete die Kommission eine weitere Untersuchung, um der Frage nachzugehen, ob die Post über die 572 Millionen Euro hinaus überhöhte Beihilfen erhalten habe. Auch dagegen ging die Post gerichtlich vor. Heute nun bestätigten die Luxemburger Richter: Die EU-Kommission hat rechtswidrig gehandelt und hätte keine neue Untersuchung gegen die Deutsche Post einleiten dürfen. Das entsprechende Prüfverfahren sei bereits im Jahr 2002 vollständig abgeschlossen gewesen.
    Die Kosten des Verfahrens trägt somit die EU-Kommission. Sie muss nun entscheiden, ob sie in Sachen Post-Beihilfen weiter ermitteln will.