
Daniele Biffi hatte seit 2012 als Lang-Sprinter an Deutschen Meisterschaften der Senioren im Amateursport teilgenommen. Dann änderte der DLV 2017 die Regeln und schloss EU-Bürger vom Startrecht aus. Biffi durfte lediglich außer Wertung an den Rennen teilnehmen.
Das Amtsgericht Darmstadt, das den Fall beurteilen muss, hat die Luxemburger Richter um Rat gefragt, ob eine solche Regelung gegen EU-Recht verstößt. Die Luxemburger Richter stellen nun klar: Man kann Sportler mit anderer Staatsangehörigkeit ausschließen, wenn man den Ausschluss gut begründet.
Internationale Starts unabhängig von der Staatsangehörigkeit
Das Argument des DLV, wonach die Nationalität für die internationalen Wettbewerbe wichtig sei, überzeuge jedoch nicht. Denn in der Senioren-Klasse kann man unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit bei internationalen Meisterschaften für Deutschland antreten. Der Fall geht damit zurück an das Amtsgericht Darmstadt.