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Startverbot für ausländische Leichtathleten
EuGH-Gutachter: DLV-Regelung unverhältnismäßig

Seit 2016 können nur deutsche Staatsangehörige an Deutschen Leichtathletik-Meisterschaften teilnehmen. EU-Bürger starten außer Konkurrenz. Dagegen hat sich der Italiener Daniele Biffi gewehrt - mit Erfolg. Laut EuGH-Gutachter verletzt die Regelung des DLV das Diskriminierungsverbot.

Von Tonia Koch | 07.03.2019
Daniele Biffi (li., Nr. 481) und Dennis Lux (re, Nr. 362) laufen beim 10. Berliner Laeufermeeting - Krumme Strecken gegeneinander
Der Italiener Daniele Biffi (li) lebt seit Jahren in Deutschland und hat mehrfach erfolgreich für seinen Berliner Sportclub an den deutschen Leichtathletikmeisterschaften der Senioren teilgenommen (imago / Beautiful Sports)
Daniele Biffi hat allen Grund zur Freude. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes teilt seine Auffassung, dass der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) ihn als ausländischen Sportler nicht von deutschen Meisterschaften ausschließen darf.
"Das ist ein großer und ganz wichtiger Schritt und das freut mich. Und ich muss sagen, ich habe auch genau das erwartet, dass wenn wir in der EU sind, sich die Menschen frei bewegen können im Sport, bei der Arbeit usw."
Leichtathleten mit ausländischem Pass ausgeschlossen
Daniele Biffi ist italienischer Staatsbürger, lebt seit Jahren in Deutschland und hat mehrfach erfolgreich für seinen Berliner Sportclub an den deutschen Leichtathletikmeisterschaften der Senioren teilgenommen. Bis der DLV 2016 die Teilnahmebedingungen änderte und Leichtathleten mit ausländischem Pass von den Wettbewerben um deutsche Meistertitel ausschloss. Eine Teilnahme war fortan nur noch außerhalb einer Wertung möglich.
Gutacher halten Beschränkung für unverhältnismäßig
Diese Beschränkung sei unverhältnismäßig, argumentiert der Gutachter des Europäischen Gerichtshofes. Noch ist es eine Empfehlung und kein Urteil, aber in aller Regel folgen die europäischen Richter der Argumentation ihres Generalanwaltes. Gerald Kornisch, der Anwalt von Biffi, geht deshalb davon aus, dass der DLV die umstrittene Neufassung der Deutschen Leichtathletik Ordnung wird überarbeiten müssen.
"Also einen Ausschluss von Unionsbürgern sehe ich nach der Stellungnahme des Generalanwaltes überhaupt nicht mehr gerechtfertigt, und zwar weder im Seniorensport um den es in der Causa Biffi geht, noch im Spitzensport, noch bei den Jugendlichen."
DLV will Urteil abwarten
Der Verband wollte sich heute zum Spruch aus Luxemburg nicht äußern, man wolle das Urteil abwarten, teilte der DLV mit. Allerdings verwies der Verband noch einmal darauf, dass die Regeländerung nötig gewesen sei, um Missbrauch einzudämmen. Einzelne Vereine hätten gezielt ausländische Läufer zu deutschen Meisterschaften geschickt, ohne dass nachprüfbar gewesen sei, dass sich diese Athleten tatsächlich dauerhaft in Deutschland aufhielten. Dieses Problem sei nicht von der Hand zu weisen, aber der vom DLV gewählte Lösungsansatz sei falsch, sagt Gerald Kornisch.
"Ich kann nicht alle ausländischen Verbandsathleten dafür in die Haftung nehmen und sagen, hier gibt es eine Handvoll von Sportfunktionären, die das Teilnahmerecht missbrauchen, also schließen wir Euch einfach mal alle aus. Diese Sündenbock-Politik kann man nicht hinnehmen."
Ein Urteil des Europäischen Gerichthofes wird in einigen Wochen erwartet.