Donnerstag, 25. April 2024

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EuGH-Urteil zu Ökostrom
"Eine Gefahr fürs deutsche EEG"

Sollte der Europäische Gerichtshof heute entscheiden, dass auch importierter Ökostrom gefördert werden muss, dann kommt Deutschland das EEG-Gesetz noch teurer zu stehen. Der Vorsitzende der Deutschen Energieagentur, Stephan Kohler, mahnt zur Ruhe. Selbst in einem solchen Falle blieben Deutschland zwei Jahre Übergangszeit, sagte er im DLF.

Stephan Kohler im Gespräch mit Sandra Schulz | 01.07.2014
    Die Reform des EEG sorgt für Diskussionen.
    Die Reform des EEG sorgt für Diskussionen. (dpa / picture-alliance / Julian Stratenschulte)
    In der vergangenen Woche erst musste die Bundesregierung nach Einspruch aus Brüssel neue Änderungen am Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) noch vor der Sommerpause vornehmen. Davon betroffen waren unter anderem auch Selbstversorger mit eigenen Ökostrom-Anlagen, die ebenfalls an den Kosten der Energiewende beteiligt werden. Stephan Kohler, Vorsitzender der Deutschen Energieagentur, ist dennoch froh über den gefundenen Kompromiss. Man stehe unter hohem Zeitdruck, betonte er. Jetzt könne die deutsche Industrie weiter entlastet werden und bleibe konkurrenzfähig.
    Heute droht nun ein neuer Stolperstein aus Brüssel: Der Europäische Gerichtshof entscheidet, ob der Betreiber eines Windparks in Finnland Zugang zur schwedischen Ökostrom-Förderung erhalten kann. Das Urteil ist auch für Deutschland relevant, denn dann könnten ausländische Anbieter von Ökostrom etwa auch die deutsche Förderung erhalten müssen.
    Für Stephan Kohler hat die Diskussion eine juristische und praktische Komponente. Sollte das Urteil so ausfallen, dass Deutschland auch ausländische Anbieter von Ökostrom an der EEG-Umlage beteiligen müsse, dann blieben noch mindestens zwei Jahre Übergangszeit. Schwierig wäre die praktische Umsetzung aber auf jeden Fall.

    Das Interview mit Stephan Kohler in voller Länge:
    Sandra Schulz: Seit dem vergangenen Freitag steht die Reform. Ob sie aber auch in Kraft treten kann, das weiß heute Morgen niemand. Hoch umstritten sind die neuen Regeln zur Ökostromförderung, die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, kurz EEG. Letzte Woche hat die Große Koalition die zwar durch den Bundestag gebracht, aber das Projekt könnte aus Brüssel ausgebremst werden, denn die Kommission prüft einen Verstoß gegen EU-Recht. Und auch das Urteil, das heute vom Europäischen Gerichtshof aus Luxemburg erwartet wird, das könnte zum Stolperstein werden.
    Am Telefon begrüße ich jetzt Stephan Kohler, er ist Vorsitzender der Geschäftsleitung der Deutschen Energieagentur. Guten Morgen!
    Stephan Kohler: Guten Morgen.
    Schulz: Herr Kohler, es geht also um die Klage eines finnischen Ökostromunternehmers, der Strom nach Schweden exportiert. Erklären Sie es uns noch mal: Was hat das mit dem deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz zu tun?
    Kohler: Na ja, das EuGH muss heute darüber entscheiden, ob ein Ökostromerzeuger aus einem anderen Land in einem anderen Land die dort gültige Förderung für erneuerbare Energie bekommt. Das ist jetzt ein Streit zwischen Finnland und Schweden, würde aber dann, wenn der Richterspruch so erfolgt, wie vielleicht erwartet, auch für Deutschland zutreffen, weil wir dann Strom, der zum Beispiel in Polen, Frankreich oder in einem anderen Land erzeugt wird, auch nach dem deutschen EEG vergüten müssen.
    Ich sehe da aber ein Riesenproblem, weil da ist auf europäischer Ebene ein Widerspruch, weil in der EU-Richtlinie 2009/28 steht, dass jedes Mitgliedsland, jeder Mitgliedsstaat selbst entscheiden kann, in welchem Umfang er Strom aus anderen Mitgliedsstaaten fördern kann. Da gibt es auf der EU-Ebene auch zwei widersprüchliche Aussagen jetzt.
    "Ich seh da ein Riesenproblem"
    Schulz: Das heißt aber, wenn es so käme, dass Deutschland alle, ich sage es jetzt mal flapsig, Ökostromunternehmer in ganz Europa fördern müsste. Was hieße das für die Umlage? Was hieße das für den Strompreis?
    Kohler: Wir müssen jetzt deutlich unterscheiden zwischen der rechtlichen, der juristischen Diskussion und der tatsächlichen materiellen. Wir haben einmal versucht, das energiewirtschaftlich nachzuvollziehen, wie das gehen soll. Wenn jetzt ein Windparkbetreiber an der Atlantikküste in Frankreich Windkraftstrom erzeugt, wieso und wie kann das materiell dann in Deutschland vergütet werden?
    Weil er speist ja in das französische Netz ein und die Fördersysteme funktionieren ja so, dass die Vergütung dann von dem jeweiligen Netzbetreiber erfolgt, und uns ist noch nicht klar, wie das energiewirtschaftlich materiell ausgestaltet werden soll, dass wir dann für Ökostrom, der an der Atlantikküste erzeugt wird, diesen über die deutsche EEG-Umlage finanzieren. Also ja, wir sehen auch eine Gefahr, weil natürlich das EEG durch die EU genehmigt werden muss, aber da sollten wir als Deutschland schon selbstbewusst auftreten und dann auch in einen Streit gehen.
    Schulz: Könnte das EEG denn heute sozusagen indirekt gekippt werden?
    Kohler: Heute indirekt nicht, weil es gibt ja immer die Zwei-Jahres-Übergangsfristen. Erst einmal muss ja auf europäischer Ebene die Anpassung erfolgen. Ich habe vorhin darauf hingewiesen, dass jeder Mitgliedsstaat selber entscheiden kann, selbst nach EU-Richtlinie, wie viel ausländischen erneuerbaren Strom sie haben wollen. Da sind zwei Jahre Übergangsfristen auf EU-Ebene und dann muss es noch in nationales Recht umgesetzt werden.
    Also ich denke, wir haben noch Zeit. Aber die Hürde besteht ja darin, dass die EU das EEG insgesamt genehmigen muss, also auch die Ausnahmeregelung und so weiter, und hier besteht natürlich schon ein Hebel, dass wir dann auf EU-Ebene keine Genehmigung fürs EEG bekommen. Hier werden auch häufig verschiedene Sachverhalte miteinander vermischt, und deshalb sehen wir schon auch eine Gefahr fürs deutsche EEG.
    "Wir haben noch Zeit, aber Hürde besteht"
    Schulz: Wenn wir jetzt in Brüssel bleiben und bei dem Streit mit der Kommission, was passiert denn, wenn es keine Einigung gibt?
    Kohler: Dann muss man sich streiten und dann muss man natürlich wieder vor Gericht gehen, um das zu klären. Aber wir haben nicht viel Zeit, weil zum Beispiel genau die Ausnahmegenehmigungen, die Entlastungen für die deutsche Industrie müssen ja bis zum Herbst, also bis September geregelt werden, damit dann auch die Ausnahmen für 2015 gelten. Wir stehen hier unter einem hohen Zeitdruck, und deshalb ist es vernünftig, mit der EU jetzt auf Verhandlungsebene zu einem Ergebnis zu kommen und nicht in einen langwierigen Rechtsstreit einzutreten.
    Schulz: Aber für den Verbraucher würde der Strom eigentlich billiger werden, wenn diese Ausnahmen wegfielen. Wäre das nicht für den Verbraucher günstiger?
    Kohler: Wir müssen da deutlich unterscheiden. Natürlich, wenn die Ausnahmen wegfallen, aber dann haben wir keine konkurrenzfähigen Strompreise für die deutsche Industrie und dann sind Arbeitsplätze gefährdet. Ich wäre da ein bisschen vorsichtig. Ich finde die Lösung, die jetzt gefunden worden ist – es war ein langer Diskussionsprozess -, gerecht und nachvollziehbar, weil wir als Industriestandort Deutschland auch wettbewerbsfähige Strompreise haben müssen gegenüber USA, wo ja der Strompreis um 50 Prozent günstiger ist wie in Deutschland.
    Aber wir haben hier, denke ich, einen vernünftigen Kompromiss, wo der Abwägungsprozess zwischen Belastung der Haushalte und der mittelständischen Unternehmen und der Großindustrie in einem sinnvollen Mix ist.
    Schulz: Sie sagen, wir haben einen sinnvollen Prozess. Wenn wir schon mal vorausschauen auf den kommenden Winter und wir berücksichtigen, dass die Ukraine-Krise absehbar sich nicht wird lösen lassen, ist die Energieversorgung dann gesichert?
    Kohler: Es ist immer schwierig zu spekulieren, was wenn. Bisher ist die Situation die, dass Russland ihre Lieferverpflichtungen erfüllt hat. Jetzt kommt es darauf an, ob wir den Gasstreit beilegen, ob jetzt die Ukraine ihre Gasschulden bezahlen kann und ob man sich auf einen neuen Gaspreis, der auch marktwirtschaftlich europäisch vernünftig ist, einigen kann. Ich bin da ehrlich gesagt noch optimistisch.
    Gestern hat auch EU-Kommissar Oettinger noch mal dargestellt, dass man da auf einem vernünftigen Weg ist, und ich denke, das ist politisch notwendig zu lösen, und wenn die Ukraine-Krise politisch gelöst ist, dann werden wir das Problem mit dem Gaspreis und der Gasversorgung auch lösen. Ich gehe noch optimistisch in dieser Frage voran. Für den nächsten Winter schätze ich die Lage optimistisch ein.
    Schulz: Stephan Kohler, Vorsitzender der Geschäftsleitung der Deutschen Energieagentur und heute hier in den "Informationen am Morgen" im Deutschlandfunk. Danke Ihnen.
    Kohler: Danke!
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.