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EuGH zu Flüchtlingsfragen
Staaten dürfen Rettungsschiffe in bestimmten Fällen kontrollieren

Die deutsche Seenotrettungsorganisation Sea-Watch hat vor dem Europäischen Gerichtshof einen Teilerfolg erzielt. Der EuGH hat entschieden, dass die italienischen Behörden Rettungsschiffe in bestimmten Fällen zwar festhalten und kontrollieren dürfen. Das ist aber nur dann erlaubt, wenn eine eindeutige Gefahr für Sicherheit, Gesundheit oder die Umwelt vorliegt.

Kapern, Peter |
Die Seenotrettungsschiffe "Alan Kurdi" der Hilfsorganisation Sea-Eye und die "Sea-Watch 3" der Organisation Sea-Watch nebeeinander im Hafen von Burriana in Spanien
Die Seenotrettungsschiffe "Alan Kurdi" der Hilfsorganisation Sea-Eye und die "Sea-Watch 3" der Organisation Sea-Watch nebeeinander im Hafen von Burriana in Spanien (imago images/Tim Wagner)