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EuGH zu Flüchtlingsverteilung
Richtungsweisendes Urteil erwartet

Müssen Ungarn und die Slowakei gegen ihren Willen Flüchtlinge aufnehmen? Und müssen EU-Länder Mehrheitsentscheidungen bei sich zuhause umsetzen, auch wenn sie selbst dagegen sind? Diese Fragen werden die Richter des Europäischen Gerichtshofs heute mit ihrem Urteil beantworten.

Von Karin Bensch | 06.09.2017
    Gruppe von Frauen, die in einer Reihe stehen
    Ungarn und die Slowakei wollen keine Asylbewerber nach einem festen Verteilungsschlüssel bei sich aufnehmen. (picture alliance /dpa/Edvard Molnar)
    Die beiden osteuropäischen Länder hatten geklagt, weil sie keine Asylbewerber nach einem festen Verteilungsschlüssel bei sich aufnehmen wollten.
    "Wenn der EuGH die Klage von Ungarn und der Slowakei ablehnt, dann gibt es keine Ausrede mehr. Dann muss endlich mehr passieren bei der Umsiedlung, denn es kann nicht sein, dass einzelne Mitgliedsstaaten denken, sie hätten mit Solidarität nichts am Hut", meint Ska Keller, die Fraktionsvorsitzender der Grünen im Europaparlament.
    Ausgangspunkt vor zwei Jahren
    Die Klage geht zurück auf einen Entscheidung vom September 2015. Vor knapp zwei Jahren hatten die EU-Länder mehrheitlich beschlossen, 120.000 Flüchtlinge aus Griechenland und Italien auf andere europäische Staaten zu verteilen. Damit sollten die beiden Länder entlastet werden, in denen damals die meisten Menschen ankamen. Mehrere osteuropäische Länder waren gegen die verpflichtende Umverteilung. Ungarn und die Slowakei zogen dagegen vor Gericht. Sie argumentieren, der Mehrheitsbeschluss sei nicht rechtens und wollten mit ihrer Klage wohl auch ihrer Wut Luft machen. Ungarn und die Slowakei werden eine Schlappe vor Gericht erleben, meint die CSU-Europaabgeordnete Monika Hohlmeier am Telefon.
    "Weil die Beschlüsse nach Recht und Ordnung, ohne Verfahrensfehler, mit der entsprechenden, notwendigen Mehrheit beschlossen worden sind."
    "Europa darf nicht an Veto-Situationen scheitern"
    Der europäische Lissabon Vertrag sehe vor, dass bestimmte Entscheidungen nicht einstimmig fallen müssen, sondern eine qualifizierte Mehrheit dafür reicht. Das ist der Fall, wenn 55 Prozent der Mitgliedsstaaten für den Vorschlag stimmen – also 16 von 28 EU-Ländern. Sie müssen zusammen mindestens 65 Prozent der EU-Bürger repräsentieren. Der SPD-Europaabgeordnete Arne Lietz hofft, dass die Richter klarstellen, dass Länder Mehrheitsentscheidungen umsetzen müssen, auch, wenn sie überstimmt wurden.
    "Europa darf nicht an Veto-Situationen scheitern, die sämtliche Reformen blockieren oder die EU in akuten Fragen wie der EU-Flüchtlingspolitik handlungsunfähig machen."
    Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, ein französischer Jurist, kam im Juli zu der Einschätzung, dass Ungarn und die Slowakei dazu verpflichtet sind Asylbewerber bei sich aufzunehmen. Seine Begründung lautet: Die Flüchtlingsverteilung trage wirksam und verhältnismäßig dazu bei, dass Griechenland und Italien die Folgen der Flüchtlingskrise von 2015 bewältigen können. In drei von vier Fällen folgen die Richter der Bewertung des Generalanwalts.
    Ländern drohen hohe Geldbußen
    Nach dem Verteilungsschlüssel müsste Ungarn nur knapp 1.300 Schutzbedürftige aufnehmen, die Slowakei sogar lediglich 900. Doch was ist, wenn sich die beiden Länder auch nach dem Urteil des höchsten Europäischen Gerichts weiter sperren? Mitte Juni hatte die EU-Kommission bereits ein Strafverfahren gegen Ungarn, Polen und Tschechien wegen der nicht umgesetzten Verteilung gestartet. Diese Verfahren könnten letztlich wieder vor dem Europäischen Gerichtshof landen und dann hohe Geldbußen für die drei betroffenen Länder bedeuten.
    Egal wie das Urteil ausgeht: Ein Erfolg ist die Flüchtlingsverteilung bislang nicht. Denn von den ursprünglich vereinbarten 120.000 Flüchtlingen, sind bislang gerade einmal rund 25.000 umverteilt worden. Also nur etwa jeder fünfte Asylbewerber. Und das liegt nicht nur an der Blockadehaltung osteuropäischer Länder, sondern auch an der mangelnden Aufnahmemotivation vieler anderer EU-Länder.