
Nach Ansicht der Luxemburger Richter ist diese zu unflexibel. Sie schränke die Entscheidungsfreiheit der Betreiber zu stark ein.
Bei Trassenpreisen handelt es sich um Gebühren, die Verkehrsunternehmen zahlen müssen, wenn sie das Schienennetz der Deutschen Bahn nutzen. Für Verkehrsunternehmen könnten durch den Wegfall des Preisdeckels nun Mehrkosten in Milliardenhöhe entstehen. Branchenvertreter befürchten, dass dies langfristig zu höheren Ticketpreisen und weniger Verbindungen im Regionalverkehr führen kann.
(Az. C-770/24)
Diese Nachricht wurde am 19.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
