Archiv

Europarats-Expertin zu Gewalt gegen Frauen
Istanbul-Konvention in Europa auf "ganz breiter Ebene" anerkannt

Der türkische Präsident plant, aus der Istanbul-Konvention auszusteigen. Juristin Sabine Kräuter-Stockton betonte, dass von 47 Europaratsstaaten nur zwei diese nicht unterschrieben haben. Die Juristin überprüft die Umsetzung des Abkommens: Es gebe positive Entwicklungen, aber bei keinem Staat laufe es perfekt, sagte sie im Dlf.

Sabine Kräuter-Stockton im Gespräch mit Frederik Rother |
Flaggen der Mitgliedsstaaten vor dem Europaratsgebäude in Straßburg
Flaggen der Mitgliedsstaaten vor dem Europaratsgebäude in Straßburg (picture alliance/imageBROKER/Stefan Obermeier)
Die Konvention des Europarats ist das weltweit erste verbindliche Abkommen dieser Art. Staatliche Behörden werden darin verpflichtet, Schritte zur Verhütung von Gewalt an Frauen zu ergreifen, Opfer zu schützen und Täter strafrechtlich zu verfolgen. Die Übereinkunft wurde am 11. Mai 2011 in Istanbul zur Unterschrift ausgelegt. Sie wurde inzwischen von 45 Staaten und der Europäischen Union (EU) unterzeichnet; Deutschland gehörte zu den ersten Unterzeichnern. Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan hat am 20. März 2021 bekannt gegeben, aus der Istanbul-Konvention auszusteigen.
International hat das für Kritik gesorgt – und auch in der Türkei gingen noch am Wochenende Tausende auf die Straße. Die Türkei bekräftigt, dass sie Frauen weiter schützen will. Aktivistinnen und Frauenrechts-NGOs geben an, dass allein im letzten Jahr etwa 300 Türkinnen ermordet wurden.
Was kann die Istanbul-Konvention generell leisten und was nicht? Darüber hat Sabine Kräuter-Stockton Auskunft gegeben. Sie ist Oberstaatsanwältin in Saarbrücken und seit 2018 für Deutschland in einem Experten-Gremium des Europarats, das die Einhaltung der Istanbul-Konvention überwacht.
Frederik Rother: Ist die Türkei schon rechtskräftig aus der Istanbul-Konvention ausgetreten ist?
Sabine Kräuter-Stockton: Nein, dafür gibt es – also für einen tatsächlichen Austritt aus der Konvention – bestimmte Formalien, die eingehalten werden müssen. Da müsste eine formelle Notifikation an den Europarat gerichtet werden, und dann gibt es eine gewisse Frist, bis zu der der Austritt dann rechtskräftig wäre. Ich wäre sehr froh, wenn dieser förmliche Schritt nicht getan würde.
Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan (l.) mit EU-Ratspräsident Charles Michel und -Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, am 10. März 2020 zu Gesprächen über den Migrationsparkt zwischen EU und Türkei
Die EU findet kein Mittel gegen Erdogan
Die Türkei steigt aus der Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen aus. Mehr als Empörung muss Präsident Erdogan aber nicht fürchten, kommentiert Karin Senz. Er habe die Europäer wegen des Flüchtlingspakts in der Hand.

"Die Idee der Konvention ist in Europa grundsätzlich anerkannt"

Rother: Wenn wir jetzt einen allgemeinen Blick auf die Konvention werfen, was für Verpflichtungen ergeben sich denn für Staaten, die diese Konvention unterschrieben haben und in Kraft gesetzt haben?
Kräuter-Stockton: Es gibt – da will ich einmal drauf hinweisen, wenn man jetzt viel hört, dass die Türkei überlegt auszutreten … Es sind immerhin von den 47 Europaratsstaaten nur zwei, die die Konvention nicht gezeichnet haben. Alle anderen haben auch mitgearbeitet an der Erarbeitung dieses Vertragstexts über ein paar Jahre, das heißt, im Grunde ist die Idee, die der Konvention zugrunde liegt, auf ganz breiter Ebene in Europa grundsätzlich wirklich anerkannt.
Mit der Ratifizierung, die ja zum Beispiel auch in Deutschland erfolgt ist, ist dann der Vertrag geltendes Recht im jeweiligen Mitgliedsstaat. Das bedeutet, die Konvention geht davon aus, dass Gewalt gegen Frauen eine Menschenrechtsverletzung ist und dass man da nicht an einzelnen Punkten, wie das sonst so jedes einzelne Land immer gemacht hat, rumdoktern kann, sondern dass man große Strukturen schaffen muss, um dieses große Problem in den Griff zu bekommen.
Die Konvention sagt hier, es muss Prävention betrieben werden, Opferschutzmaßnahmen, die Strafverfolgung muss verbessert werden, teilweise auch ermöglicht werden, und dann müssen alle Maßnahmen miteinander koordiniert sein, sodass nicht eins neben dem anderen herläuft und dass insgesamt Erfolg möglich ist.

Strukturen ändern, um Gewalt gegen Frauen zu verhindern

Was in meinen Augen auch immer ganz wichtig ist, dass die Gewalt als geschlechtsspezifisch angesehen wird, also dass es nicht, sagen wir mal wie bei einem Diebstahl, bei einem Einbruch, einem Betrug eine Sache zwischen zwei Personen ist, sondern dass man das Ganze in großem Zusammenhang sieht. Das ist im Grunde Folge von unserer ungleichen Machtverteilung in unseren Gesellschaften. Wenn man ändern will, dass Gewalt gegen Frauen so häufig vorkommt, muss man auch diese Strukturen ändern. Das ist das Neue, das Besondere an der Istanbul-Konvention, dass sie also nicht nur einzelne Vorgaben macht, in dem Fall muss man dies, in jenem Fall jenes tun, sondern dass sie Strukturen, den Aufbau von Strukturen erfordert.

Istanbul-Konvention verlangt viele Maßnahmen

Rother: Es geht also ums Grundlegende. Sie haben zwei Länder erwähnt, die nicht unterschrieben haben, das sind Russland und Aserbaidschan. Aber jetzt schauen wir noch mal auf die Arbeit in Ihrem Gremium: Sie untersuchen in dem Gremium, wie die Istanbul-Konvention in der Praxis umgesetzt und angewendet wird. Was beobachten Sie denn, halten sich die Unterzeichnerstaaten grundsätzlich an die Regeln?
Kräuter-Stockton: Die Konvention verlangt Maßnahmen, die so umfassend sind, dass sie nicht von heute auf morgen tatsächlich mit der Ratifikation und damit, dass das Vertragswerk Gesetz in dem Land geworden ist, direkt schon umgesetzt werden kann. Dafür wurde ja auch Grevio (Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence) eingesetzt …
Rother: Das ist Ihr Gremium.
Kräuter-Stockton: Das ist unser Gremium, unser Monitoring-Mechanismus sozusagen, um den einzelnen Mitgliedsstaaten dabei sozusagen auf die Sprünge zu helfen, ihnen zu sagen, hier gibt es Nachbesserungsbedarf, hier läuft es gut, da könntet ihr noch ein bisschen nachlegen. Keiner der Staaten, die bisher diesem Prozess, diesem Überprüfungs-Monitoring-Prozess unterzogen wurden, kann von sich behaupten, oder wir können das auch nicht sagen, dass da alles perfekt läuft, aber es gibt durchaus viele positive Entwicklungen.

Erfolgreiches Beispiel Frankreich

Rother: Wie zum Beispiel?
Kräuter-Stockton: Wenn ich dran denke, so ein ganz besonderes Beispiel ist in Frankreich, das wurde 2018/2019 von Grevio überprüft. In dem Zusammenhang gab es dann eine große landesweite, eine sogenannte Grenelle, so eine Art Bürgerbeteiligung, eine Befragung, und es wurde ein Maßnahmenpaket zusammengeschneidert gegen Gewalt gegen Frauen. Da ist von 2019 auf 2020 die Anzahl von Frauen, die im Rahmen von Gewalt gegen Frauen getötet wurden – das ist natürlich die extremste Form – jährlich von 146 auf jährlich 90 pro Jahr gesunken.
Rother: Frau Kräuter-Stockton, woran liegt es denn, dass einige Mitgliedsländer des Europarates wie Lettland, Litauen oder auch Großbritannien die Konvention bisher nicht anwenden? Polen überlegt ja auch laut, auszusteigen.
Kräuter-Stockton: Das sind Dinge, wo wir natürlich nicht reingucken können, aber es ist bei allen Konventionen so, dass die Mitgliedsstaaten sich Zeit lassen, prüfen, was im Moment in ihrer jeweiligen innenpolitischen oder sonstigen Situation im Vordergrund steht. Es gibt natürlich in verschiedenen Staaten Vorbehalte. Es gibt Staaten, die meinen, obwohl beispielsweise jetzt eben Polen oder auch die Türkei oder die baltischen Staaten da mitgearbeitet haben in dem Gremium, das damals die Konvention ausgearbeitet hat. Das heißt, prinzipiell werden diese Gedanken mitgetragen, nur die Frage ist dann doch, wird das Ganze jetzt im Moment zur Priorität, sodass das Ganze umgesetzt werden kann.

"Einen gewissen Druck können wir schon aufbauen"

Rother: Frau Kräuter-Stockton, können Sie mir noch kurz zum Schluss sagen, welche Handlungsmöglichkeiten haben Sie und Ihr Gremium? Können Sie Sanktionen fordern, Druck aufbauen?
Kräuter-Stockton: Einen gewissen Druck können wir schon aufbauen, der aber im Grunde darin besteht … Die Überprüfung von Konventionen, internationalen Konventionen findet ja eigentlich immer im Berichtsweg statt. Unsere Berichte sind dann so ein bisschen wie ein, sagen wir mal, Zeugnis, in dem wohlwollend, aber auch motivierend und hilfreich drinsteht, wo der Staat gerade in der jetzigen Situation, zum Zeitpunkt der Evaluation Nachbesserungsbedarf und Mängel hat, wo etwas abgestellt werden muss. Die Berichte werden veröffentlicht, müssen im Parlament diskutiert werden, dadurch entsteht ein gewisser Druck.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.