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Europawahl
Dreiprozentklausel erneut vor Gericht

ÖDP und Freie Wähler haben beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen die Dreiprozentklausel eingereicht. Nur wer diese Hürde überspringt, kann in das Parlament in Brüssel und Straßburg einziehen. Die ÖDP fühlt sich gegenüber den großen Parteien benachteiligt. Die Dreiprozent-Sperrklausel verletze vor allem den Grundsatz der Chancengleichheit.

Von Susanne Grüter | 17.12.2013
    "In Europa hat jede Meinung ihre faire Chance. Was Sie bewegt, bestimmt die Beschlüsse des Europäischen Parlaments. Sie haben die Macht zu entscheiden. Das Europäische Parlament: Handeln, mitmachen, bewegen."
    "Mitmachen" werden die Ökologisch-Demokratische Partei "ÖDP" und die "Freien Wähler" bei der Europawahl am 25. Mai 2014 auf jeden Fall. Aber hat ihre Meinung eine "faire Chance"?
    "Handeln, mitmachen, bewegen."
    Ob sie tatsächlich etwas "bewegen" können, wie der Wahlspot des Europäischen Parlaments fordert, hängt für die beiden kleinen Parteien entscheidend davon ab, ob sie eine Dreiprozenthürde überspringen müssen, um in das Parlament in Brüssel und Straßburg einzuziehen. So hat es der Deutsche Bundestag im Juni beschlossen.
    Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht
    "Gehandelt" haben ÖDP und Freie Wähler aber bereits und - gemeinsam mit anderen Parteien und Vereinen - Klage eingereicht gegen diese Dreiprozentklausel - vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter wollen darüber morgen mündlich verhandeln.
    Die ÖDP fühlt sich gegenüber den großen Parteien benachteiligt. Die Dreiprozent-Sperrklausel verletze vor allem den Grundsatz der Chancengleichheit. Bis das Urteil Klarheit bringt, sind die kleinen Parteien in Wartestellung. Würde die Hürde bestätigt, wäre das ein harter Rückschlag für sie. Der ÖDP-Vorsitzende Sebastian Frankenberger:
    "Für den Wahlkampf wäre es auch sehr schwierig, weil wir vermutlich im Vorfeld schon mit der Kandidatensuche Probleme hätten, weil natürlich viele prominente Kandidaten auch sagen, wir wollen schon irgendwo eine Sicherheit haben, wenn wir auf eine Liste gehen, wenn wir uns öffentlich outen. Und Probleme gibt es natürlich auch in der Vorbereitung des Wahlkampfes, denn wir drucken jetzt demnächst Plakate, da wollen wir natürlich draufschreiben, ob es eine Hürde gibt oder nicht. Und das verzögert sich alles, und das ist einfach wahnsinnig schwierig für uns."
    Treffen der Freien Wähler in Koblenz. Auch hier gibt es in diesen Tagen nur ein Thema.
    "Wenn sie fällt, dann werden wir natürlich massiv in die Kampagne gehen, den Leuten klarzumachen, dass unter drei Prozent nicht eine verschenkte Stimme ist, sondern jede Stimme voll zählt. Wenn die Dreiprozent-Hürde nicht fallen sollte, dann müssen wir den normalen Weg des Wahlkampfs gehen und noch Überzeugungsarbeit leisten, dass man uns trotz der Dreiprozent-Hürde wählen soll."
    Eine Hürde schreckt Wähler ab
    Stephan Wefelscheid, Rechtsanwalt und Bundesjustiziar der Freien Wähler, rechnet damit, dass seine Partei ohne Klausel zwei oder mehr Abgeordnete bei der Europawahl stellen könnte. Mit Klausel wäre das wohl kein realistisches Ziel. Seine wissenschaftliche Beraterin Kathrin Laymann hat an der Universität Augsburg untersucht, wie eine Hürde das Wählerverhalten beeinflusst: Ergebnis: Sie schreckt ab.
    "Deswegen verzerrt es einfach das normale Bild der Wahl, das sich sonst ergeben würde, weil die Parteien die Stimme verlieren, die ihnen sonst von der Sympathie zukommen würde. Sie schaffen es nicht über die Hürde, schon weil die Leute die Umfrageergebnisse wahrnehmen und dann sehen, meine Stimme ist verschenkt."
    Wahlslogan: "Sie haben die Macht zu entscheiden."
    Doch Wahlslogan des Europäischen Parlaments und Wählerwille sind offenbar so leicht nicht zusammenzubringen. Bei der Europawahl 2009 scheiterten sieben Parteien und politische Vereinigungen an der damals noch geltenden Fünfprozent-Klausel, sie bekamen keinen Platz im Europaparlament. Das heißt, die Stimmen dieser deutschen Wähler, immerhin 2,8 Millionen, fielen unter den Tisch.
    Dagegen hatten freie Wähler, ÖDP, Piraten, Republikaner und andere schon damals vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. 2011 hat ihnen das Gericht recht gegeben. Es hob die Fünfprozent-Klausel für künftige Europawahlen auf, denn sie sei verfassungswidrig. Umso erstaunter waren viele, als der Bundestag vor einigen Monaten eine Dreiprozent-Hürde für die Europawahl wieder einführte. Das hat die früheren Kläger erneut nach Karlsruhe geführt. Für sie ist die Sachlage unverändert. Der Bundestag habe klar gegen das Urteil gehandelt, das nicht nur die Fünfprozent-Hürde verwerfe, sondern dem Geist nach jede Beschränkung bei den Europawahlen.
    "Das ist auch der Grund, warum eine lange unter Verschluss gehaltene Expertise des Bundesministeriums des Innern, die nach dem Urteil verfasst wurde, gesagt hat, nein, das geht nicht, das widerspricht ganz klar dem Urteil. Es gab auch einen Appell von über 30 Staatsrechtslehrern, die übereinstimmend an die Verfassungsorgane, auch an den Bundestag, appelliert haben, die Finger von diesem Gesetz Dreiprozent-Klausel europaweit zu lassen."
    Sagt Hans Herbert von Arnim, Verfassungsrechtler und Prozessbevollmächtigter von ÖDP und freien Wählern. Was vom Beschluss des Bundestages zu halten ist, darüber driften die Meinungen auseinander. Aber auch das Urteil des Verfassungsgerichts ist umstritten.
    Es hatte die Sperrklausel nur für die Europawahl, nicht aber für die Bundestagswahl aufgehoben. Allgemein sollen solche Beschränkungen verhindern, dass zu viele Parteien ein Parlament zersplittern wie in der Weimarer Republik und damit eine stabile Regierungsbildung unmöglich machen. Im Gegensatz zum Bundestag hielten die Richter beim Europäischen Parlament keine Zulassungsbeschränkung für notwendig, denn es wähle keine Regierung, und es stimme häufig mit wechselnden Mehrheiten ab.
    Dreiprozent-Hürde auch innerhalb der Parteien umstritten
    Im Europaparlament sind derzeit 162 Parteien vertreten. Die meisten Abgeordneten schließen sich dort einer der sieben Fraktionen an. Ohne Sperrklausel in Deutschland wären dort nach der letzten Wahl 169 Parteien eingezogen. Gerichtspräsident Andreas Vosskuhle zur Urteilsbegründung 2011:
    "Es ist nicht erkennbar, dass durch die Zunahme von Parteien mit einem oder zwei Abgeordneten im Europäischen Parlament dessen Funktionsfähigkeit mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit beeinträchtigt wird. Die im Europäischen Parlament gebildeten Fraktionen verfügen über eine erhebliche Integrationskraft, die durch den Einzug weiterer Parteien ebenso wenig grundsätzlich infrage gestellt werden dürfte wie ihre Absprachefähigkeit."
    "Das Argument, dass es eh’ schon eine starke Zersplitterung gibt, das rechtfertigt ja nicht zu sagen, wir sehen jetzt tatenlos zu, wie dieser Prozess weiter erodiert, und dafür ist die Dreiprozent-Hürde schon ein richtiges und geeignetes Instrument."
    Meint hingegen Thomas Strobl, Vorsitzender des Bundestags-Wahlprüfungsausschusses von der CDU.
    Begegnet man deutschen EU-Parlamentariern, zum Beispiel im Dialog mit Europa-interessierten Bonner Bürgern, ist über die Parteigrenzen hinweg eine gewisse Säuernis auf die Karlsruher Richter nicht zu überhören. Birgit Sippel von der SPD:
    Wenn man schon eine Prozenthürde einbaut, dann finde ich, ist die im europäischen Parlament genauso berechtigt wie im Deutschen Bundestag. Und ich habe mich schon sehr über die Begründung geärgert, na ja, ihr braucht das nicht, ihr seid ja kein richtiges Parlament.
    "Ich habe als Europa-Abgeordneter mehr Einfluss auf deutsche Gesetzgebung als der Bundestagsabgeordnete, und von daher, meine ich, sollte man da durchaus auch ein Limit einziehen, damit eben nicht jeder, der mal da irgendwie möchte, da auch reingeht, sondern eben auch etwas bewirken kann."
    Pflichtet CDU-Kollege Axel Voss bei. Die Befürworter einer Dreiprozent-Klausel argumentieren, das Europaparlament bekomme immer mehr Befugnisse, wähle z. B. den Kommissionspräsidenten, deshalb sei das Karlsruher Urteil nicht länger bindend.
    Die Leitsätze des Gerichts, erstellt vom Zweiten Senat - Stephan Wefelscheid von den Freien Wählern hat sie vor der mündlichen Verhandlung wieder aus dem Schrank geholt. Dass sie nicht mehr gelten sollen, weil die Kompetenzen des Europaparlaments inzwischen viel größer geworden seien, sieht er nicht.
    "Es ist ein Kontrollgremium zur Überwachung der Kommission, und insofern sind das ganz andere ja Rechte, die eigentlich in diesem Parlament liegen, es ist eigentlich eher ein Vergleich Äpfel mit Birnen zwischen dem Bundestag und dem Europäischen Parlament."
    Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim, Prozessbevollmächtigter von Freien Wählern und ÖDP, ergänzt:
    "Das wird dem Zweiten Senat vom Parlament oft entgegengehalten, dass in dem Urteil eine Abwertung des Europäischen Parlaments zum Ausdruck komme und dass der Senat nicht erkannt habe, dass die Befugnisse und Aufgaben und Kompetenzen des Europäischen Parlaments im Laufe der letzten Jahre erheblich ausgeweitet worden seien. Genau das hat der Senat aber in vollem Umfange gesehen, nicht etwa übersehen. Es geht gar nicht um die Ausweitung der Kompetenzen, sondern es geht allein um die völlig unterschiedliche Struktur des Europäischen Parlaments gegenüber dem Bundestag."
    Rechtswissenschaftler findet es richtig, kleine Parteien zu beschränken
    Zwischen Europaparlament, Rat und Kommission gibt es ein austariertes Gleichgewicht. Anders als auf nationaler Ebene sind die gesetzgebenden Befugnisse auf diese Institutionen verteilt. Der Rechtswissenschaftler Bernd Grzeszick von der Universität Heidelberg, der auch als Sachverständiger vom Bundestag gehört wurde, hält es dagegen für richtig, kleine Parteien zu beschränken.
    "Das eine ist, dass das in den Verträgen vorgesehene institutionelle Gleichgewicht auf europäischer Ebene eben auch ein funktionsfähiges Parlament erfordert, sonst kippt es in Richtung Kommission oder Rat."
    Zum anderen ist wichtig, dass die Abgeordneten im Europäischen Parlament einen Ansprechpartner auf der nationalen Ebene haben, weil wichtig ist, dass die Parlamentarier, wenn sie Sachfragen haben, zu Hause anrufen können, fragen können: Welche Erfahrungen habt ihr, welche Anliegen habt ihr, welche Interessen habt ihr? Und das funktioniert nicht, weil die dann keine Vertreter in den gewählten Parlamenten haben.
    Das will der Vorsitzende der klagenden Partei ÖDP, Sebastian Frankenberger, nicht gelten lassen:
    "Die Abgeordneten im Europaparlament dürfen z. B. keine Gesetze auf den Weg bringen. Sie dürfen zwar abstimmen, aber sie dürfen also nur Gesetze verschlimmbessern. Es gibt keine wirkliche Gewaltenteilung mehr. Die Exekutive, die Kommission, der Ministerrat, die dürfen gleichzeitig Gesetze einbringen, sind also auch Legislative, da läuft so vieles schief, und da möchte man natürlich nicht, dass jetzt neue und unabhängige Parteien einziehen, die vielleicht das Ganze mit Transparenz aufdecken würden, welche Affären und welche wirklichen Korruptionsgeschichten mit Wirtschaft, mit den Banken hier eigentlich wirklich am Laufen sind."
    Der Bundestag führt neben der Kompetenzerweiterung ein zweites Argument für eine Dreiprozent-Klausel an. Thomas Strobl, Vorsitzender des Wahlprüfungsausschusses:
    "Danach hat ja das europäische Parlament selber gesagt, wir fordern die Mitgliedstaaten auf, geeignete und angemessene Mindestschwellen für die Zuteilung von Sitzen festzulegen, und daraus ist ja ganz klar der Schluss zu ziehen, dass dem europäischen Parlament selber nicht wohl ist mit dieser großen Anzahl von Parteien, und deswegen wollen wir die Arbeitsfähigkeit des Parlaments für die Zukunft sicherstellen."
    Der Gesetzgeber sei verpflichtet, die Rechtsordnung ständig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, Urteil hin oder her, meint der CDU-Abgeordnete.
    In der Kanzlei von Stephan Wefelscheid, Bundesjustiziar der Freien Wähler, werden noch einmal die Positionen durchgespielt.
    "Die Argumentation in der Klageerwiderung des Deutschen Bundestages ist ja die, zu sagen, wir können ja gar nicht anders als Deutscher Bundestag, als die Dreiprozent-Hürde schaffen, weil es ja die Resolution des Europäischen Parlaments gibt, die sagt, ihr müsst so was einführen. Die Dramatik, die Tragweite der Entscheidung geht weit über das hinaus, was eigentlich in der Sache selbst zur Entscheidung ansteht."
    Machterhalt der großen Parteien
    Jedenfalls geht es auch um das Kräfteverhältnis der Parteien im Parlament, meint Alexander Trennheuser vom Bundesvorstand der ebenfalls klagenden Organisation "Mehr Demokratie":
    "Ich glaube auch, dass es ein bisschen Kalkül des Bundestages war, der Mehrheit, die für dieses Gesetz gestimmt hat, relativ kurz vor den Wahlen noch einmal diese Hürde einzuziehen, weil vielleicht die Hoffnung da war, dass das Verfassungsgericht nicht schnell genug handeln würde. Gegen die Argumente des Bundesverfassungsgerichts, diese Sperrklausel zu kippen, habe ich keine gewichtigen Argumente gehört, insofern liegt der Schluss nahe, dass es hier vor allen Dingen um Machterhalt bei den großen Parteien geht."
    Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil darauf hingewiesen, dass der Bundestag bei Sperrklauseln in eigener Sache entscheide und deswegen nicht unbefangen handle.
    Hans Herbert von Arnim, der Prozessbevollmächtigte der kleinen Parteien, trifft in seinem Büro letzte Vorbereitungen für die mündliche Verhandlung.
    Der Vorwurf der Befangenheit habe die Abgeordneten besonders geärgert, meint von Arnim, und sie möglicherweise davor zurückschrecken lassen, die Dreiprozentklausel einfach ins Grundgesetz zu schreiben.
    "Wenn man die Sperrklausel ins Grundgesetz schriebe, dann würde man sozusagen per Ordre de Mufti das verfassungsrechtliche Urteil aushebeln - mit der großen Mehrheit des Parlaments - und zwar in eigener Sache - und das würde wahrscheinlich von der Öffentlichkeit überhaupt nicht mehr toleriert."
    Außer den Linken hatten alle Fraktionen im Bundestag für die Dreiprozentklausel gestimmt. Der Abgeordnete Hans-Christian Ströbele von den Grünen war allerdings der Linie seiner Partei nicht gefolgt und votierte dagegen.
    "Die Parlamente sind ja dazu da, die Bevölkerung möglichst vollständig zu vertreten und die ganz unterschiedlichen Auffassungen alle zu Wort kommen zu lassen. Deshalb bin ich einer von denen, die immer dafür sind, diese Quoren runterzuschrauben, sagen wir mal für den Bundestag mindestens auf drei Prozent, und in Europa brauchen wir das nicht. Wir haben ja auch in anderen Ländern in Europa keine Sperrklauseln oder nur eine Ein-Prozent-Sperrklausel, das heißt, es geht ja."
    Eine Harmonisierung des Wahlrechts steht in der EU noch aus.
    Festgelegt ist, wie viele Abgeordnete jedes Mitglied nach Brüssel und Straßburg schicken darf. Deutschland stellt 96 Parlamentarier. Habe ein Land keine Sperrklausel, bedeute das nicht zwangsläufig, dass dort auch jede Kleinstpartei ins Parlament komme, sagt Bernd Grzeszick, Staatsrechtler von der Universität Heidelberg:
    "Spanien hätte keine, wählt aber stark regionalisiert im Regelfall und hat eine starke Tendenz in der Wahlrechtstradition zur Blockbildung, also im Ergebnis mehrheitswahlrechtsähnlich und deswegen einen anderen Hintergrund, eine andere Wahltradition als Deutschland. Deswegen ist die Zersplitterungsgefahr dort nicht so groß."
    Diese Gefahr sieht auch die finnische Politikwissenschaftlerin Anna-Maija Mertens für ihre Heimat nicht. Sie leitet das Finnland-Institut in Berlin:
    "Es gibt in Finnland diese Sperrklausel nicht, und es gibt trotzdem diese Zerrissenheit des Parlaments nicht, und ich glaube, es hat sehr viel mit der Homogenität des Landes zu tun, und das wäre für die Finnen sehr schwer, glaube ich, zu vermitteln, wenn man eine Sperrklausel hätte, dass einige Stimmen eben in gewisser Weise verschwendet werden würden."
    Umso größer der Schock für die Nation, als die rechtspopulistische Partei "Wahre Finnen" oder auch "Basis-Finnen" plötzlich mit 18 Prozent ins nationale und mit über neun Prozent ins Europaparlament einzog, sagt Anna-Maija Mertens.
    "Natürlich hat man die Befürchtung, dass die Basisfinnen eine starke Mehrheit bekommen, und deswegen ist es eine Befürchtung, auch egal von welcher Ecke die Populisten sind, aber dass sie so eine Macht bekommen, und dass die anderen Parteien es nicht schaffen, das aufzufangen, das ist schon ein Indiz für eine Krise in Europa."
    Erfolge haben solche Parteien in mehreren EU-Ländern. Ohne Hürde wären auch die deutschen Republikaner 2009 ins Europäische Parlament eingezogen. Aber, so der Grüne Hans-Christian Ströbele:
    "Den Kampf gegen rechte Parteien, den kann man nicht mit der Sperrklausel führen, der muss in der Gesellschaft geführt werden, auch mit Gerichten ausgefochten werden, aber ich glaube, die Sperrklausel ist das falsche Mittel."
    Erklärt das Bundesverfassungsgericht auch die Dreiprozent-Hürde für verfassungswidrig, wovon viele Experten ausgehen, würde das zwar ungewollt die rechten Parteien stärken, aber es würde vor allen Dingen kleine Parteien wie die ÖDP begünstigen. Die Entscheidung fällt in einigen Wochen. Beinahe wäre aus der erneuten Klage nichts geworden. Denn nachdem der Bundestag das Gesetz im Juni beschlossen hatte, unterzeichnete der Bundespräsident es erst im Oktober. Erst danach wurde die Klage möglich. ÖDP-Chef Sebastian Frankenberger:
    "Wir wissen nicht ganz genau, warum er sich so lange Zeit gelassen hat. Es ist jedenfalls ärgerlich, weil es dadurch sehr knapp wird mit der Entscheidung, aber das Bundesverfassungsgericht hat ja schon mit dem Termin, wo sie jetzt die mündliche Verhandlung angesetzt haben, gezeigt, dass sie unbedingt noch eine Entscheidung vor der Europawahl hätten."

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