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Vorwurf der Verschwörung gegen die Vereinigten Staaten
Ex-Präsident Trump plädiert vor Gericht auf "nicht schuldig"

Der frühere US-Präsident Trump hat im Verfahren um Beeinflussung rund um die Präsidentenwahl 2020 vor dem Bundesgericht in Washington auf nicht schuldig plädiert. Nachdem die Anklageschrift verlesen wurde, soll die nächste Anhörung am 28. August stattfinden.

    Eine Nahaufnahme von Donald Trumps Gesicht vor graublauem Himmel.
    Donald Trump am 3. August 2023 auf dem Weg zum Gerichtsgebäude (picture alliance / ASSOCIATED PRESS / Alex Brandon)
    Trump wird unter anderem Verschwörung gegen die Vereinigten Staaten zur Last gelegt. Aus Sicht der Anklage hatte er versucht, die Ergebnisse der Wahl 2020 zu kippen und dazu seine Anhänger auch zum Sturm auf das Kapitol aufgerufen. Dabei habe sich der frühere US-Präsident mit sechs Komplizen zusammengetan, die in der Anklageschrift nicht namentlich genannt sind. Es handelt sich um vier Anwälte, einen Mitarbeiter der Justiz und einen politischen Berater.
    Nach dem Gerichtstermin wiederholte Trump den Vorwurf, das Vorgehen der Justiz sei politisch motiviert. Er werde nur deswegen strafrechtlich verfolgt, weil er im Feld der republikanischen Präsidentschaftsbewerber weit vorne liege.

    "Republicans Abroad" sehen keine politische Einflussnahme

    Der Vizepräsident der "Republicans Abroad" in Deutschland, Freund, bewertete das laufende Gerichtsverfahren gegen den früheren US-Präsidenten Trump positiv. Freund sagte im Deutschlandfunk, es gebe gute Gründe, genauer hinzuschauen. Die Vorwürfe um die Beeinflussung der Präsidentschaftswahl 2020 müssten juristisch aufgeklärt werden. Das komplette Interview mit Ralph Freund können Sie hier nochmal nachhören.
    Es ist die insgesamt dritte Anklage gegen Trump. Er ist der erste ehemalige US-Präsident, der als Angeklagter vor Gericht steht. Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine jahrzehntelange Haftstrafe.
    Auch aus dem Gefängnis heraus könnte er sich als Präsidentschaftskandidat aufstellen lassen und gewählt werden - mehr dazu lesen Sie hier.
    Diese Nachricht wurde am 04.08.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.