Trump ist der erste ehemalige US-Präsident, der wegen einer Straftat angeklagt wurde. Ihm drohen allein im Verfahren wegen Wahlbeeinflussung und des Sturms seiner Anhänger auf das Kapitols bis zu 20 Jahre Haft. Und trotzdem will er bei der Präsidentschaftswahl im kommenden Jahr erneut kandidieren. Eine Umfrage der "New York Times" zeigte zuletzt, dass 54 Prozent der republikanischen Wähler hinter Trump stehen. Es ist ein historischer Fall, den auch die Verfassung der Vereinigten Staaten nicht vorgesehen hat.
Laut US-Verfassung gelten für eine Präsidentschaft nur die folgenden Voraussetzungen: Staatsbürgerschaft der USA, Mindestalter 35 Jahre, seit 14 Jahren in den USA lebend. Der 22. Verfassungszusatz erlaubt zudem nur eine zweimalige Präsidentschaft. Eine Kandidatur für staatliche Ämter ist - zumindest auf Bundesebene - auch verurteilten Straftätern erlaubt. Rein rechtlich könnte sich Trump also auch aus dem Gefängnis heraus zur Wahl stellen. Einen Präzedenzfall hatte es bereits 1920 gegeben, als der Sozialist Eugene Debs für das Präsidentenamt kandidierte, obwohl er gerade eine Haftstrafe absaß. Wie der Alltag eines Präsidenten im Gefängnis aussehen würde, ist allerdings unklar.
Trump könnte sich selbst begnadigen
Gesetzt den Fall, Trump gewänne während des noch laufenden Prozesses die Präsidentschaftswahl, könnte er das Justizministerium anweisen, das Verfahren einzustellen. Darauf machte die USA-Korrespondetin Doris Simon im Deutschlandfunk aufmerksam. Und wenn er den Prozess verliert, aber die Wahl gewinnt? Dann, so Simon, könnte sich Trump letztlich sogar selbst begnadigen. Allerdings wäre auch das ein beispielloser Vorgang. Nach Angaben der "New York Times" müsste dieser wahrscheinlich vom Obersten Gerichtshof geprüft werden.
Prozess dürfte viel Zeit von Trump beanspruchen
Das Strafverfahren könnte allerdings so zeitaufwendig für Trump werden, dass es ihm schwer fallen dürfte, einen erfolgreichen Wahlkampf mit entsprechend vielen Terminen zu führen. Der Politologe Johannes Thimm von der Stiftung Wissenschaft und Politik sagte "tagesschau.de" außerdem, die Verfahren schadeten Trump zwar bisher nicht in seinem Vorhaben, Kandidat der Republikaner zu werden. Sollte er aufgestellt werden, dürfte das aber vor allem Wechselwähler abschrecken, so Thimm.
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Diese Nachricht wurde am 03.08.2023 im Programm Deutschlandfunk Nova gesendet.