Die Wahlkommission des Landes erklärte, man habe einem entsprechenden Antrag stattgegeben. Über die Gründe wurde nichts mitgeteitl, auch nicht, wer den Ausschluss beantragt hat. Zuma kann gegen das Urteil Berufung einlegen.
Der Politiker war 2021 zu einer mehrmonatigen Haftstrafe verurteilt worden, weil er sich geweigert hatte, zu Korruptionsermittlungen während seiner Präsidentschaft auszusagen. Wer zu mehr als zwölf Monaten Haft verurteilt wird, kann in Südafrika von Wahlen ausgeschlossen werden.
Im vergangenen Dezember war dem 81-Jährigen bereits die Mitgliedschaft seiner Regierungspartei ANC entzogen worden, nachdem er die Unterstützung für eine Splitterpartei angekündigt hatte.
Diese Nachricht wurde am 28.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.