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Ex-RAF-Terroristin Becker will aussagen

Auch 35 Jahre nach dem Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback sind weiterhin viele Fragen offen. Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker will nach 88 Prozesstagen erstmals ihr Schweigen brechen und zu den Tatvorwürfen Stellung nehmen.

Von Thomas Moser | 10.05.2012
    Am kommenden Montag will Verena Becker ihr Schweigen brechen und vor Gericht aussagen. Nach Angaben ihrer Anwälte wird sich die ehemalige RAF-Terroristin "umfassend, persönlich und im Einzelnen zur Sache äußern". Es ist aber fraglich, ob sie am 14. Mai in Stuttgart auch sagen wird, wer am Gründonnerstag 1977 von einem Motorrad aus die tödlichen Schüsse auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback abgegeben hat. 88 Prozesstage lang hat die Angeklagte zu den Vorwürfen geschwiegen.

    "Frau Becker hat heute Morgen über uns erklären lassen, dass sie sich zurzeit nicht einlässt. Das lässt Interpretationen offen."

    "Das heißt, Sie schließen nicht aus, dass noch eine generelle Aussage kommen wird, oder?"

    "Lassen Sie's einfach so stehen."

    So ihr Verteidiger Hans-Wolfgang Euler zum Prozessauftakt vor eineinhalb Jahren. Dann Anfang Mai, am 86. Sitzungstag, lässt die 59-Jährige überraschend erklären, sich nun doch äußern zu wollen. Wohl das Ergebnis eines Prozesses, der immer neue Widersprüche zutage gefördert hat.

    Man darf gespannt sein, welchen Beitrag Verena Becker tatsächlich zur Aufklärung leisten wird. Denn auch 35 Jahre nach dem Mordanschlag sind Fragen offen: Wer zählte damals zum Mordkommando der Roten Armee Fraktion? Und seit wann stand Verena Becker im Kontakt zum Verfassungsschutz? Warum redet sie erst jetzt? Die Angeklagte ist nicht das erste RAF-Mitglied, das sich zu deren Taten äußert; doch aufgeklärt sind viele bis heute nicht.

    Am 30. September 2010 beginnt das Verfahren um die Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback, seines Fahrers Wolfgang Göbel und des Justizwachtmeisters Georg Wurster am 7. April 1977.

    "Wie wollen Sie jetzt nachweisen, dass es Frau Becker war, wie wollen Sie das nachweisen? Sie wollen wissen, wer auf dem Motorrad saß?"

    Der Erste, der im großen Saal des Oberlandesgerichtes in Stuttgart-Stammheim von der Presse bestürmt wird, ist Michael Buback, der Sohn des Anschlagsopfers. Der Chemieprofessor aus Göttingen ist mit seiner Frau Elisabeth Nebenkläger des Verfahrens.

    "Wir wollen wissen, wer die beiden Personen auf dem Motorrad waren, und ich denke, dass das keine persönliche Angelegenheit der Bubacks ist."

    Erst danach richten die zahlreichen, auch internationalen Journalisten ihre Fragen an den Vertreter der Bundesanwaltschaft, Walter Hemberger:

    "Der Tatvorwurf stützt sich darauf, dass Frau Becker entscheidend an der Vorbereitung, Planung des Anschlages beteiligt war, dass es zahlreiche Indizien und Beweismittel gibt, die darauf hinweisen, dass sie sich mit ihrer Schuld an diesem Anschlag auseinandersetzt und auch an Asservaten Spuren von ihr festgestellt werden konnten. Das begründet den Tatvorwurf der Mittäterschaft an dem Anschlag vom 7. April 1977."

    Drei Punkte stehen in der Anklageschrift: Verena Becker soll vor dem Anschlag den Tatort in Karlsruhe ausgespäht, hinterher Bekennerschreiben verschickt sowie, drittens, in besonderer Weise die RAF-Gruppe zu dem Mord aufgehetzt haben. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr übrigens nicht vor, dass sie die Schüsse auf Buback und seine beiden Begleiter abgefeuert habe. Ihr Verteidiger Hans-Wolfgang Euler:

    "Also nach unserer Auffassung stützen die uns bekannten Beweismittel, da können natürlich noch welche dazukommen, die Anklage nicht, die darin besteht, dass Frau Becker ideologisch aufgerüstet, die Täter, die wir ja gar nicht kennen, in ihrem Tatentschluss befeuert haben soll. Und der zweite Vorwurf ist der, dass sie am Tag vor dem Anschlag auf Generalbundesanwalt Buback selbst ausgespäht haben soll am Tatort oder anderen dabei geholfen haben soll, indem sie sie abgeholt hat."

    Das Gericht geht in der Beweisführung allerdings über die Anklagepunkte hinaus. Es ist bemüht herausfinden, wer die Täter auf dem Tatmotorrad waren. Bei der Festnahme von Verena Becker und Günter Sonnenberg am 3. Mai 1977 in Singen war die Tatwaffe sowie ein Schraubenzieher aus dem Bordwerkzeug des Motorrades gefunden worden. Und das Gericht geht noch einen Schritt weiter: Es interessiert sich dafür, was der Verfassungsschutz möglicherweise mit dem Attentat zu tun hatte und was die Behörde wusste. Denn, und das ist das besondere dieses RAF-Prozesses, Verena Becker war Informantin des Inlands-Nachrichtendienstes. Das wird von keiner Seite bestritten. Unklar ist bislang der Umfang dieser Zusammenarbeit.

    "Hier ist das deutsche Fernsehen mit der Tagesschau. Guten Abend, meine Damen und Herren. Generalbundesanwalt Buback ist heute ermordet worden. Bei dem Anschlag in Karlsruhe wurde auch sein Fahrer getötet. Ein Sicherheitsbeamter liegt mit schweren Verletzungen im Krankenhaus."

    Der 6. Strafsenat unter dem Vorsitz von Hermann Wieland befragt in eineinhalb Jahren knapp 170 Zeugen. Dutzende Personen hatten kurz nach neun Uhr am Morgen des 7. April 1977 das Attentat in der Karlsruher Innenstadt mitbekommen. Viele konnten sich jedoch nicht mehr genau erinnern; sie hatten Schüsse gehört und dann zwei Personen auf einem Motorrad wegfahren sehen. Bei Zeugen dagegen, die den Anschlag unmittelbar und mit eigenen Augen sahen, ist das anders: Sie erinnern sich zum Teil detailliert. So Gabriele W., die das Geschehen vom Fenster aus verfolgte, und eine Frau als Schütze wahrgenommen haben will:

    "Wie die Person sich bewegt hat auf dem Motorrad: sehr, sehr beweglich. So beweglich, dass ich gedacht habe: Das könnte eine Frau sein."

    Ihre Aussage wird von Michael W. gestützt, der in seinem VW-Bus vor der Ampel an der Kreuzung dieselbe Beobachtung machte.

    "Alle Bewegungen und die Grimasse, die sie gemacht hat, wo sie in unsere Richtung gezeigt hat mit dem Gewehr: War das eine Frau!"

    Die Bundesanwaltschaft jedoch bezeichnet beide Zeugen als "unglaubwürdig". Michael W. hat sich gemeldet, als der Prozess bereits läuft. Er ist nie vernommen worden. Gabriele W. will ihre Beobachtungen unmittelbar nach der Tat aufgeschrieben und den Zettel einem BKA-Beamten übergeben haben. In den Ermittlungsakten findet sich ihr Aufschrieb allerdings nicht.

    Ungereimtheiten, die sich im Verlaufe der Beweisaufnahme häufen. Dazu zählt der Zeugenauftritt des ehemaligen Chefermittlers des Bundeskriminalamtes, Rainer Hofmeyer, der 1977 Leiter der Sonderkommission Buback war. In einem Radiofeature des Südwestrundfunks von Juni 2008 erklärte er noch folgendes: Während das BKA 1977 öffentlich nach Christian Klar, Günter Sonnenberg und Knut Folkerts als Täter gefahndet hätte, sei man intern davon ausgegangen, dass tatsächlich Sonnenberg, Klar und Verena Becker das Attentat verübt hätten.

    "Günter Sonnenberg, Verena Becker, Christian Klar - diese Namen waren alle in unserem Zielspektrum."

    Doch vergangenen August als Zeuge vor Gericht widerruft der Kriminalbeamte, inzwischen im Ruhestand, seinen Satz aus dem Interview. Der Name Becker sei ihm damals versehentlich "rausgerutscht". Holger Schmidt, Autor des Features, widerspricht entschieden. Der Name Becker sei nicht versehentlich gefallen.

    Im Oktober 2010, eine Woche nach Prozessbeginn, taucht plötzlich das Tatmotorrad auf, eine 750er Suzuki. Es galt eigentlich als verschwunden. Sein Besitzer hat sich gemeldet und dem Gericht die Maschine zur Verfügung gestellt. Jetzt erfährt man auch, dass die Bundesanwaltschaft das Motorrad 1982 verkauft hatte.

    Unter den Besuchern der Hauptverhandlung in Stuttgart sind immer wieder Angehörige von RAF-Opfern: Corinna Ponto, die Tochter von Jürgen Ponto, dem Vorstandssprecher der Dresdner Bank, der am 30. Juli 1977 in Frankfurt ermordet wurde. Oder Ina Beckurts, die Frau von Siemens-Manager Karl Heinz Beckurts, der zusammen mit seinem Fahrer Eckhard Groppler am 9. Juli 1986 Opfer eines Anschlages wurde. Nicht nur der Mord an Generalbundesanwalt Buback, sondern auch eine ganze Reihe von anderen Attentaten aus den 80er Jahren, die der RAF zugeschrieben werden, sind bis heute nicht aufgeklärt. Darunter das auf Beckurts.

    "Es ist nichts bekannt, der Staat weiß nichts, man weiß gar nichts, es ist nichts dazu zu sagen. Dieses Nichts ist natürlich ein bisschen wenig in meiner Hand. Aber ich habe das Gefühl, dass ich ganz viele kleine Bausteine finde und auch hinterfrage. Es kann ja sein, dass eines Tages plötzlich irgendein Paukenschlag kommt, wo all diese Mosaiksteinchen sich zu irgendetwas fügen."

    Im Frühjahr 2011 lädt das Gericht ehemalige Mitglieder der RAF sowie der Bewegung 2. Juni als Zeugen. Einige wie Peter-Jürgen Boock, Silke Maier-Witt oder Gabriele Rollnik sagen ausführlich aus. Wer am Gründonnerstag `77 das Motorrad gelenkt und die tödlichen Schüsse auf Buback abgegeben hatte, können oder wollen aber auch diese Zeugen nicht klären. Vom bewaffneten Kampf hat sich die Rote Armee Fraktion schon vor 20 Jahren verabschiedet. Das Schweigegelübde der Ex-Terroristen aber gilt wohl bis heute.

    Der Gerichtssaal ist immer voll besetzt an den Tagen, an denen Ex-RAFler geladen sind. Das Gros allerdings schweigt im Zeugenstand: Brigitte Mohnhaupt, Knut Folkerts, Günter Sonnenberg, Stefan Wisniewski, Rolf Heißler, Rolf-Clemens Wagner kommen zwar ordnungsgemäß zum Termin, nehmen dann aber - eher kleinlaut - ihr Aussageverweigerungsrecht in Anspruch. Sie müssen sich nicht selber belasten.

    Der Vorsitzende Richter Wieland appelliert wiederholt an das Gewissen der Zeugen, an ihre gesellschaftliche Verantwortung. Sie hätten zwar das Recht zu schweigen, sagt er, manchmal aber gebe es höhere Werte. Nebenkläger Buback bittet den Richter schließlich, die für ihn - so wörtlich - demütigenden Appelle an das Gewissen der RAF-Mitglieder zu unterlassen.

    Christian Klar - der bis 2008 eine 26-jährige Haftstrafe verbüßte - ist im vergangenen September der Letzte aus der RAF-Riege, der vor Gericht erscheint. Auch er schweigt. Bundesanwalt Hemberger nach Klars Abgang:

    "Der Herr Vorsitzende hat heute einen sehr eindringlichen Appell an ihn gerichtet, aber der hat auch nicht gefruchtet, sodass Herr Klar bei seinem Auskunftsverweigerungsrecht, das ihm zusteht, was wirklich sehr schwer verständlich ist, geblieben ist."

    Es gibt zwei Zeugen, die unabhängig voneinander zu Protokoll geben, aus dem Mund von Christian Klar gehört zu haben, Verena Becker sei die Schützin gewesen. Der eine, Andreas K., hat Klar im Gefängnis in Bruchsal kennengelernt. Klar soll 1977 in Karlsruhe das Auto gefahren haben, mit dem die Attentäter schließlich geflohen sind.

    "Und daraufhin hat er halt gemeint, dass er wegen den Buback-Morden verurteilt worden wäre und hätte diese aber gar nicht begangen. Er wäre nicht mal dabei gewesen. Und ich habe gefragt, wer denn den Buback erschossen hat, und er sagte mir: Die Becker! Dann sage ich: Welche Becker? Ja, die Verena Becker. Also sie hat er explizit als Schützin benannt."

    Sein Gespräch mit Klar fand im Mai 2004 statt. Aufgrund der öffentlichen Diskussion über den Buback-Becker-Fall meldete sich Andreas K. im Herbst 2009 bei der Polizei. Kurz zuvor hat sich bereits ein Mann namens Peter Becker - mit der Angeklagten nicht verwandt oder verschwägert - an die Ermittlungsbehörden gewandt und eine ähnliche Zeugenaussage gemacht. Peter Becker war Ende der 70er Jahre in einer Gruppe aktiv, die zum Umfeld der RAF zählte. Im Sommer 1979 will er Klar konspirativ getroffen haben:

    "Dieser Christian Klar hat mir im Rahmen einer Unterhaltung, die nicht lange war, so ungefähr zehn, 15 Minuten, verständlich gemacht, dass es eben Verena Becker war, die auf dem Motorrad gesessen hat. Er hat es durch eine klare Aussage in Form von, dein Namensvetter, deine Namensvetterin in dem Fall, ausgedrückt."

    Pikant ist, dass Peter Becker damals gleichzeitig V-Mann des rheinland-pfälzischen Landesamtes für Verfassungsschutz war. Er informierte die Behörde über sein Treffen mit Klar. Doch die Bundesanwaltschaft bezeichnet auch diese beiden Zeugen als "unglaubwürdig".

    Gesichert ist, dass Verena Becker im Jahr 1981 umfangreiche Aussagen beim Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz gemacht hat. Unklar ist bisher, wie lange ihr Kontakt zur Behörde hielt - und vor allem, wann er tatsächlich begann. Der 6. Strafsenat interessiert sich für die Hintergründe dieser Zusammenarbeit und lädt mehrere Beamte des Verfassungsschutzes als Zeugen vor. Doch alle haben eng gefasste Aussagegenehmigungen dabei. Michael Buback:

    "Zum Beispiel, ob Verena Becker die Aussage gegenüber dem Verfassungsschutz gemacht hat. Wenn dann nun ein leitender Verfassungsschützer hier gehört wird, er das bereits im Fernsehen mehrfach gesagt hat, der das in einem "Focus"-Artikel gesagt hat. Und wenn er diese Aussage aufgrund einer eingeschränkten Aussagegenehmigung vor dem erkennenden Senat nicht wiederholen darf, dann ist das einfach absurd."

    Manche Unterlagen werden dem Gericht nicht oder nur geschwärzt zur Verfügung gestellt. Mehrmals, wenn es um Interna der Behörde geht, wird die Öffentlichkeit von der Hauptverhandlung ausgeschlossen. Die Vertreter des Verfassungsschutzes vermitteln auch nicht immer einen seriösen Eindruck: Einen Oberregierungsrat a.D., der im Kölner Bundesamt tätig war und sich an so gut wie nichts mehr erinnern wollte, schickt das Gericht wieder nach Hause, er solle sich gefälligst auf die Vernehmung vorbereiten.

    "Guten Morgen. Nehmen Sie bitte Platz. Dann darf ich bitten, dass die Aufnahmen eingestellt werden."

    Denkwürdig ist die Vernehmung von Ludwig-Holger Pfahls, der von 1985 bis 1987 Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz war. Pfahls sitzt in der JVA Bayreuth eine mehrjährige Haftstrafe ab und wird in Handschellen vorgeführt. Verena Becker sehe er zum ersten Mal, sagt er auf eine Frage des Gerichtes. Dass sie eine V-Frau, also Informantin des Verfassungsschutzes gewesen sein soll, habe er nicht zur Kenntnis bekommen. Dass sie vor 35 Jahren die tödlichen Schüsse auf Buback abgegeben haben soll, auch nicht.

    Richard Meier, Verfassungsschutzpräsident in den fraglichen Jahren 1977 bis 1983, lässt einen Tag vor seiner Vernehmung krankheitsbedingt absagen - danach ist er verhandlungsunfähig.

    Dem Gericht gelingt es nicht, das Buback-Becker-Rätsel zu lösen - auch der ranghöchste Zeuge kann nicht helfen: Gerhart Baum, von 1978 bis 1982 Bundesinnenminister. Selbst der Minister a.D. muss eine Aussagegenehmigung des Bundesinnenministeriums vorlegen. Dass es eine Verbindung der Angeklagten Becker zum Verfassungsschutz gab, ja, das wisse er, erklärt Baum. Er könne nur nicht mehr sagen, woher er es wisse.

    "Ich kann, ich kann nichts mehr beitragen,"
    sagt er im Interview während einer Sitzungspause. Den Hinweis auf geheimes Wissen staatlicher Stellen weist er zurück.

    "Also ich sage noch einmal: Wenn der Staat, die staatlichen Organe den Schützen kennen würden oder die Schützin und das verheimlichen, das würde ich für abenteuerlich halten. Das ist meines Erachtens auch nicht der Fall."

    Beide Seiten schweigen: die Täter der RAF, aber auch Vertreter von Verfassungsschutz und Ermittlungsbehörden. Beide bilden eine Mauer des Schweigens um das Buback-Attentat. Nicht nur Ina Beckurts sieht das so:

    "Die sind für mich alle eine Bestätigung, für das, was sich hier eigentlich abspielt. Und wenn sie es nicht sagen können als Angestellte des Staates, dann sind es doch offenbar Dinge, die gegen den Staat sprechen würden. Und das ist ja genau die Linie. Aber wenn sie so strikt nichts sagen dürfen, ist es für mich ein komplettes überschaubares System, und da steckt die Antwort."

    Verena Becker bleibt derweil die große Unbekannte. Sie ist zwar angeklagt, aber frei. Zu jedem Sitzungstag reist die 59-Jährige aus Berlin an. Hundertmal fällt an jedem Prozesstag ihr Name. Sie schweigt, scheint aber bei der Sache zu sein. Sie schaut die Zeugen an. Ihre Augen aber sind hinter einer dunklen Sonnenbrille versteckt, die sie aus gesundheitlichen Gründen im Gerichtsaal tragen darf.

    Bei einer Durchsuchung ihrer Wohnung in Berlin-Grunewald im Sommer 2009 wurden schriftliche Aufzeichnungen, Notizen sowie ein Computer mit ihrem E-Mail-Verkehr sichergestellt. Dieses Material wird zwei Verhandlungstage lang präsentiert. Es sind auch Zeugnisse ihrer Selbstzweifel. Es gibt Notizen, die man als Selbstbelastung Beckers werten könnte, denn sie setzt sich darin mit der Tat auseinander. Am 7. April 2008, dem 31. Jahrestag des Attentates, schrieb sie:

    "Ich weiß noch nicht, wie ich für Herrn Buback beten soll. Ich habe noch kein Gefühl für Schuld und Reue. Natürlich würde ich es heute nicht mehr machen."

    Nur, was genau würde sie nicht mehr machen? In einer anderen Notiz vom März 2009 schrieb sie von ihrem - wie sie es selbst formulierte - "Täterwissen". Aus ihren Aufzeichnungen geht auch hervor, dass sie Kontakte zum Verfassungsschutz hatte.

    Michael Buback, der mittlerweile 67-jährige Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, nimmt an zwei Prozesstagen auf dem Zeugenstuhl Platz. Bis heute, sagt er, wenden sich Menschen an ihn, die meinen, etwas zur Aufklärung des Falles beitragen zu können. Das Gericht ist wie erschlagen von der Menge an Informationen, die Buback referiert. Verena Beckers Blick weicht die ganze Zeit nicht von ihm. Am Ende wendet sich Buback persönlich an die Angeklagte und bittet sie, doch zu sagen, wo sie am Tattag, am 7. April 1977, war. Wenn sie in Karlsruhe nicht dabei gewesen sei, könne man den quälenden Prozess sofort beenden. Doch Verena Becker bleibt stumm.

    "Das ist so fast unwirklich. Es ist ihr Recht, nichts zu sagen, das ist völlig klar. Nur dennoch: Es gibt ja nun diesen Hinweis, dass Frau Becker bei einer Telefonüberwachung gesagt haben soll, sie will die Buback-Geschichte aufschreiben. Daraus entnehme ich auch, dass auch sie irgendwie das Bedürfnis hat, da reinen Tisch zu machen. Und das würde ich natürlich auch gern unterstützen."

    Der Nebenkläger ist im Laufe des Verfahrens zum eigentlichen Ankläger geworden, mehr noch: zum Ermittler. Vielleicht hat die Fülle der Ungereimtheiten, die der Prozess zutage förderte, Verena Becker dazu bewegt, nun doch auszusagen. Fragen gibt es viele an sie. Welche Folgen, vor allem welchen Wert ihre Aussage zur Aufarbeitung der RAF-Geschichte möglicherweise hat, wird man am Montag wissen.
    Der Tatort mit den zugedeckten Leichen von Siegfried Buback (vorne links) und seines Fahrers Wolfgang Göbel
    Der Tatort mit den zugedeckten Leichen von Buback und seinem Fahrer Wolfgang Göbel (dpa / Heinz Wieseler)
    Ein 1975 von der Polizei herausgegebenes Foto zeigt die frühere RAF-Terroristin Verena Becker.
    Verena Becker auf einem Fahndungsfoto 1975 (AP)