
Die Erfahrung zeige, dass diese, sobald sie an der politischen Macht seien, die Verfassungsgerichte angriffen und gleichschalteten. Müller verwies unter anderem auf die Beispiele Ungarn und Polen.
Über die Grundgesetzänderung stimmt am Vormittag der Bundestag ab. Geplant ist, zentrale Vorgaben zur Struktur des Gerichts im Grundgesetz zu verankern, so dass sie nur mit einer Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat geändert werden können. Das geht bislang mit bereits einfacher Mehrheit.
Ebenfalls zur Abstimmung im Bundestag stehen Entlastungen wie eine leichte Anhebung des Kindergelds sowie des Kinderfreibetrags. Daneben soll der Einkommensteuer-Tarif angepasst werden, um negative Effekte der Inflation auszugleichen.
Diese Nachricht wurde am 19.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.