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Fachhochschulen
Studienabbrecherquoten senken

Das Land Nordrhein-Westfalen hat gemeinsam mit den Fachhochschulen neue Ziel- und Leistungsvereinbarungen getroffen. Damit wolle man vor allem der hohen Studienabbrecherquote entgegenwirken. Die Universitäten ringen derweil weiter mit dem Wissenschaftsministerium um das neue Hochschulzukunftsgesetz.

Von Bettina Altenkamp |
    "Wesentlich neuer Punkt in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen ist, dass wir jetzt Maßnahmen gegen den Abbruch des Studiums miteinander vereinbart haben. Wir wollen, dass man in Nordrhein-Westfalen erfolgreich studieren kann. Das ist sowieso schon Thema für die Fachhochschulen und wir haben jetzt vereinbart, dass wir in den nächsten Jahren eben daran vor allen Dingen arbeiten wollen, dass die Abbrecherquoten runtergehen."
    Diese Quoten liegen für Fachhochschulen bei 27 und für Universitäten bei 37 Prozent. Wobei diesen Zahlen keine konkreten Befragungen oder Erhebungen zugrunde liegen. Jemand, der lediglich den Studienort wechselt oder das Fach, fließt damit derzeit in die Abbrecherquote einer Hochschule ebenso mit ein wie wirkliche Abbrecher. Die Zahlen sind also nicht sonderlich belastbar. Das soll sich ändern und eben auch, dass deutlich mehr Studentinnen und Studenten nicht auf dem Weg zum Studienabschluss stehenbleiben. Ein ambitioniertes Ziel, auf das sich die Fachhochschulen nach langen Verhandlungen mit dem Wissenschaftsministerium eingelassen haben. So Professor Martin Sternberg, Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz für die Fachhochschulen:
    "Also, wir haben sehr, sehr gerungen um die Formulierungen. Wir haben uns auch schwergetan. Es gab auch durchaus Stimmen, die gesagt haben, eigentlich können wir das so nicht unterschreiben, eigentlich können wir das so nicht durchsetzen in den eigenen Hochschulen. Aber letztlich haben wir uns auf eine erträgliche, brauchbare Formulierung geeinigt."
    Kritik am Hochschulzukunftsgesetz
    Denn angesichts von immer mehr Studierenden mit zum Teil sehr unterschiedlichen Vorbildungen, müssen sich auch die Hochschulen umstellen. Da mangelt es etwa in technischen Fächern an ausreichenden Mathematikkenntnissen oder an Erfahrung mit wissenschaftlichem Arbeiten ganz allgemein. Die Fachhochschulen können und wollen da nun jeweils eigene Maßnahmen ergreifen. Etwa kleinere Lerngruppen, Mathegrundlagenkurse oder eine intensivere Betreuung für Studienanfänger.
    Während für die Fachhochschule die seit 2002 jeweils für zwei Jahre geschlossenen Ziel- und Leistungsvereinbarungen nun also unterschriftsreif sind, ringen Ministerium und Universitäten weiter. Für die Universitäten gehören das heftig in der Kritik stehende Hochschulzukunftsgesetz und die Ziel- und Leistungsvereinbarungen zusammen, so die Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz, Professor Ursula Gather:
    "Der Grund dafür ist, dass die Novellierung des Hochschulgesetzes ja im Herbst in Kraft treten soll und wir dann unter anderen gesetzlichen und möglicherweise auch finanziellen Rahmenbedingungen und Handlungsspielräumen unterwegs sind. Und diese Rahmenbedingungen sind uns ja noch nicht wirklich bekannt."
    Man sei zwar weiter in Gesprächen und - wie beide Seiten betonen - dies auch konstruktiv -- dennoch wird deutlich, dass der Weg vermutlich noch sehr lang sein wird. Zu grundsätzlich ist die Kritik der Universitäten am geplanten Hochschulzukunftsgesetz. Von Nordrhein-Westfalens Wissenschaftsministerin Svenja Schulze kommt da der Wunsch, doch bitteschön zu trennen. Zwischen dem geplanten Gesetz und der Ziel- und Leistungsvereinbarung. Denn aus ihrer Sicht hat das eine mit dem anderen nichts zu tun:
    "Die Ziel- und Leistungsvereinbarungen gelten für 2014 und 2015, das neue Gesetz wird mit den ganzen Übergangsfristen erst zu Ende 2015 in Kraft treten. Deshalb muss man diese beiden Dinge getrennt voneinander betrachten."
    Gespräche zwischen Universitäten und Ministerium können dauern
    Das eine hat sehr wohl mit dem anderen zu tun, meint dagegen die Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz Professor Ursula Gather:
    "Weil das Gesetz ja sehr wohl in Kraft tritt, wir lediglich den Übergangszeitraum haben werden, unsere eigenen Grundordnungen erst in diesem Jahreszeitraum anzupassen."
    Nach jetzigem Stand könnten die Gespräche zwischen dem Ministerium und den Universitäten also noch etwas länger dauern und eine entsprechende Ziel- und Leistungsvereinbarung noch auf sich warten lassen. Zwingen kann und will Ministerin Schulze die Universitäten jedenfalls nicht, wenn, sollte es definitiv zu keiner Einigung kommen.
    "Nach dem jetzigen Gesetz hat das erst mal keine Folgen. Ich könnte im äußersten Notfall die Hochschulen anweisen, bestimmte Dinge umzusetzen, zum Beispiel die Kapazitäten zu halten. Das möchte ich aber gar nicht. Ich möchte, dass wir da wirklich zu einem Ergebnis miteinander kommen und dass wir uns auch auf Dinge vereinbaren."