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Fall Edathy
Offenbar doch kinderpornografisches Material

Gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy gibt es neue Vorwürfe: Er soll sich über das Internet auch strafbares kinderpornografisches Material besorgt haben. Das berichten "Süddeutsche Zeitung" und NDR unter Berufung auf den Abschlussbericht des Landeskriminalamts Niedersachsen.

02.05.2014
    Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy Anfang 2012.
    Der SPD-Politiker Sebastian Edathy hatte im Februar sein Bundestagsmandat niedergelegt, kurz bevor die Affäre publik wurde. (picture alliance / dpa / Hannibal Hanschke)
    Alleine im November 2013 sollen mindestens 21 Bilddateien mit kinderpornografischem Inhalt über Edathys Dienst-Laptop aufgerufen worden sein, berichten "Süddeutsche Zeitung" und NDR am Freitag. Das bewiesen Computer-Verbindungsdaten des Bundestagsservers. Den Laptop hatte Edathy erst im Februar als gestohlen gemeldet. Die Verbindungsdaten aber machen es möglich, einzelne Seitenaufrufe nachzuvollziehen.
    Bei diesen Dateien handelt es sich offenbar nicht um die bereits bekannten Filme und "Posing-Bilder" nackter Jungen, die Edathy bei dem kanadischen Anbieter "Azovfilms" bestellt hatte und die das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Erwerb und Besitz von Kinderpornografie gegen ihn ins Rollen gebracht hatten. Diese liegen im Grenzbereich zur Kinderpornografie und werden als strafrechtlich irrelevant bewertet.
    Bei der Durchsuchung von Büros und Privaträumen des SPD-Politikers fanden die Ermittler laut NDR und SZ zudem jugendpornografische Videos und Hefte. Unklar ist wohl noch, wann Edathy diese erworben hat. Ihr Besitz ist erst seit 2008 strafbar.
    Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover, Sprecherin Kathrin Söfker, erklärte auf Anfrage von NDR und SZ, die Behörde habe den LKA-Abschlussbericht zusammen mit den Ermittlungsakten an den Verteidiger Edathys zur abschließenden Stellungnahme übersandt.
    Edathy kritisierte am Freitag auf seiner Facebook-Seite, dass der Bericht Journalisten übermittelt worden sei, bevor er seinem Anwalt vorgelegen habe. Die Vorwürfe gegen ihn hat er stets bestritten. Nach Bekanntwerden der Durchsuchung seiner Wohnung hatte er auf Facebook erklärt: "Die öffentliche Behauptung, ich befände mich im Besitz kinderpornografischer Schriften bzw. hätte mir diese verschafft, ist unwahr."
    (nin/fi)