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Fall Edathy
Verurteilung wahrscheinlich

Der frühere Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy muss sich im Dezember vor Gericht verantworten. Er steht im Verdacht, kinderpornografisches Material aus dem Internet heruntergeladen und besessen zu haben. Die Richter am Landgericht Verden halten eine Verurteilung Edathys für wahrscheinlich.

Von Alexander Budde | 18.11.2014
    Der SPD-Politiker Sebastian Edathy
    Der SPD-Politiker Sebastian Edathy soll kinderpornografisches Material besessen haben. (dpa / picture alliance / Stephanie Pilick)
    Die Richter am Landgericht Verden halten eine Verurteilung des früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy für wahrscheinlich. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Hannover ist zugelassen, sagt Sprecherin Katharina Krützfeldt: "Es geht zum einen darum, dass der Angeklagte über seinen Internetzugang, also seinen dienstlichen Laptop, nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft kinderpornographisches Bild- und Videomaterial heruntergeladen haben soll. Und außerdem geht es darum, dass der Angeklagte sich im Besitz eines Bildbandes und einer CD befunden haben soll, die von der Staatsanwaltschaft als jugendpornographisch eingestuft wird."
    Der erste Verhandlungstermin sei für den 23. Februar angesetzt. Edathy steht im Verdacht, kinderpornographisches Material erworben und besessen zu haben. Der frühere Innenexperte der SPD-Bundestagsfraktion war ins Visier der Ermittler geraten, weil sich dessen Name auf der Kundenliste eines kanadischen Anbieters von kinderpornographischem Material fand. Die Fotos und Filme, die Edathy in Kanada bestellte, waren zu dieser Zeit jedoch in Deutschland nicht strafbar. Die dort abgebildeten jugendlichen Jungen waren nach ZDF-Informationen zwar in aufreizenden Posen fotografiert und gefilmt worden - jedoch waren keine sexuellen Handlungen dargestellt. Der Sender beruft sich auf seine Einblicke in die umfangreiche Ermittlungsakte.
    Dienstlicher Laptop verwendet
    Die Zulassung des Gerichtsverfahrens stützt sich allerdings auf andere Bild- und Videodateien, die Edathy zwischen dem 11. November 2013 und dem 12. Februar 2014 in sieben Fällen mit seinem dienstlichen Laptop heruntergeladen haben soll. Krützfeldt: "Das sind protokollierte Log-Daten, die laut Staatsanwaltschaft vorliegen. Die Kammer geht hier davon aus, dass mit den zulässigen und in die Hauptverhandlung einzuführenden Beweismitteln der Beweis geführt werden kann."
    Nach ZDF-Informationen ist die Beweisführung schwierig, da die Ermittler nur anhand von Datenspuren auf dem Server des Bundestags feststellen konnten, dass vom dienstlichen Laptop Edathys Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt aufgerufen worden sein sollen. Anhand der in den sogenannten Log-Dateien dokumentierten Datenmenge will die Staatsanwaltschaft nachweisen, dass Edathy auch die dazu gehörenden Bilder und Filme heruntergeladen habe. Die Ermittler hätten allerdings kaum mehr als diese Protokolle in der Hand. Denn Edathys Dienstlaptop, über das die Downloads gelaufen sein sollen, ist nicht auffindbar. Edathy hatte es Ende Januar bei der Bundestagsverwaltung als gestohlen gemeldet.
    Politaffäre Edathy
    Die Politaffäre um Edathy soll im Dezember in eine neue Runde gehen. Dann soll der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete als Zeuge vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Bundestages aussagen. Ob er sich den Fragen der Ausschussmitglieder stellen wird, ist noch offen. Seit längerer Zeit ist unklar, wo sich Edathy aufhält. Vor Monaten hatte der 45-Jährige von sich aus eine Aussage angeboten. Als Beschuldigter könnte Edathy allerdings im Ausschuss die Aussage verweigern. Das Gremium soll herausfinden, wer wann über die Vorwürfe gegen den Sozialdemokraten aus Rehburg-Loccum im Landkreis Nienburg informiert war. Es besteht der Verdacht, dass Edathy möglicherweise vor einer Durchsuchung gewarnt worden war.
    Seit Anfang Februar lief das Ermittlungsverfahren gegen Edathy. In dessen Verlauf war es bei der Staatsanwaltschaft Hannover zu zahlreichen Pannen gekommen. So war das Schreiben mit der Bitte um Aufhebung der Immunität des damaligen Bundestagsabgeordneten Edathy fast eine Woche von Hannover bis Berlin unterwegs. In einer Pressekonferenz offenbarte der leitende Oberstaatsanwalt anschließend zahlreiche intime Details aus den Ermittlungen gegen Edathy. Vom Eingang der Akten bis zur Eröffnung des Verfahrens hatte sich die Anklagebehörde rund drei Monate Zeit gelassen. Der Anwalt Edathys war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.