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Falsche Telefonanrufe
Erpresser drohen mit Abschiebung

Am Telefon geben sie sich als Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge aus, von ihren Opfern verlangen sie Geld und drohen mit Abschiebung. Mit dieser dreisten Masche versuchen Betrüger momentan, auf die Schnelle Geld zu erpressen. Das perfide: Die Telefonnummer der Erpresser führt tatsächlich zu der Bundesbehörde in Nürnberg.

    Der Schriftzug der Bundebehörde des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), aufgenommen am 10.12.2015 in Markkleeberg (Sachsen).
    Epresser geben sich als BAMF-Mitarbeiter aus und drohen mit Abschiebung (dpa / picture-alliance / Peter Endig)
    "Zahlen Sie 2.000 Euro, sonst werden sie abgeschoben" - mit gleich sieben derartigen Anrufen ist in den vergangenen Wochen eine aus Indien stammende Studentin unter Druck gesetzt worden. Am Ende traute sich die 24-Jährige aus Marburg kaum noch aus dem Haus, berichtet die Polizei in Hessen. Bezahlen sollte die Frau mit Gutscheinkarten im entsprechenden Gegenwert. Die Codes der Gutscheine sollte sie dem angeblichen Behördenmitarbeiter durchgeben.
    Die Nummer, die bei ihr dem Telefon-Display erschien, gehört tatsächlich zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Es handelt sich um den Anschluß des Bürgerservices (0911 / 943-6390 beziehungsweise -1000). Das Bundesamt schließt aber aus, dass die Anrufe aus dem eigenen Hause kommen.* Nach Angaben eines Sprechers waren es am 29. und 30. August konkret 25 bis 30 Fälle, die dem Bundesamt bekannt geworden sind. Generell seien auch andere Behörden vereinzelt von einem solchen Vorgehen betroffen. Wegen der aktuellen Häufung stellte das BAMF Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Ausspähens von Daten. Seit Dezember 2013 seien es nun rund 200 ähnliche Fälle, die aktuellen inbegriffen.
    Call-ID-Spoofing: Enkeltrick war gestern
    Das Vorgaukeln einer anderen Telefonnummer ist relativ simpel. Technisch möglich ist das über das sogenannte Call-ID-Spoofing, was mit "Schwindel mit der Anrufer-Nummer" übersetzt werden kann. Beim Zustandekommen der Verbindung wird die tatsächliche Nummer verschleiert und gegen eine andere, beliebig wählbare Ziffernfolge ausgetauscht. Es gibt mehrere Online-Dienste, die diesen Service anbieten, Smartphone-Nutzer können sich das Ganze auch als App installieren. Für die Anrufe unter fremder Nummer verlangen die meisten Dienstleister Gebühren vom Anrufer. Gedacht war der Service eigentlich zum Schutz der Privatsphäre, genutzt wird er aber offenbar immer öfter von Kriminellen.
    Für das Bundeamt ist es nicht das erste Mal, dass es sich mit diesem Thema beschäftigen muss. Bereits vor zwei-einhalb Jahren versuchte ein Unbekannter, mit dieser Masche Geld zu erpressen. Damals waren anscheinend ausschließlich indische Staatsbürger betroffen. Auch damals ging es um drohende Abschiebungen, mal, weil angeblich Unterlagen fehlerhaft waren oder Anträge falsch ausgefüllt wurden. Das ganze war duchaus glaubhaft, denn dem Anrufer waren etliche persönliche Daten der Opfer bekannt, darunter Pass- und Visanummer sowie der Arbeitgeber. Wie die Täter an diese Daten kamen, konnte nicht ermittelt werden. Auch beim aktuellen Fall in Marburg war der Anrufer laut Polizei bestens informiert.
    Einfacher Schutz
    Zuletzt musste auch das Bundeskriminalamt als Drohkulisse herhalten. Im Juni teilte die Behörde mit, dass sich Kriminelle am Telefon als BKA-Beamte ausgeben und Geld zur Unterstützung der Polizeiarbeit fordern. Die Täter wendeten sich gezielt an ältere Menschen um deren Gutgläubigkeit und Vertrauen in staatliche Institutionen ausnutzen.
    In Niedersachsen hatte vor einem Jahr der Fall einer 85-Jährigen Schlagzeilen gemacht, die Betrügern 30.000 Euro in die Türkei überwiesen hatte - vermeintlich auf Anordnung eines Berliner Gerichts.
    So schwer es ist, einen Anruf mit gefälschter Nummer sofort zu erkennen, so einfach ist es, sich vor Kriminellen zu schützen. Geldforderungen von Behörden kommen niemals per Telefon, sondern immer schriftlich. Das BAMF rät außerdem, bei solchen Anrufen keinerlei persönliche Daten oder sonstigen Informationen herauszugeben.
    (rm/nin)
    * In einer älteren Version hieß es an dieser Stelle, dass die beiden Rufnummern des BAMF nur für eingehende Telefonate bestimmt seien. Ein BAMF-Sprecher wies darauf hin, dass mit den Rufnummern auch ausgehende Telefonate geführt werden können.