Mittwoch, 24. April 2024

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"Familien sind die Sparschweine und Melkkühe der Nation"

Jürgen Borchert, Sozialrichter in Darmstadt, prangert an, dass der Einkommensabstand zwischen Familien und Nichtfamilien entgegen den Vorgaben des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 1992 nicht geringer wird. Die Belastung von Familien gegenüber Kinderlosen sei durch Mehrwertsteuererhöhung, Ökosteuer und Steuerreform rasant gestiegen.

21.12.2005
    Liminski: Heute wird der Bundestag mit hoher Wahrscheinlichkeit der Streichung der Eigenheimzulage zustimmen, nachdem die Union nach der Wahl ihren Widerstand gegen diese Streichung aufgegeben und auch sonst einige so genannte Grausamkeiten gegen Familien beschlossen hat, von denen im Moment niemand redet, weil alle gebannt auf die Auseinandersetzung zwischen der Familienministerin und dem Finanzminister wegen der Absetzbarkeit von Betreuungskosten schauen. Aber da gibt es ja das Elterngeld und die Riester-Rente. Stellt sich die Familie unterm Strich mit der großen Koalition besser als vorher? Dazu wollen wir nun sprechen mit Jürgen Borchert, er ist Sozialrichter in Darmstadt und bekannt als Anwalt von Familien vor dem Bundesverfassungsgericht. Guten Morgen, Herr Borchert.

    Borchert: Morgen, Herr Liminski.

    Liminski: Zunächstmal die Eigenheimzulage. Sie wird gestrichen, sozusagen als Beitrag der Familien zur Sanierung des Haushalts, wobei man sagen muss, dass eh nur ein Teil der Familien davon profitieren konnte. Nun verweist die Regierung auf die Riester-Rente und das Elterngeld als Ersatz. Ist das kein gutes Geschäft?

    Borchert: Zunächst mal ist auffallend, dass der Rabenvater Staat, der sonst immer in der Spendierhosenpose den Familien gegenübertritt, hier nun mal klarmacht, dass die Familien die Sparschweine und Melkkühe der Nation sind. Das ist schon mal ein Fortschritt, weil es ein gewisser ehrlicher Zungenschlag ist. Was die Riester-Rente als Ersatz angeht, ist zunächst mal festzustellen, dass die armen Familien sowieso am oder unterm Existenzminimum liegen und es sich gar nicht leisten können, da Zusatzvorsorge anzusparen. Im Übrigen ist es auch bei der Riester-Rente so, dass der Staat dabei enorm spart, weil nämlich die Rückkoppelung der Bundeszuschüsse an die Rentenentwicklung dazu führt, dass der Bundeszuschuss geschont wird beziehungsweise zurückgeführt wird, je mehr Menschen in die Riester-Rente investieren, das heißt, die Förderung, die man da den Familien gibt, ist nur ein Bruchteil dessen, was der Staat einspart beim Bundeszuschuss.

    Liminski: Aber die Streichung der Eigenheimzulage zur Sanierung des Haushalts als Beitrag der Familien ist so gerechtfertigt?

    Borchert: Also – wie weit das ein Beitrag zur Einsparung wird, muss man erstmal sehen. Es ist ja nicht ausgeschlossen, dass die Familien entsprechend weniger bauen und damit dem Staat ganz andere Summen entgehen, die er sonst als Mehrwert- und Grunderwerbssteuer einnehmen würde. Das bleibt abzuwarten, wie sich das entwickelt. Die Bauwirtschaft und einige Fachleute sagen ja, das ist ein Minusgeschäft, was da gemacht wird, aber ich würde sagen, es ist nicht von allzu großer Bedeutung, was Familienpolitik angeht.

    Liminski: Das Kronjuwel der derzeitigen Familienpolitik ist das Elterngeld, vielleicht ist das von Bedeutung. Ein Jahr lang zwei Drittel des letzten Nettoeinkommens. Sicher bekommen die meisten jungen Leute Kinder nicht wegen der Finanzen, sondern weil sie sich und Kinder lieben (das nehmen wir mal an). Aber etwa die Hälfte der freiwillig Kinderlosen bekommt keine Kinder, weil sie die Verarmung fürchten. Ist da das von der früheren Familienministerin Renate Schmidt konzipierte Elterngeld nicht ein Schritt in die richtige Richtung?

    Borchert: Ich fordere das schon seit zehn Jahren und halte das für einen Schritt in die richtige Richtung. Nur darf man das nicht überschätzen, diese zwei Drittel des letzten Einkommens sind dem Arbeitslosengeld nachgebildet, das beutetet bei der Lohnstreuerklasse 4, dass ein Einkommen erzielt worden sein muss von 5200 Euro im Monat, dann gibt es 1800 maximal Elterngeld. Zwei Problem, die ich da sehe sind erstens die Dauer, das sind nur 12 Monate und wir sehen andererseits, wie viel diese Gesellschaft leistet bei über 55-Jährigen, die nämlich über Vorruhestand und Altersteilzeitregelung auf halbe Arbeitszeit gesetzt werden bei 70 bis 80 Prozent ihres letzten Nettoentgelts. Also da sieht man einfach, mit welchen unterschiedlichen Maßstäben in Deutschland gemessen wird, je nachdem, ob es um Ältere oder um Kinder geht.

    Das zweite Problem, was ich da sehe, ist die Begrenzung des Elterngelds auf zehn Monate, wenn kein Bezugspersonenwechsel stattfindet. Ich halte das für verfassungswidrig, das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach gesagt, dass der Staat sich aus der Gestaltung der Erziehung rauszuhalten hat, das ist allein Sache der Eltern. Und dass das verfassungswidrig ist, kann man an einer ganz einfachen Hilfsüberlegung feststellen: es wäre undenkbar, einer Alleinerziehenden nur zehn Monate zu geben, weil das nämlich unmittelbar verboten wird von Artikel 6, Absatz 5, der die Diskriminierung von nichtehelichen Kindern verbietet. Das würde bedeuten, dass Eltern sich, um so gut zu fahren, wie Alleinerziehende, die nämlich die 12 Monate voll kriegen, sich scheiden lassen müssten. Und das zeigt, dass das Ganze überhaupt nicht verfassungsrechtlich zu Ende gedacht wurde.

    Liminski: Sie zeigen hier ein paar Schwachstellen bei Elterngeld, Eigenheimzulage und Riester-Rente auf, aber in der Krankenversicherung sind Kinder mitversichert und über die Steuer zahlen die Kinderlosen insgesamt eigentlich doch drauf.

    Borchert: Das ist beides in der öffentlichen Debatte immer wieder ein Argument, mit dem man rechtfertigen will, dass eigentlich genug oder schon fast zu viel für Familien passiert. Dazu nur folgendes: von Beitragsfreiheit kann überhaupt keine Rede sein, denn die Unterhaltskosten eines Kindes werden ja nicht abgesetzt von den beitragspflichtigen Einkommen der Eltern, sondern das Gesamteinkommen wird voll verbeitragt. Und darin sind auch die Anteile, die die Kinder oder nicht erwerbstätigen Ehegatten als Unterhalt familienrechtlich beanspruchen können. Das ist ihr Geld und sie zahlen darauf Beiträge. Und dass die Beiträge unterschiedlich hoch sind bei keinen und größeren Einkommen, das ist Ausdruck des Solidarprinzips, hat aber mit Familienförderung überhaupt nichts zu tun.

    Richtig wird der Schuh erst dann, wenn man sich die Transferverhältnisse wie das übrigens im Trümmerfrauenurteil vom Bundesverfassungsgericht 1992 mal gemacht wurde, wenn man sich mal anschaut, was kostet ein kinderloser Ruheständler vom Eintritt in den Ruhenstand bis zum Tode an Gesundheitskosten und was kosten die Kinder von 0 bis 20. Und da ist das Ergebnis so, dass ein kinderloser Ruheständler, der ja ausnahmslos versorgt wird von den Kindern anderer Leute in diesen Umlageverfahren, das zehnfache an Kosten verursacht gegenüber den Kindern von 0 bis 20. Also auch da laufen die Verteilungsverhältnisse ganz entgegengesetzt dem, was man so üblicherweise in der Öffentlichkeit annimmt.

    Bei der Steuer muss man differenzieren, da sind die direkten Steuern, also Einkommens- und Lohnsteuern. Die richten sich nach Leistungsfähigkeit, da kann man nicht generell sagen, dass Kinderlose hier mehr bezahlen als Familien, denn es gibt durchaus Familien, in denen Millionärskategorien, die ein vielfaches an Steuern -

    Liminski: - aber das sind ganz wenige, die meisten Leute sind in Kategorien zwei oder drei und da zahlen die Kinderlosen doch mehr Steuern.

    Borchert: Ja, ich sage nur, es ist eine Frage der Leistungsfähigkeit. Die Steuer richtet sich nicht nach Familie sondern nach Leistungsfähigkeit. Der größte Anteil der Steuereinnahmen sind die indirekten Steuern, die Verbrauchssteuern. Und da zahlen Familien einfach relativ mehr, weil sie mehr von ihrem Einkommen verbrauchen.

    Liminski: Wie sieht das aus, diese Bilanz, wieso zahlen die da mehr?

    Borchert: Sie zahlen einfach deswegen mehr, weil die Verbrauchssteuern einen verbrauchsproportionalen Verlauf haben. Und wenn Familien von einem Einkommen etwa gleich großer Größenordnung wie ein Kinderloser vier Personen versorgen müssen, haben sie einen viel größeren Verbrauch. Vielleicht zwei-, drei- oder sogar vierfach höheren Verbrauch als ein Kinderloser und das bedeutet bei der indirekten Besteuerung zahlen Eltern weit mehr als Kinderlose.

    Liminski: Wie sieht denn dann die Leistungsbilanz des Staates für Familien aus?

    Borchert: Seit 1992 hat das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass der Gesetzgeber bei jedem Gesetz, das er macht, darauf achten muss, dass der Einkommensabstand zwischen Familien und Nichtfamilien kleiner wird. Und das, was wir seit Jahrzehnten beobachten, passiert auch seitdem vollkommen unverändert, nämlich die Einkommensabstände werden nicht kleiner zwischen Familien und Nichtfamilien, sondern sie wachsen rasant. Und zwar kann man das wunderbar anknüpfen an die Mehrwertsteuererhöhung 1998, an die Ökosteuer, die Steuerreform 2000/2005 und dann die geplante Mehrwertsteuererhöhung 2007.

    All diese Maßnahmen führen dazu, dass die Belastung der Familien gegenüber den Kinderlosen um etwa vier- bis fünfhundert Euro wächst und gleichzeitig die Verwendung dieser Mittel in die Rentenversicherung zur Beitragsminderung dazu führt, dass dieser Abstand noch einmal vergrößert wird, weil das, was da an Rentenbeitragen gespart wird, natürlich dem Single ganz alleine zukommt, während das bei der Familie sich auf drei oder vier Personen verteilt. Ich habe das mal überschlägig berechnet und bin fast vom Stuhl gefallen: der Abstand ist durch diese Maßnahmen von 1998 bis 2007 um etwa 1000 Euro pro Kopf gerechnet gestiegen. Das heißt, ein gigantischer Abstand wächst da heran trotz eines verfassungsgerichtlichen Verbotes.

    Liminski: Hat solche Rechnungen nicht schon das Bundesverfassungsgericht aufgemacht?

    Borchert: Ja, 1992 ist das in dieser Weise mal besprochen worden in Karlsruhe, ist auch im Urteil (dem Trümmerfrauenurteil vom 7. Juli 1992) zum Ausdruck gekommen und hat dazu geführt, dass dem Gesetzgeber dieser Verfassungsauftrag erteilt wurde und offenkundig hält er sich nicht daran.

    Liminski: Dann leben wir was die Familien angeht im permanenten Verfassungsbruch.

    Borchert: Sie sagen es, exakt das ist es.