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FIFA-Berufungskommission
Garcia-Einspruch abgeschmettert

Der Bericht zur Vergabe der Fußball-Weltmeisterschaften 2018 und 2022 an Russland und Katar sorgt weiterhin für Zündstoff. FIFA-Sonderermittler Michael Garcia hatte zahlreiche unvollständige und fehlerhafte Darstellungen der Tatsachen und Schlussfolgerungen kritisiert und Berufung gegen den Bericht eingelegt. Ohne Erfolg.

Von Hans-Jürgen Maurus |
    Ein Fifa-Logo an einem Gebäude des Verwaltungssitzes des Fußballweltverbandes in Zürich, Schweiz.
    Ein Fifa-Logo an einem Gebäude des Verwaltungssitzes des Fußballweltverbandes in Zürich, Schweiz. (afp / Fabrice Coffrini)
    Die FIFA-Berufungskommission hat den Einspruch von Chefermittler Michael Garcia gegen die Bewertung seines Untersuchungsberichts zu den WM-Vergaben nach Russland und Katar durch den Vorsitzenden der Spruchkammer des Ethikkomitees, Hans Joachim Eckert, abgeschmettert. Der Einspruch sei unzulässig, hieß es heute in einer offiziellen Stellungnahme, weil die Erklärung Eckerts keine Entscheidung nach Artikel 30 und 73 des FIFA-Ethikcodes darstelle. Daher sei die Erklärung weder rechtlich bindend noch anfechtbar.
    Kein Schlussbericht
    Der FIFA-Ethikcode sei so angelegt, Individuen zu bestrafen, wenn sie gegen den Kodex verstoßen, heißt es in der Stellungnahme weiter, doch richte sich Eckerts Erklärung weder gegen Individuen noch gegen mehrere Personen und enthalte auch keine Sanktionen. Der Garcia-Report sei zudem kein Schlussbericht und es würden keine Regelverstöße einer beschuldigten Person aufgelistet oder eine Empfehlung von Sanktionen gegen jemanden ausgesprochen.
    Der Dissens existiert nach wie vor
    Damit hat die Berufungskommission zwar einen juristischen Punkt geklärt, doch den Hauptvorwurf Garcias überhaupt nicht angesprochen. Denn der FIFA-Chefermittler hatte kurz nach der Publikation der Erklärung des Münchner Richters Eckert kritisiert, sein Bericht sei fehlerhaft und unvollständig wiedergegeben worden. Anders gesagt: Der Dissens bei den beiden Chefethikern der FIFA existiert nach wie vor und ist nicht ausgeräumt.