Dank des allerdings recht knappen Votums kann Michael Lauber im Januar nächsten Jahres seine dritte Amtszeit als höchster Schweizer Ankläger antreten. Als Bundesanwalt ist er verantwortlich für die Ermittlungen rund um den Fußballweltverband FIFA. Doch gerade hier stand der 53-jährige in der Kritik.
Geheime Treffen mit Infantino
Er hatte sich vor und nach Beginn der Ermittlungen im Jahr 2016 mit FIFA-Präsident Gianni Infantino getroffen und diese Begegnungen nicht protokolliert. An ein weiteres Treffen im Jahr 2017, das ein Sonderermittler aufgedeckt hatte, konnte sich der Bundesanwalt nicht mehr erinnern. Ein Schweizer Gericht erklärt Michael Lauber in einigen Komplexen für befangen. Deshalb darf er daran nicht mehr teilnehmen. Anhörungen müssen wiederholt werden. Bei einigen Verfahren droht eine Verjährung.
Wiederwahl trotz laufendem Disziplinarverfahrens
Zudem läuft ein Disziplinarverfahren gegen Michael Lauber. Die letztlich unterlegene Mehrheit der Gerichtskommission hatte ihn nicht mehr wählen wollen. Das Ansehen der Bundesanwaltschaft sei massiv geschädigt worden. Nach seiner Wiederwahl bedankte sich Michael Lauber beim Parlament für das in ihn gesetzte Vertrauen. Fragen von Journalisten beantwortete er nicht.