Den Schweizer Bundesanwalt Michael Lauber brachten drei geheime Treffen mit Gianni Infantino sogar um sein Amt. Aber für den Boss des Fußball-Weltverbandes FIFA ist die Affäre wohl ausgestanden. Das Verfahren gegen ihn, Lauber und fünf weitere Beschuldigte wurde jetzt eingestellt. Infantino verkauft das als „klaren Sieg“ und eine vollständige Reinwaschung seiner Person von allen Vorwürfen. Aber tatsächlich nährt die Einstellungsverfügung der beiden aus dem Ruhestand zurückgeholten Sonderermittler immer mehr Zweifel. Diese monieren sogar wiederholt die Glaubwürdigkeit der Teilnehmer der Geheimtreffen.
Verdacht auf Amtsmissbrauch und Begünstigung
In der Affäre ging es um den Verdacht auf Amtsmissbrauch, Amtsgeheimnisverletzung und Begünstigung – beziehungsweise, bei Infantino, um die Anstiftung dazu. Der Fifa-Boss und der Schweizer Chefankläger hatten sich 2016 und 2017 mindestens dreimal ganz diskret getroffen, ohne Protokoll. Die Gesprächsinhalte konnten jetzt auch die Bundesermittler nicht abklären, sie monieren, sie müssten sich nur auf das verlassen, was die Beteiligten selbst erzählt haben. Mal rügen sie „nicht kongruente“ Aussagen von Infantino, ein andermal schlussfolgern sie: Am „klandestinen bzw. konspirativen Charakter“ eines der Treffen sei „vernünftigerweise überhaupt nicht zu zweifeln“.
Teil-Amnesie von Lauber und Infantino über ihre Geheimtreffen
Absurd wird der juristische Slalomkurs bei einem Date, das 2017 in einem Berner Luxushotel stattfand – und das Infantino, Lauber und zwei weitere Teilnehmer kollektiv vergessen haben wollten. Einerseits nehmen die Sonderermittler dem Quartett ihre passgenaue Teil-Amnesie nicht ab. Andererseits begnügen sie sich auch hier mit den Erzählungen der Gesprächsteilnehmer, dass da schon nichts Heikles besprochen worden sei. Was schon deshalb inakzeptabel ist, weil die Vier ja angeblich nicht mal mehr wissen, dass sie sich getroffen haben.
Die Verfahrenseinstellung wirft neue Fragen auf, und schafft weitere Widersprüche. Sie entlarvt aber auch den fürsorglichen Funktionärs-Schutz, den die Schweizer Justiz praktiziert. Klare Motive, absurde Gedächtnislücken und erdrückende Indizienlasten reichen hier nicht für eine Prozesseröffnung aus. In der Schweiz gilt endgültig: Freie Fahrt für vergessliche Funktionäre, sind die Hinweise noch so erdrückend.