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Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen
Von der Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag

Es geht um rund acht Milliarden Euro: So viel Geld geht aktuell an die Programme von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Aber ist der sogenannte Rundfunkbeitrag auch verfassungsgemäß? Darüber entscheidet jetzt das Bundesverfassungsgericht. Weitere Fragen und Antworten.

Von Michael Borgers | 17.05.2018
    Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in Köln-Bocklemünd
    Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in Köln-Bocklemünd (imago stock&people)
    Ist der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß? Und ist der haushaltsbezogene Beitrag in Wirklichkeit eine Steuer? Mit diesen Fragen beschäftigte sich am 16. und 17. Mai das Bundesverfassungsgericht. Geklagt hatte unter anderem ein alleinstehender Mann, der eine Zweitwohnung hat und deshalb für zwei Wohnungen Rundfunkbeitrag zahlen muss. Entschieden haben die Karlsruher Richter noch nicht, aber bereits erkennen lassen, dass sie in der aktuellen Regelung eine Ungleichbehandlung sehen.
    Abgabe, Gebühr, Beitrag: Wer zahlt was?
    Über Jahrzehnte hieß es für Deutschlands Bürger, "GEZ zu zahlen". Mit GEZ wurde die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland abgekürzt. Das änderte sich 2013. Damals ersetzte der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag den bis dahin gültigen Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Und ein Rundfunkbeitrag trat an die Stelle der Rundfunkgebühr.
    Musste bis dahin für Art und Anzahl angemeldeter Geräte gezahlt werden, galt von nun an eine Haushaltsabgabe. Diese umfasst sämtliche Möglichkeiten des Rundfunkempfangs, analoge wie digitale, internet-basierte.
    Bei der Haushaltsabgebe handelt es sich nicht um eine Steuer, aber jeder Haushalt ist verpflichtet, sie zu zahlen. Aktuell sind es 44,7 Millionen sogenannte Beitragskonten, die das tun.
    Was unterscheidet den Beitrag von einer Steuer?
    Die Kläger argumentieren vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, der Rundfunkbeitrag sei kein Beitrag, sondern eine Steuer. Hierzu urteilte 2016 das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, der Rundfunkbeitrag sei "eine rundfunkspezifische nicht-steuerliche Abgabe". Beobachter gehen von einer ähnlichen Entscheidung in Karlsruhe aus.
    Der Rundfunkbeitrag als eine Art Solidarmodell - so sieht es auch Stefan Raue, der Intendant des Deutschlandradios: "Die Alternative wäre entweder ein System, was über Spenden und über Sponsoren läuft. Da sind Sie abhängig von den Sponsoren, von ökonomischen Interessen. Sie können eine mittelfristige Planung gar nicht machen. Die andere Alternative wäre ein staatsfinanziertes System, also über eine Steuerfinanzierung."
    Wie hat sich die Höhe der Abgabe entwickelt?
    Für eine "Genehmigung zum Aufstellen und Betreiben eines Rundfunkgeräts" mussten Bürger der Weimarer Republik 1931 monatlich zwei Reichsmark bezahlen. Auch nach dem Zweiten Weltkrieg blieben in Westdeutschland zwei - nun Deutsche - Mark fällig, 1953 kamen fünf DM Fernsehgebühr hinzu. Bis 2009 stieg die Gesamtsumme auf 17,98 Euro (5,76 Euro fürs Radio, 12,22 Euro fürs Fernsehen). Nach der Umstellung auf den Rundfunkbeitrag wurde 2015 der bis heute gültige Finanzbedarf von 17,50 Euro errechnet.
    DDR-Bürger mussten zwei (Radio) bzw. acht (Fernsehen) Mark zahlen.
    Wie wird der Finanzbedarf errechnet?
    Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ermittelt, wie viel Geld die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten benötigen. Das aus 16 von den Ministerpräsidenten der Länder berufenen Mitgliedern bestehende Gremium prüft alle vier Jahre, den von den Sendern angemeldeten Bedarf und schlägt den Ländern eine Summe vor. Die Parlamente setzen am Ende die Höhe des Beitrags fest.
    Wie verteilen sich die Einnahmen auf die Anstalten?
    Von den derzeit 17,50 Euro Rundfunkbeitrag gehen 12,37 Euro an die ARD, 4,32 Euro an das ZDF, 0,48 Euro an das Deutschlandradio und 0,33 Euro an die Landesmedienanstalten.
    Wie werden sich die Zahlen entwickeln?
    Die Frage ist, ob der Rundfunkbeitrag in der nächsten Periode ab 2021 steigen muss oder nicht. Zwar haben die Sender angekündigt, in den kommenden zehn Jahren insgesamt rund 1,3 Milliarden Euro (durch beispielsweise Kooperationen sowie einheitliche IT-Infrastruktur und Technik) einsparen zu wollen. Dennoch sagen die Verantwortlichen von ARD, ZDF und Deutschlandradio: Ohne eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags muss weiter an der Qualität des Programms gespart werden. Kritiker fordern dagegen weitere Reformen und Sparmaßnahmen.
    Wie steht Deutschland im europäischen Vergleich da?
    Mit insgesamt jährlich zu entrichtenden 210 Euro findet sich Deutschland im europäischen Vergleich im Mittelfeld wieder. Vorne liegen die Schweiz und Dänemark mit 418 bzw. 335 Euro, am wenigsten zahlen Tschechen und Italiener mit 81 bzw. 90 Euro.