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Flüchtlinge
Bundesregierung will in Drittstaaten abschieben

Wenn in der Heimat eines kriminellen Flüchtlings Krieg herrscht, kann er nicht ohne Weiteres dorthin zurückgeschickt werden. Die Bundesregierung hat nun einen Plan: Kanzleramtschef Altmaier will die Menschen in das Land abschieben, über das sie die EU erreicht haben. Verhandlungen mit potenziellen Aufnahmestaaten laufen bereits.

Von Katharina Hamberger | 31.01.2016
    Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) spricht am 18.10.2015 in Hamburg auf dem Deutschlandtag der Jungen Union
    Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) spricht am 18.10.2015 in Hamburg auf dem Deutschlandtag der Jungen Union (pa/dpa/Heimken)
    Ein Ausländer der in Deutschland eine Straftat begeht und abgeschoben werden soll, soll nach Vorstellung der Bundesregierung in Zukunft auch in einen Drittstaat abgeschoben werden können, über den er in die EU gekommen ist, wenn eine Rückkehr in das Heimatland nicht möglich ist. Das sagte Bundeskanzleramtschef Peter Altmaier, CDU, der Bild am Sonntag. Die Bundesregierung verhandle mit der Türkei und anderen Ländern über eine Rückübernahme auch solcher Flüchtlinge, die aus Drittstaaten kämen, so Altmaier. Das könne bedeuten, so Altmaier weiter, dass diese Flüchtlinge nicht in ihr Heimatland abgeschoben würden, wenn dort zum Beispiel Bürgerkrieg herrsche, sondern in das Land, über das sie in die EU gekommen seien.
    Ausweisung bedeutet nicht zwingend Abschiebung
    Die Bundesregierung hat erst vergangene Woche im Kabinett einen Gesetzentwurf beraten, der es erleichtern soll, Ausländer, die eine Straftat begehen, leichter ausweisen zu können. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass jemand in Zukunft ausgewiesen werden kann und auch seinen Schutzstatus als Flüchtling verliert, wenn er zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, unabhängig davon, ob diese zur Bewährung ausgesetzt wird oder nicht. Allerdings nicht bei allen Straftaten sondern vor allem bei denen gegen das Leben, gegen die körperliche Unversehrtheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung und bei Angriffen auf Polizisten. Ebenso teilweise bei Straftaten gegen das Eigentum, wenn es zum Beispiel ein Serieneinbrecher ist oder Gewalt angewendet wird.
    Die Ausweisung, die dann erfolgt, ist zunächst eine Aufforderung Deutschland zu verlassen, kommt derjenige dieser nicht nach, folgt die Abschiebung. Dabei gibt es jedoch Hindernisse, wie eben zum Beispiel, wenn in dem Land, aus dem jemand kommt Bürgerkrieg herrscht. Auch darf jemand nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist oder jemandem Folter oder die Todesstrafe drohen. In anderen Fällen scheitert eine Abschiebung oft an der Bereitschaft des jeweiligen Heimatlandes, das eine Rücknahme verweigert, wenn ein Flüchtling keine entsprechenden Papiere hat. Und dann soll eben jemand, nach Vorstellung der Bundesregierung, in einen Drittstaat abgeschoben werden.
    Altmaier: Zahl der Abschiebungen hat sich verdoppelt
    Was die Zahl der Abschiebungen grundsätzlich betrifft, sprach Altmaier von einem Erfolg der Bundesregierung. Die Zahl der Abschiebungen und der der freiwilligen Rückkehrer, die sogar noch höher ist, habe sich im vergangenen Jahr im Vergleich zum Vorjahr auf mehr als 50.000 verdoppelt. Allerdings – und das betonte Altmaier auch - müsse Deutschland noch besser werden. Wer kein Bleiberecht habe, müsse Deutschland zeitnah verlassen. Es werde schon bald Signale in die Balkanstaaten geben, dass es sich nicht lohne, nach Deutschland zu kommen, wenn man Algerier, Marokkaner oder Tunesier sei.
    Die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD haben sich am vergangenen Donnerstag im Zuge der Verhandlungen zum Asylpaket II auch zusätzlich darauf verständigt, dass sie anstreben, dass Marokko, Algerien und Tunesien auch zu sogenannten sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden.