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Fluglärmgegner: Kernruhezeit ist noch kein Nachtflugverbot

Das vom Bundesverwaltungsgericht verhängte Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen sei nur ein relativer Erfolg, sagt Helmut Breidenbach, Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm. Spannend werde noch einmal das Mitte April anstehende Urteil zum Nachtflug am Flughafen Köln-Bonn, so Breidenbach.

Helmut Breidenbach im Gespräch mit Britta Fecke | 04.04.2012
    Britta Fecke: Die Tausenden Fluglärmgegner haben heute Morgen aufgeatmet, denn das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das vorläufige Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen zwischen 23 Uhr Abends und fünf Uhr in der Früh bestätigt. 17 geplante Nachtflüge bleiben wegen der Lärmbelastung der Anwohner also weiterhin verboten, so entschied das Bundesverwaltungsgericht. – Ich bin jetzt verbunden mit Helmut Breidenbach, Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm. Herr Breidenbach, die Demonstrationen gingen über Monate. Ist dieses Urteil ein voller Erfolg für die Anrainer im Rhein-Main-Gebiet?

    Helmut Breidenbach: Das ist zumindest ein Erfolg derjenigen, die dort geklagt haben. Wir haben sechs Stunden jetzt Ruhe in der Nacht, die Nacht besteht eigentlich aus acht Stunden, insofern ist der Erfolg relativ. Aber es ist zumindest das bestätigt worden, was über lange Jahre in dem Mediationsverfahren als Ergebnis herauskam.

    Fecke: Sie haben es schon so leicht angedeutet. Was sagt denn dieses Urteil über die sogenannten Anschwellstunden, also die Stunden vor dieser Kernzeit?

    Breidenbach: Der Richter ist noch ein Stück über das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes in Kassel hinausgegangen und hat deutlich gemacht, dass in diesen Nachtrandzeiten, also die Stunde vor 23 Uhr und die Stunde nach fünf Uhr, der Flugverkehr nicht ganz plötzlich, sagen wir mal, am Morgen losgehen darf, sondern er muss in der Nacht langsam abschwellen und am Morgen langsam anschwellen. Das heißt, man darf in der Nacht nicht so tun oder eben in den ersten Stunden, als wäre der Tagflugbetrieb da.

    Fecke: Hat dieses Leipziger Urteil auch eine Signalwirkung auf andere Flughäfen beziehungsweise auf deren Flugfrequenz in der Nacht?

    Breidenbach: Ja wir müssen mal schauen, was als künftige Urteile dann herauskommen werden. Wir haben ein Verfahren zum Flughafen Köln-Bonn am 19.4., allerdings erst mal vor dem OVG in Münster. Dort geht es um eine fünfstündige Kernruhezeit für den Passagierflug, der Frachtflug würde weitergehen. Wir haben eine Tendenz in den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes, für den Flughafen Leipzig-Halle gab es eine fünfstündige Kernruhezeit für den Passagierflug, für den neuen Flughafen in Berlin eine fünfstündige Kernruhezeit und jetzt in Frankfurt, wenn man so will, eine sechsstündige Kernruhezeit. Das ist leider und immer noch kein Nachtflugverbot.

    Fecke: Muss man unterscheiden zwischen den Passagierflugzeugen und dem Frachtverkehr?

    Breidenbach: Ja, das muss man schon. Die Urteile insbesondere zum Flughafen Leipzig haben gezeigt, dass man dem Frachtflugverkehr offenbar eine hohe Bedeutung beimisst, für meine Begriffe völlig zu Unrecht, weil immer dargestellt wird, dass die Dinge eilig irgendwo sein müssen. Das ist so nicht der Fall. Umgekehrt hat man beim Passagierflug gesagt, das sind betriebswirtschaftliche Vorteile für die Unternehmen, beispielsweise der dritte oder vierte Umlauf sind nicht so wichtig, als dass sie den Paragraph 29b Luftverkehrsgesetz übertreffen, indem dort der Vorrang der Nachtruhe postuliert wird.

    Fecke: Vielen Dank für diese Einschätzungen – Helmut Breidenbach war das, Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm.


    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.