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Fonds für ehemalige Heimkinder
Guter Wille und leere Kassen

Sowohl in der jungen Bundesrepublik nach dem Zweiten Weltkrieg als auch in der DDR wurden Kinder in Heimen gedemütigt, verprügelt und misshandelt. Die Opfer leiden bis heute. Die Politik will mit Geld helfen – doch die Betroffenen brauchen etwas anderes.

Von Otto Langels | 03.07.2014
    Ein Prospekt mit der Aufschrift "Fonds Heimerziehung" liegt auf einem Tisch vor einer Gruppe von Menschen.
    Mit dem Fonds Heimerziehung will die Bundesregierung Opfer von Gewalt und Misshandlung in Kinderheimen entschädigen. (picture alliance/dpa/Hendrik Schmidt)
    "Ich bin 14 Jahre im Heim gewesen, also vom Baby an, es war überall das gleiche Unrechtsystem, Bestrafung, körperliche Züchtigung, bis aufs Blut Exzesse. Wir waren ständig eingesperrt, um das ganze Gelände herum war ein zwei Meter hoher Stacheldrahtzaun mit oben Bewehrung, damit auch niemand aus dem Heim abhaut."
    Was Dirk Friedrich in seiner Kindheit erlebte, mussten unzählige Heimkinder in den frühen Jahren der Bundesrepublik ertragen. Sie wurden gedemütigt, erniedrigt, geprügelt, misshandelt, ausgebeutet und missbraucht, in kirchlichen wie in öffentlichen Einrichtungen.
    Doch nicht nur im Westen, auch in der DDR sperrte ein rigides Erziehungssystem Kinder und Jugendliche weg, beeinträchtigte massiv ihre Entwicklung und zwang sie zur Arbeit, zum Beispiel Oliver Perner.
    "Ich war sieben Jahre im Heim, erst im normalen Heim, öfter im Durchgangsheim, weil ich ständig abgehauen bin, weil es nicht auszuhalten war im Heim. Danach bin ich nach Torgau gekommen, das war vergittert, verschlossen, das war die schlimmste Einrichtung, die es für Jugendliche in DDR-Zeiten gab. Das war dann die Hölle da."
    Erst vor rund einem Jahrzehnt wurden die schwierigen und zum Teil menschenunwürdigen Lebensbedingungen vieler Heimkinder öffentlich bekannt. Im Februar 2009 konstituierte sich auf Empfehlung des Deutschen Bundestags der "Runde Tisch Heimerziehung", an dem Vertreter der Politik, der Kirchen, der öffentlichen Träger und der ehemaligen Heimkinder Platz nahmen. Knapp zwei Jahre lang berieten sie unter dem Vorsitz der früheren Bundestagsvizepräsidentin Antje Vollmer über Hilfen für Betroffene. Im Januar 2011 stellte Vollmer den Abschlussbericht vor.
    "Für die individuell Geschädigten schlagen wir einen Fonds vor. Dieser Fonds heißt jetzt Fonds für ehemalige Heimkinder. Der soll ausgestattet werden mit 120 Millionen Euro."
    Der Fonds "Heimerziehung West" richtete sich an rund 800.000 Kinder und Jugendliche in der Bundesrepublik aus der Zeit von 1949 bis 1975. Finanziell beteiligten sich der Bund, die westdeutschen Länder sowie die Evangelische und Katholische Kirche gemeinsam zu je einem Drittel. Ein Jahr später beschlossen der Bundestag und die Jugendministerien der Länder einen Fonds "Heimerziehung in der DDR" in Höhe von 40 Millionen Euro mit gleichwertigen Hilfen für die 500.000 ostdeutschen Betroffenen zwischen 1949 und 1990. Sie können für Folgeschäden aus der Heimerziehung in sogenannten Anlauf- und Beratungsstellen bis zu 10.000 Euro pro Person in Form von Sachleistungen beantragen, etwa für Elektro- und Küchengeräte, Reisen und therapeutische Maßnahmen; außerdem zusätzlich eine einmalige Zahlung, wenn sie als Jugendliche arbeiten mussten, aber keine Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt wurden. Pro Monat erhalten sie 300 Euro.
    Kaum Verständnis für den Fonds bei den Betroffenen
    Unter den Betroffenen stößt der Fonds jedoch auf massive Kritik. Dirk Friedrich und Heidi Dettinger, Vorsitzende des Vereins ehemaliger Heimkinder:
    "Ich will eine Entschädigung haben, und zwar eine Entschädigung, die im wahrsten Sinne des Wortes eine Entschädigung ist. Und nicht diese Almosen, die da verteilt werden, dafür kämpfe ich mit anderen Heimkindern. Dieses Geld, was da als Hilfsfonds angeboten wird, nein, nicht für mich."
    Der Fonds, der ist eine Demütigung, der ist ein Schlag ins Gesicht für alle ehemaligen Heimkinder. Das sehe ich auch für mich persönlich so. Das sind noch nicht mal zwei Prozent der ehemaligen Heimkinder, die den Fonds in Anspruch genommen haben bislang. Nicht mal zwei Prozent, das ist eine beschämende Zahl."
    Das zuständige Bundesfamilienministerium geht dagegen von vier Prozent aus, aber auch dies ist eine vergleichsweise geringe Zahl. Manche früheren Heimkinder wissen nicht einmal von der Existenz des Fonds, viele scheuen den bürokratischen Aufwand des Verfahrens, und nicht alle haben in den Einrichtungen negative Erfahrungen gemacht. Gleichwohl sind die 40 Millionen Euro des Fonds "Heimerziehung in der DDR" längst ausgeschöpft.
    Ralf Kleindiek, Staatssekretär im zuständigen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
    "Was den Fonds für die Heimkinder in Ostdeutschland anbelangt, hat sich schon im vergangenen Jahr herausgestellt, dass die vorgesehenen 40 Millionen Euro nicht ausreichen. Deswegen haben sich Bund und Länder im Februar schon darauf verständigt, dass der Fonds deutlich aufgestockt wird. Wenn es erforderlich ist, um 200 Millionen Euro."
    In der kommenden Woche will das Bundeskabinett die Erhöhung des Ost-Fonds um zunächst einmal 25 Millionen Euro beschließen. Doch auch die 120 Millionen Euro für die 800.000 westdeutschen Heimkinder sind zu knapp kalkuliert.
    Herbert Scherer, früherer Leiter der Anlauf- und Beratungsstelle Berlin:
    "Wir reden von 120 Millionen West und 40 Millionen Ost. Die Prognosen sind, dass es im Osten fünf Mal so viel braucht und im Westen ungefähr doppelt so viel braucht."
    Die Bundesregierung will auf diese Prognosen reagieren und, so Staatssekretär Ralf Kleindiek, auch für den West-Fonds eine großzügige Lösung finden.
    Harte Kritik an den Fristen für Entschädigungszahlungen
    Vor allem die Länderfinanzminister haben sich jedoch gegen eine Erhöhung der Fonds gewehrt. Um die Zahl der Antragsteller zu reduzieren und damit die Ausgaben zu senken, drängten sie auf kurze Antragsfristen. Tausende ehemalige Heimkinder wären wohl zu spät gekommen. Die Politikerrunde einigte sich schließlich auf den 30. September bzw. 31. Dezember als Anmeldeschluss für die Fonds Ost und West. Ob diese Fristen reichen, ist jedoch fraglich.
    "Der Termin 30.9. ist eine extreme Härte, weil bis dahin man davon ausgehen konnte, dass es bis 30.6.2016 irgendwie läuft im Fonds Ost. Das Fass ohne Boden, das waren die Befürchtungen, und deswegen hat man gesagt vonseiten der Politik der Länder und des Bundes, wir müssen mit der Aufstockung verbinden gleichzeitig irgendeine Art von Mauer, dass dann Schluss ist."
    Man wolle keine Mauer errichten, betont hingegen Ralf Kleindiek. Niemand müsse befürchten, ausgeschlossen zu werden, wenn er die Frist versäume. Voraussetzung sei jedoch eine plausible Erklärung.
    "Wenn jemand einen guten Grund hatte, das nicht rechtzeitig anzumelden, dann werden wir auch dafür eine Lösung finden."
    Einen Rechtsanspruch aber haben die ehemaligen Heimkinder nicht. Gegen die verkürzten Anmeldefristen können sie nicht juristisch vorgehen, und ebenso wenig können sie klagen, wenn die Beratungsstellen Sachleistungen wie eine Reise, einen Kühlschrank oder einen Fernseher ablehnen. Herbert Scherer spricht von einer schwierigen Konstruktion der Fonds.
    "Die Grundidee ist ja, dass man nicht eine klassische Entschädigungsleistung gewählt hat, wo man dann das Maß des Schadens feststellen müsste, der damals entstanden ist, sondern dass man das auf die Ebene einer Hilfeleistung gebracht hat, wo es darum geht, was kann dem Menschen heute in seiner Situation wenigstens ein bisschen helfen. Den Schaden, der damals angerichtet worden ist und der nachwirkt, kann man nicht wieder gutmachen, sondern eigentlich kann man nur eine Geste über diese Hilfe geben."
    Diese Gesten stoßen bei den ehemaligen Heimkindern auf ein geteiltes Echo. Die einen lehnen sie als beschämendes Almosen ab, die anderen sind dankbar für jede finanzielle Unterstützung. Ulrike Poppe, Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit und zuständig für die Potsdamer Beratungsstelle:
    "Wir haben eine Umfrage gemacht bei denen, die bereits etwas von dem Fonds bekommen konnten, und da ist eine hohe Zufriedenheit zu verzeichnen. Das sind ja immerhin unerwartete Leistungen, und es trifft ja im Allgemeinen auch Menschen, die eher geringe Einkommen haben."
    Als späte Anerkennung des im Heim erlittenen Leids versteht zum Beispiel Martina Blankenfeld den Fonds. Sie war von 1978 bis 1981 in einem Jugendwerkhof, in dem sogenannte schwer erziehbare Jugendliche körperlich hart arbeiten mussten.
    "Ich hatte hier ein ganz tolles, also ein sehr angenehmes Gespräch. Und kurz darauf gab es eine überindividuelle Leistung, und darüber hinaus kann ich jetzt mit ehemaligen Betroffenen ein Theaterprojekt initiieren. Die Anerkennung ist für mich eine klare Rückenstärkung."
    Andere Heimkinder hingegen empfinden aufgrund ihrer früheren traumatischen Erfahrungen jeden heutigen Umgang mit Ämtern und Behörden als Zumutung.
    Der Runde Tisch Heimerziehung und seine Probleme
    Wenn die damaligen Heimkinder von ihrem Martyrium erzählen, haben sie anschließend Albträume, berichtet Ulrike Poppe:
    "Die Geschichten, die wir hören von den Betroffenen, sind zum Teil wirklich erschreckend. Und es ist so, dass viele davon so geprägt sind, dass sie ihr Leben lang mit diesen Ängsten und Schlafstörungen und mit diesem Misstrauen gegenüber eigentlich allen anderen Menschen durchs Leben laufen. Das ist wahrscheinlich das Auffälligste, dass viele von ihnen sich nicht in die Gesellschaft haben integrieren können, arbeitslos sind oder auch gesundheitliche Schäden haben, die sie nicht in die Lage versetzen, erwerbstätig zu sein."
    In einem Waisenhaus in der Eifel begann für die damals achtjährige Giana Jadegary eine zehnjährige Heim-Odyssee, eine Zeit, in der sie nichts lernen durfte und immer unselbstständiger wurde. Sie kritisiert die Fonds-Praxis.
    "Ich würde das Geld gerne für eine Reise verwenden, die ich noch nie mir leisten konnte. Und ich darf das wieder nicht, das heißt, ich bin wieder in eine Unmündigkeit geschubst und ich werde wieder bevormundet. Und das kann's nicht sein. So kann auch keine Wiedergutmachung sein."
    Der Runde Tisch Heimerziehung wollte Lehren aus der Vergangenheit ziehen. Aufwändige, langwierige, ausgrenzende und erniedrigende Verfahren wie bei der Entschädigung von NS-Opfern oder Zwangsarbeitern wollte man vermeiden. Doch eine Fonds-Lösung, die alle ehemaligen Heimkinder zufriedenstellt, ist kaum möglich. Immerhin geht es um rund 1,3 Millionen potenziell Betroffene mit unterschiedlichen Schicksalen. Bürokratische Abläufe, Härtefälle und Ungerechtigkeiten lassen sich nicht ausschließen, aber, so Herbert Scherer:
    "Wir können uns jetzt relativ gut auf die Menschen hier einlassen, ohne dass wir wer weiß wie Überprüfungshürden hier einbauen. Hier muss kein Psychologe und kein Therapeut und kein Arzt und kein sonst was einen Schaden feststellen, und auch kein Sachverständiger vom TÜV. Und wir als Berater dürfen auch auf Dokumente teilweise verzichten, wenn das, was uns berichtet wird, glaubhaft ist. Für das, was einige ganz besonders erlitten haben, müsste es auch noch andere Entschädigungsleistungen geben."
    Viele Opfer gehen leer aus
    Dies betrifft zum Beispiel die Opfer von sexuellem Missbrauch. Wer einen Antrag beim Fonds sexueller Missbrauch gestellt hat, erhält keine Zahlungen aus dem Fonds Heimerziehung. Wer zum Beispiel in der Familie missbraucht wurde, deswegen in ein Heim kam und dort erneut missbraucht wurde, kann keine weiteren Ansprüche geltend machen.
    Leer gehen auch diejenigen aus, die Kinderarbeit verrichten mussten. Die meisten Heimkinder mussten ab dem 14. Lebensjahr arbeiten, ohne angemessen entlohnt zu werden und Rentenansprüche zu erwerben. Dafür können sie aus dem Fonds eine einmalige Zahlung beantragen. Doch viele wurden bereits als 10- oder 12-Jährige zu schweren Tätigkeiten herangezogen, wie etwa Paul Woods. Er war von 1957 bis 1965 in verschiedenen Heimen.
    "Als ich noch in der Schule war, wurden wir im Heim ausgeliehen zu Bauern, um Rüben zu vereinzeln. Danach war ich in Köln. Dort wurden Kugelschreiber für die Firma Rudolf Meutgens zusammengestellt. Davon gab es ein Entgelt von maximal 2,50 die Woche. Das stand auf der einen Seite der Karte, auf der anderen Seite der Karte stand: ohne Fleiß kein Preis.
    "Die Arbeitszeiten vor dem 14. Lebensjahr werden beim Fonds Heimerziehung nicht berücksichtigt, da es sich, so die kaum nachvollziehbare Begründung, um Kinderarbeit handelte, und Kinderarbeit bereits in den 1950er Jahren verboten gewesen sei."
    Heidi Dettinger, Vorsitzende des Vereins ehemaliger Heimkinder:
    "Man kann nicht damit argumentieren, dass Kinderarbeit schon damals illegal war, und für illegale Arbeit wurden selbstverständlich keine Renten abgeführt, also können sie auch heute keine Rentenersatzleistungen dafür bekommen. Also das ist derart zynisch, dass ich damit nicht leben kann."
    Der Verein ehemaliger Heimkinder betrachtet solche Einschränkungen als diskriminierend und stellt den gesamten Rentenersatzfonds infrage. Heidi Dettinger fordert stattdessen eine adäquate Entschädigung.
    "Wenn ich mir überlege, welches Geld ich für das Heim, für die Diakonie erwirtschaftet habe in der Zeit, in der ich dort war, und mir überlege, dass dieser Lohn mir geklaut worden ist, einfach nichts dafür bekommen habe, dann sind das, wenn ich das auf Zinsen und Zinseszinsen berechne über die vielen Jahre, sind das 90.000 Euro. Ich finde, Heimkinder haben es verdient, dass sie das Geld zumindest zum Teil auch zurückbekommen, was sie erwirtschaftet haben."
    Diskussion um Zwangsarbeit und Ausbeutung von Heimkindern
    Rechnet man diese Beträge hoch, so erzielten die westdeutsche Privatwirtschaft, die Heimträger und der SED-Staat Milliardengewinne auf dem Rücken der Kinder und Jugendlichen.
    Vertreter der Heimkinder sprechen von Zwangsarbeit, ein problematischer Begriff, da Zwangsarbeit in Deutschland mit dem System von Ausbeutung und Sklavenarbeit im NS-Regime assoziiert wird. Die Heimkinder mussten zwar unter schwierigen, zwangsähnlichen Bedingungen arbeiten, aber die Zustände sind nicht vergleichbar mit dem Naziterror.
    Dennoch orientieren sich die organisierten Heimkinder mit ihren Forderungen an den Entschädigungen für NS-Zwangsarbeiter. Ein Blick auf deren Geschichte zeigt aber auch, dass ein langer Atem, öffentlichkeitswirksame Kampagnen und massiver politischer Druck vor allem aus dem Ausland nötig waren, um Wirtschaft und Regierung zu einer finanziellen Regelung zu drängen. Ob dagegen die politisch relativ unerfahrenen früheren Heimkinder die notwendige gesellschaftliche Aufmerksamkeit erzeugen können, ist fraglich, zumal sie keine nennenswerte Lobby haben.
    Immerhin äußert Staatssekretär Ralf Kleindiek Verständnis beim Thema Kinderarbeit.
    "Wenn der Bundestag sich des Themas annehmen würde und es dann zu einer Verständigung käme, dass dann die Firmen, die damals diese Kinder beschäftigt haben, dann auch sich an Geldzahlungen beteiligen, dann sind wir natürlich die letzten, die was dagegen hätten, ganz im Gegenteil, wir würden das sehr befürworten."
    Doch nicht nur, wer illegale Kinderarbeit verrichten musste, ist von den Ausgleichszahlungen der Fonds ausgeschlossen, auch die ehemaligen Insassen von Behinderten- und psychiatrischen Einrichtungen können keine Ansprüche stellen.
    Conni Malcherek wurde in einem Säuglingsheim geboren, anschließend kam sie in ein Waisenhaus und schließlich in ein psychiatrisches Heim.
    "Das war ein Kinderheim für geistig Behinderte, warum ich da drin war, weiß ich nicht. Na ja, und dann Medikamente bekommen. Da kriegte ich eine Zwangsjacke, da kann ich mich noch dran erinnern, an so eine Zwangsjacke, eine weiße, so mit Schnalle dran. Ich habe sehr viele Depotspritzen gekriegt, und dann halt viel so KO-Dinger. Ich habe immer geschlafen bei den Nonnen, ich kriegte morgens Valium 10, mittags Valium 10, abends.
    Conni Malcherek verbrachte 22 Jahre in zehn verschiedenen Heimen, es folgten Suchtklinik und therapeutische Wohngemeinschaften, seit 20 Jahren ist sie erwerbsunfähig.
    Warum gesunde Kinder in psychiatrische Einrichtungen eingewiesen wurden, ist ein dunkles, noch weitgehend unerforschtes Kapitel der Heimerziehung. Ehemalige Insassen berichten von überfüllten Häusern.
    "Dann waren eben auch Kinder, die ganz normal waren und wo der Heimplatz überbelegt war, die sind dann natürlich in die Behinderteneinrichtung gekommen, ganz normale Leute, die hatten einfach das Schicksal gehabt."
    Erzählt ein früherer Insasse eines westdeutschen Heims. Er möchte anonym bleiben, weil er immer noch eine Stigmatisierung als ehemaliges Heimkind befürchtet.
    Gesunde Menschen in psychiatrischen Einrichtungen
    "Also ich kenn' noch Leute, die sind jetzt behindert durch die Medikamente, alle, die waren ganz normal dahin gekommen, und weil überbelegt war, sind sie in eine Behinderteneinrichtung in dieser Anstalt reingekommen."
    Offensichtlich entschieden nicht allein das psychische oder soziale Befinden eines Kindes über die Einweisung in eine Einrichtung, sondern auch wirtschaftliche Erwägungen des Heimträgers. Eine unrühmliche Rolle spielten dabei in der Nachkriegszeit Gutachter, die bereits vor 1945 tätig gewesen waren. Der Neurowissenschaftler Burkhard Wiebel forscht an der Ruhr-Universität Bochum zu diesem Thema.
    "Die Heime für behinderte und auch für psychiatrische Patienten waren 1945 leer, weil nämlich die Kinder alle getötet worden sind. Jetzt standen die Heime leer und diejenigen, die diese Immobilien hatten, wollten nun, dass die auch wieder gefüllt werden, und deswegen wurden reihenweise, zu Tausenden, gefälschte Intelligenzquotienten produziert. Und wir wissen auch genau, was da gemacht worden ist, wer da verantwortlich war."
    Die Forschungen zu diesem Thema befinden sich, wie gesagt, in den Anfängen. So ist zum Beispiel noch unklar, ob Ärzte und Pharmakonzerne die psychiatrischen Heime nutzten, um heimlich Medikamente zu erproben.
    Man habe inzwischen erkannt, dass es untragbar sei, diesen Personenkreis von Ausgleichszahlungen auszuschließen, erklärt Staatssekretär Ralf Kleindiek:
    "Ich weiß, dass die Bundesregierung, die Länder, die Einrichtungsträger und die Betroffenen darüber im Gespräch sind, um da eine Lösung zu finden."
    Während die früheren Insassen psychiatrischer Einrichtungen auf eine Lösung hoffen, bleibt den Kindern und Jugendlichen der sogenannten normalen Heimerziehung nur noch eine kurze Frist, um ihre Ansprüche anzumelden: bis zum 30. September für den Fonds "Heimerziehung in der DDR" und bis zum 31. Dezember für den Fonds "Heimerziehung West".