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"Freifahrtsschein für Blutdoper"

Erst die überraschende Wendung – und nun die große Verwirrung. In der Diskussion um die Causa-Erfurt stellte die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) in dieser Woche fest, dass die UV-Behandlung von Blut erst seit dem 1. Januar 2011 verboten gewesen sei.

Hajo Seppelt im Gespräch mit Moritz Küpper |
    zumindest wurde dies Bonner Agentur kurzfristig von der Welt-Anti-Doping- Agentur (WADA) mitgeteilt. Diese WADA-Expertise, so der Vorstand der NADA, sei richtungsweisend für das weitere Vorgehen im Fall Erfurt, wo sich einen Vielzahl an Athleten Blut abnehmen und bestrahlen ließen.

    Nach der neusten Anordnung werden alle Fälle aus der Zeit vor dem 1. Januar 2011 zu den Akten gelegt, nur die Fälle danach – maximal drei – sollen noch weiter verfolgt werden.

    Doping-Experte Seppelt macht auch die Dimension der Wendung deutlich: "Die Nada hat so einen Freifahrtsschein für Blutdoping in der Vergangenheit ausgestellt. Jeder, der bis zum 1.11.2011 Blutdoping praktiziert hat kann jetzt im Prinzip sagen 'Ja, ich hab es ja mit UV bestrahlt’ und dann wäre er aus dem Schneider."

    Drüber hinaus kritisiert Seppelt die Informationspolitik der WADA. Deren Vizepräsident und Vorsitzenden der medizinischen Kommission des IOCs, Arne Ljungqvist, hatte erst durch den Deutschlandfunk von der Wendung erfahren.

    Das Gespräch können Sie bis mindestens 28. Oktober 2012 als Audio-on-demand abrufen.