Dienstag, 07. Mai 2024

Mainz 05 kündigt El Ghazi
Rechtsanwalt: "Der Fall ist noch nicht beendet"

Der 1. FSV Mainz 05 hat seinem Spieler Anwar El Ghazi nach propalästinensischen Social-Media-Posts fristlos gekündigt. Unter Umständen könnte diese Kündigung aber unwirksam sein, sagte Rechtsanwalt und Spielerberater Alexander Bergweiler im Dlf.

Alexander Bergweiler im Gespräch mit Matthias Friebe | 04.11.2023
Anwar El Ghazi (M.) kam erst Ende September als vereinsloser Spieler zum 1. FSV Mainz 05. Seit dem 3. November ist er offiziell wieder vereinslos.
Anwar El Ghazi (M.) kam erst Ende September als vereinsloser Spieler zum 1. FSV Mainz 05. Seit dem 3. November ist er offiziell wieder vereinslos. (IMAGO / Jan Huebner / IMAGO / Peter Seydel)
Fußball-Bundesligist 1. FSV Mainz 05 hat seinem Spieler Anwar El Ghazi fristlos gekündigt. Der Verein reagiere damit auf "die Äußerungen und Posts des Spielers in den sozialen Medien", hieß es in einer Stellungnahme des Vereins. El Ghazi hatte auf seinem Instragram Beitrag mehrere Posts zum Nahost-Konflikt geteilt, in denen er sich auf die Seite der Palästinenser stellte. In seinem mittlerweile gelöschten Ursprungspost sprach er dabei indirekt Israel das Existenzrecht ab.
"Israel das Existenzrecht abzusprechen, reicht grundsätzlich für eine fristlose Kündigung aus", sagte der Rechtsanwalt und Spielerberater Alexander Bergweiler im Deutschlandfunk.

Kündigung nach Abmahnung nicht möglich

Der Fall ist jedoch deutlich komplizierter. Denn Mainz 05 reagierte auf den ersten Post El Ghazis mit einer Abmahnung und einer Freistellung. Dadurch könne dieser Post rechtlich nicht mehr als Grund für eine fristlose Kündigung herangezogen werden, sagte Bergweiler. "Wahrscheinlich wollte man den Spieler nicht sofort verlieren. Weil eine fristlose Kündigung bedeutet für Fußballclubs ja auch, dass sie den Spieler nicht weiterverkaufen können."

Redaktionell empfohlener externer Inhalt

Mit Aktivierung des Schalters (Blau) werden externe Inhalte angezeigt und personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt. Deutschlandradio hat darauf keinen Einfluss. Näheres dazu lesen Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können die Anzeige und die damit verbundene Datenübermittlung mit dem Schalter (Grau) jederzeit wieder deaktivieren.

Am vergangenen Montag veröffentliche der Verein dann ein Statement, laut dem El Ghazi sich dem Vorstand erklärt habe und seinen Post nun bereue. Man kehre nun zum Normalzustand zurück. Lange gehalten hatte dieser aber nicht. Am Mittwoch legte der Spieler mit einem neuen Post nach, in dem er indirekt Mainz 05 der Lüge bezichtigte. Die Stellungnahme sei von ihm nicht autorisiert worden und seine Position "bleibe die, die es immer gewesen sei".

Möglicherweise "vereinsschädigendes Verhalten"

Das reiche wiederum nicht mehr für eine fristlose Kündigung, sagte Bergweiler: "Faktisch hat er sich in seiner Gegendarstellung nicht auf seinen ursprünglichen Post bezogen, sondern auf einen zwischenzeitlich geposteten Beitrag, in dem er sich gegen jede Gewalt ausgesprochen hat. Dass er postet 'Mainz hat nicht Recht' könnte vereinsschädigendes Verhalten sein. Aber er bezieht sich explizit nicht mehr auf den Ursprungspost, sondern nur noch auf den zweiten Post, den er danach abgesetzt hat, in dem er alles ein bisschen relativiert hat."

Redaktionell empfohlener externer Inhalt

Mit Aktivierung des Schalters (Blau) werden externe Inhalte angezeigt und personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt. Deutschlandradio hat darauf keinen Einfluss. Näheres dazu lesen Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können die Anzeige und die damit verbundene Datenübermittlung mit dem Schalter (Grau) jederzeit wieder deaktivieren.

Sollte El Ghazi tatsächlich Recht haben und das Statement des Vereins sei nicht mit ihm abgesprochen gewesen, wäre die fristlose Kündigung durch den Verein sogar unwirksam, so Bergweiler. "Wenn man sich den Post genau anguckt, schreibt er darunter explizit: 'ich bin gegen Antisemitismus'. Und dann wird es natürlich wieder dünn. Das führt dazu, dass es wiederum nicht zur fristlosen Kündigung reicht. Man könnte nur sagen, er verhält sich vereinsschädigend. Und ob das dann ohne weitere Abmahnung für eine Kündigung reicht, gerade bei einer politischen Meinungsäußerung, da hab ich Bauchschmerzen."

Redaktionell empfohlener externer Inhalt

Mit Aktivierung des Schalters (Blau) werden externe Inhalte angezeigt und personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt. Deutschlandradio hat darauf keinen Einfluss. Näheres dazu lesen Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können die Anzeige und die damit verbundene Datenübermittlung mit dem Schalter (Grau) jederzeit wieder deaktivieren.

Bergweiler ist sich deshalb sicher: "Der Fall ist sicherlich noch nicht zu Ende." El Ghazi müsse nun überlegen, ob er gegen die Kündigung vorgeht, oder sich einen neuen Verein sucht.