Archiv


Gegen Beschönigung

Für Schönheits-Operationen darf nur noch eingeschränkt geworben werden.

Von Martin Winkelheide |
    Mit der Änderung des Heilmittelwerbegesetzes sind bestimmte Formen der suggestiven oder irreführenden Werbung verboten. So soll einer Verharmlosung von schönheitschirurgischen Eingriffen vorgebeugt werden.

    Untersagt ist unter anderem die Darstellung von so genannten "Vorher- Nachher-Bildern". Außerdem darf nicht mit dem Preis für einen Eingriff geworben werden.

    Im Gespräch: Dr. Rolf Kleinen, Facharzt für plastische Chirurgie und Präsident der deutschen Gesellschaft für ästhetische plastische Chirurgie.

    Das vollständige Gespräch mit Dr. Rolf Kleinen können Sie für begrenzte Zeit nach der Sendung in unserem Audio-On-Demand-Player hören.