Dirk Müller: Deutschlands Putzfrauen und Gebäudereiniger stehen schon ganz, ganz nah an den Barrikaden, denn offenbar bleibt das Geld am Ende des Monats aus – nicht das ganze, aber nach eigenen Angaben die vereinbarten Tariferhöhungen. Dies wurde im vergangenen Herbst ausgehandelt, nach wochenlangen Verhandlungen und Streiks. 3,1 Prozent mehr sollte es demnach im Westen und 3,8 Prozent mehr im Osten aus der Lohntüte geben, doch bei vielen Lohnabrechnungen taucht nach Angaben der zuständigen Gewerkschaft IG Bau diese Erhöhung gar nicht auf. Darüber sprechen wollen wir nun mit Frank Wynands vom Vorstand der IG Bau, dort zuständig für die Gebäudereiniger. Guten Morgen!
Frank Wynands: Guten Morgen!
Müller: Ist das alles wahr?
Wynands: Leider Gottes ist es wahr, dass eine ganze Reihe von Unternehmen jetzt die vereinbarte Tariferhöhung nicht zahlen, weil sie gilt zumindest zwischen den vertragsschließenden Parteien, also zwischen Unternehmen, die Mitglied des Bundesinnungsverbandes sind, und organisierten Kolleginnen und Kollegen.
Müller: Wo gibt es denn so was?
Wynands: Ja, wo gibt es denn so etwas? Das große Ärgernis ist, dass viele dieser Betriebe sich vor dem Streik hingestellt haben und signalisiert haben, sie werden die Löhne nicht absenken, sondern sie stehen zum Mindestlohn. Und jetzt, wo wir zwar noch nicht den Mindestlohn haben, aber auf der anderen Seite eine Tariferhöhung vereinbart haben, wird die in vielen Fällen auch in großen Unternehmen nicht gezahlt.
Müller: Seit wann hätte das auf dem Lohnzettel sein müssen?
Wynands: Das hätte jetzt praktisch spätestens mit der Januar-Abrechnung auf dem Lohnzettel sein müssen. Das macht für eine Vollzeitbeschäftigte so zirka 40 bis 60 Euro netto.
Müller: Und wie haben Sie das jetzt herausgefunden, beziehungsweise wie viele sind denn jetzt auf Sie zugetreten, herangetreten und haben gesagt, wir haben da nichts draufstehen?
Wynands: Viele Mitglieder von uns, die jetzt die Lohnabrechnungen bekommen haben, Betriebsräte. Es gibt aber auch eine Reihe von Unternehmen, die das auch gesagt haben, dass sie das nicht zahlen wollen, sondern erst dann rückwirkend zahlen wollen, wenn auch politisch der Mindestlohn vereinbart worden ist.
Müller: Und das ist letztendlich eine Haltung, die Sie nicht akzeptieren können?
Wynands: Nein, weil Tarifvertrag ist Tarifvertrag. Wenn ich eine Vereinbarung unterzeichne, erwarte ich auch, dass die andere Seite diese Vereinbarung erfüllt, was sie leider Gottes in vielen Fällen nicht tut.
Müller: Welche Unternehmen sind denn die schwarzen Schafe?
Wynands: Eine ganze Reihe, von klein bis groß. Besonders ärgert es mich, wenn auch so große Unternehmen wie zum Beispiel Piepenbrock das nicht zahlen. Hier sind wir aktiv. Die Kolleginnen und Kollegen müssen natürlich jetzt den Weg gehen, dass wir das auch einklagen müssen, erst mal schriftlich geltend machen müssen, aber das ist schon ein massives Ärgernis.
Müller: Haben Sie sich denn schon mit Piepenbrock auseinandergesetzt?
Wynands: Mit Piepenbrock haben wir uns nicht direkt auseinandergesetzt, weil das läuft ja in den örtlichen Bereichen ab, sondern bei uns sammelt sich das Ganze und wir können letztendlich keinen zwingen, auch eine vertragliche Bedingung einzuhalten, es sei denn, dass wir das über Richterrecht machen müssen.
Müller: Aber Sie könnten anrufen, die Gewerkschaft könnte anrufen und sagen, was ist hier los.
Wynands: Ja! Aber sie haben gesagt, sie zahlen es nicht.
Müller: Hat es das schon mal gegeben?
Wynands: Nein. Was neu ist, ist, sonst immer bei einer Tariferhöhung, wo es also auch um Mindestlöhne ging, gab es immer den Tarifvorbehalt, dass also erst dann die Vereinbarung galt, wenn der Gesetzgeber diesen Mindestlohn vereinbart hat. Wir sind beim letzten Tarifabschluss, oder genauer beim vorletzten Tarifabschluss, damit untergegangen, weil die damalige Bundesregierung sich dann über zwei, drei Monate Zeit ließ, über den Zeitrahmen hinaus, sodass damals die Tariferhöhung erst zwei Monate später in Kraft trat. Um das zu verhindern, haben wir auch im Arbeitskampf vereinbart, dass es unabhängig davon, ob jetzt die Politik den Mindestlohn direkt durchzeichnet oder nicht, eine Tariferhöhung gibt für die organisierten Kolleginnen und Kollegen, und zwar ab dem 1. Januar.
Müller: Herr Wynands, das müssen Sie mir noch mal erklären. Die Situation ist ja dann vergleichbar, die ist ja dann ähnlich auch wie in anderen Branchen. Das heißt, man will erst einmal abwarten, bis die Mindestlohnfrage definitiv geklärt ist und in Kraft tritt?
Wynands: Ja! Aber der Unterschied ist der, dass sie damals vertraglich darauf hinweisen konnten, dass sie den Mindestlohn erst dann oder die Lohnerhöhung erst dann zahlen mussten, wenn der neue Mindestlohn in Kraft trat. Was jetzt neu ist, dass wir nicht auf die Politik warten müssen, sondern dass wir sagen, ab 1. 1. gibt es diesen neuen Lohn, und natürlich haben wir schon im Vorfeld beantragt, diese Lohnerhöhung und das auch in Mindestlöhnen umzusetzen. Da lassen die sich in der Tat Zeit und warten ab, wie gesagt nicht alle. Viele Unternehmungen zahlen auch die vereinbarte Tariferhöhung, aber es gibt doch eine nicht unerhebliche Zahl von Betrieben, die das nicht tun.
Müller: Und es ist, Herr Wynands, für die Gewerkschaft jetzt schon beschlossene Sache, dass Sie zum Arbeitsrichter gehen?
Wynands: Ja! Das heißt, wir machen diese Lohndifferenz geltend. Das können wir nicht als Gewerkschaft machen, sondern das muss der Einzelne selber machen. So ist das in unserem sogenannten Rechtssystem. Das heißt, wir als IG BAU unterstützen unsere organisierten Kolleginnen und Kollegen, die Betriebsräte, dass dann gegenüber dem Unternehmen schriftlich zu machen, weil wenn wir es nicht machen, dann ist die Lohnerhöhung erst mal rechtlich weg.
Müller: Bei uns im Deutschlandfunk Frank Wynands vom Vorstand der IG BAU. Vielen Dank für das Gespräch und auf Wiederhören.
Wynands: Bitte schön. Auf Wiederhören.
Frank Wynands: Guten Morgen!
Müller: Ist das alles wahr?
Wynands: Leider Gottes ist es wahr, dass eine ganze Reihe von Unternehmen jetzt die vereinbarte Tariferhöhung nicht zahlen, weil sie gilt zumindest zwischen den vertragsschließenden Parteien, also zwischen Unternehmen, die Mitglied des Bundesinnungsverbandes sind, und organisierten Kolleginnen und Kollegen.
Müller: Wo gibt es denn so was?
Wynands: Ja, wo gibt es denn so etwas? Das große Ärgernis ist, dass viele dieser Betriebe sich vor dem Streik hingestellt haben und signalisiert haben, sie werden die Löhne nicht absenken, sondern sie stehen zum Mindestlohn. Und jetzt, wo wir zwar noch nicht den Mindestlohn haben, aber auf der anderen Seite eine Tariferhöhung vereinbart haben, wird die in vielen Fällen auch in großen Unternehmen nicht gezahlt.
Müller: Seit wann hätte das auf dem Lohnzettel sein müssen?
Wynands: Das hätte jetzt praktisch spätestens mit der Januar-Abrechnung auf dem Lohnzettel sein müssen. Das macht für eine Vollzeitbeschäftigte so zirka 40 bis 60 Euro netto.
Müller: Und wie haben Sie das jetzt herausgefunden, beziehungsweise wie viele sind denn jetzt auf Sie zugetreten, herangetreten und haben gesagt, wir haben da nichts draufstehen?
Wynands: Viele Mitglieder von uns, die jetzt die Lohnabrechnungen bekommen haben, Betriebsräte. Es gibt aber auch eine Reihe von Unternehmen, die das auch gesagt haben, dass sie das nicht zahlen wollen, sondern erst dann rückwirkend zahlen wollen, wenn auch politisch der Mindestlohn vereinbart worden ist.
Müller: Und das ist letztendlich eine Haltung, die Sie nicht akzeptieren können?
Wynands: Nein, weil Tarifvertrag ist Tarifvertrag. Wenn ich eine Vereinbarung unterzeichne, erwarte ich auch, dass die andere Seite diese Vereinbarung erfüllt, was sie leider Gottes in vielen Fällen nicht tut.
Müller: Welche Unternehmen sind denn die schwarzen Schafe?
Wynands: Eine ganze Reihe, von klein bis groß. Besonders ärgert es mich, wenn auch so große Unternehmen wie zum Beispiel Piepenbrock das nicht zahlen. Hier sind wir aktiv. Die Kolleginnen und Kollegen müssen natürlich jetzt den Weg gehen, dass wir das auch einklagen müssen, erst mal schriftlich geltend machen müssen, aber das ist schon ein massives Ärgernis.
Müller: Haben Sie sich denn schon mit Piepenbrock auseinandergesetzt?
Wynands: Mit Piepenbrock haben wir uns nicht direkt auseinandergesetzt, weil das läuft ja in den örtlichen Bereichen ab, sondern bei uns sammelt sich das Ganze und wir können letztendlich keinen zwingen, auch eine vertragliche Bedingung einzuhalten, es sei denn, dass wir das über Richterrecht machen müssen.
Müller: Aber Sie könnten anrufen, die Gewerkschaft könnte anrufen und sagen, was ist hier los.
Wynands: Ja! Aber sie haben gesagt, sie zahlen es nicht.
Müller: Hat es das schon mal gegeben?
Wynands: Nein. Was neu ist, ist, sonst immer bei einer Tariferhöhung, wo es also auch um Mindestlöhne ging, gab es immer den Tarifvorbehalt, dass also erst dann die Vereinbarung galt, wenn der Gesetzgeber diesen Mindestlohn vereinbart hat. Wir sind beim letzten Tarifabschluss, oder genauer beim vorletzten Tarifabschluss, damit untergegangen, weil die damalige Bundesregierung sich dann über zwei, drei Monate Zeit ließ, über den Zeitrahmen hinaus, sodass damals die Tariferhöhung erst zwei Monate später in Kraft trat. Um das zu verhindern, haben wir auch im Arbeitskampf vereinbart, dass es unabhängig davon, ob jetzt die Politik den Mindestlohn direkt durchzeichnet oder nicht, eine Tariferhöhung gibt für die organisierten Kolleginnen und Kollegen, und zwar ab dem 1. Januar.
Müller: Herr Wynands, das müssen Sie mir noch mal erklären. Die Situation ist ja dann vergleichbar, die ist ja dann ähnlich auch wie in anderen Branchen. Das heißt, man will erst einmal abwarten, bis die Mindestlohnfrage definitiv geklärt ist und in Kraft tritt?
Wynands: Ja! Aber der Unterschied ist der, dass sie damals vertraglich darauf hinweisen konnten, dass sie den Mindestlohn erst dann oder die Lohnerhöhung erst dann zahlen mussten, wenn der neue Mindestlohn in Kraft trat. Was jetzt neu ist, dass wir nicht auf die Politik warten müssen, sondern dass wir sagen, ab 1. 1. gibt es diesen neuen Lohn, und natürlich haben wir schon im Vorfeld beantragt, diese Lohnerhöhung und das auch in Mindestlöhnen umzusetzen. Da lassen die sich in der Tat Zeit und warten ab, wie gesagt nicht alle. Viele Unternehmungen zahlen auch die vereinbarte Tariferhöhung, aber es gibt doch eine nicht unerhebliche Zahl von Betrieben, die das nicht tun.
Müller: Und es ist, Herr Wynands, für die Gewerkschaft jetzt schon beschlossene Sache, dass Sie zum Arbeitsrichter gehen?
Wynands: Ja! Das heißt, wir machen diese Lohndifferenz geltend. Das können wir nicht als Gewerkschaft machen, sondern das muss der Einzelne selber machen. So ist das in unserem sogenannten Rechtssystem. Das heißt, wir als IG BAU unterstützen unsere organisierten Kolleginnen und Kollegen, die Betriebsräte, dass dann gegenüber dem Unternehmen schriftlich zu machen, weil wenn wir es nicht machen, dann ist die Lohnerhöhung erst mal rechtlich weg.
Müller: Bei uns im Deutschlandfunk Frank Wynands vom Vorstand der IG BAU. Vielen Dank für das Gespräch und auf Wiederhören.
Wynands: Bitte schön. Auf Wiederhören.