Brandenburg
Gericht: Asylantrag von abgeschobener jesidischer Familie war "unbegründet"

Die jesidische Familie, die vergangene Woche in den Irak abgeschoben wurde, hat nach derzeitigem Stand keine Aussicht auf eine Rückkehr nach Deutschland.

    Menschen steigen am Flughafen Leipzig/Halle in ein Flugzeug.
    Die jesidische Familie, die in den Irak abgeschoben wurde, darf nicht nach Deutschland zurückkehren. (Hendrik Schmidt / dpa / Hendrik Schmidt)
    Das Verwaltungsgericht Potsdam hat eine Klage der Familie gegen die Ablehnung ihres Asylbescheids abgewiesen. Zur Begründung hieß es, es gebe im Irak weder eine individuelle Bedrohung für die Familie noch die Gefahr einer Gruppenverfolgung - etwa durch die Terrormiliz IS. Der IS hatte 2014 in der irakischen Provinz Sindschar einen Völkermord an der religiösen Minderheit der Jesiden verübt.
    Die Familie mit vier minderjährigen Kindern war vergangene Woche nach Bagdad geflogen worden, obwohl kurz zuvor ein Eilantrag gegen den abgelehnten Asylantrag Erfolg gehabt hatte.
    Diese Nachricht wurde am 29.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.