
Die von der Stadt vorgebrachten Sicherheitsbedenken hätten der gerichtlichen Prüfung nicht standgehalten, heißt es in der Begründung des Verwaltungsgerichts. Sollte es während der Versammlung zu Straftaten und Gefährdungen Dritter kommen, könnte die Polizei hierauf immer noch jederzeit reagieren. In anderen Städten wie Berlin, Köln und München hatten die örtlichen Behörden Demonstrationen von Palästinenser-Unterstützern verboten. Im Berliner Bezirk Neukölln versammelten sich dennoch hunderte Menschen. Die Polizei rückte mit einem Großaufgebot an.
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Diese Nachricht wurde am 13.10.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.