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Gesetzentwurf
Arbeitnehmer sollen Recht auf Teilzeit erhalten

Arbeitnehmer sollen das Recht auf eine zeitlich befristete Verringerung ihrer Arbeitszeit bekommen. Und auch die Rückkehr zu ihrer ursprünglichen Dienstzeit nach der Teilzeitphase soll gesetzlich garantiert werden. So will es Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Die Arbeitgeber sind von dem Gesetzentwurf nicht begeistert.

Von Theo Geers |
    Ein Mann sitzt abends in einem Büro an einem vollen Schreibtisch und arbeitet in Berlin.
    Sollte der Gesetzentwurf noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden, wird es ab Herbst leichter, in Teilzeit zu gehen, ohne hinterher in der Teilzeitfalle zu sitzen. (picture-alliance / dpa / Wolfram Steinberg)
    Arbeitnehmer, die in Teilzeit gehen, ihre bereits vereinbarte Teilzeitarbeit wieder verlängern oder von Teilzeit wieder in Vollzeit zurückkehren wollen, können hoffen: Wahrscheinlich ab Herbst wird es leichter, in Teilzeit zu gehen, ohne hinterher in der "Teilzeitfalle" zu sitzen, etwa weil das eigene Unternehmen bei der Rückkehr auf die alte Arbeitszeit mauert.
    "In Zeiten, wo wir überall Fachkraftmangel beklagen, können wir nicht weiter mitzusehen, dass Menschen in der Teilzeitfalle landen", sagt dazu Katja Mast. Die Arbeitsmarktexpertin der SPD-Fraktion begrüßt vorbehaltlos den Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Nahles.
    Neu ist, dass es künftig einen Rechtsanspruch gibt, auch zeitlich befristet auf Teilzeit zu gehen und damit nach Ablauf der Frist auch automatisch wieder auf die alte Arbeitszeit zurückzugehen. Dies allerdings nicht auf den gleichen Arbeitsplatz, hier kann der Arbeitgeber eine gleichwertige Arbeit zuweisen.
    Arbeitgeber befürchten ein Mehr an Bürokratie
    Dennoch erfüllt diese Neuregelung alte Forderungen etwa der Gewerkschaften. Katja Mast SPD sieht in dem Vorschlag aber auch Vorteile für die Arbeitgeber: "Der schafft für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer Planungssicherheit und deshalb ist es eine sinnvolle Vereinbarung, dass das befristet vereinbart werden kann."
    Ganz anders die Sicht der Arbeitgeber: Sie sehen in dem Gesetzentwurf eine Überdosis Bürokratie und genau das Gegenteil von flexibler Arbeitsgestaltung. So BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter. Dazu kommen ganz praktische Probleme. So BDA-Geschäftsführer Roland Wolf: "Die Wiederbesetzung wird ganz schwierig, weil auf dem Arbeitsmarkt gerade für befristete Stellen qualifiziertes Personal kaum zu erhalten sein wird."
    Aus Arbeitgebersicht noch problematischer ist allerdings der generelle Rechtsanspruch, den diejenigen erhalten, die schon in Teilzeit sind. Auch sie sollen ihre Wochenstunden künftig wieder leichter erhöhen oder auf Vollzeit leichter zurückkehren können.
    Beweislast soll umgedreht werden
    Bisher müssen sie diesen Wunsch bei ihrem Arbeitgeber anmelden und beweisen, dass ein entsprechender Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Diese Beweislast wird nun umgedreht. Katja Mast – SPD: "Heute muss der Arbeitnehmer beweisen, dass ein geeigneter Job vorliegt. Das ist schwierig, deshalb wird das geändert, dass der Arbeitgeber nun darlegen muss, dass einer nicht vorliegt."
    Genau das lehnen die Arbeitgeber aber ab. Sie wollen nicht faktisch zu einer Personalaufstockung gezwungen werden - und das im Zweifel auch dort, wo es gar keine Arbeit gibt. Roland Wolf von der BDA: "Nun soll er auch noch beweisen, dass er nicht über genügend Arbeit verfügt, um sie dem Arbeitnehmer anzubieten. Das ist, wie immer bei negativen Beweislasten, besonders schwer. Und das greift massiv darin ein, dass der Arbeitgeber grundsätzlich sagen muss, wie er seine Arbeit auf welche Arbeitnehmer mit welchen Arbeitszeitanteilen verteilen will. Das geht so nicht."
    Trotz dieser Widerstände dürfte der Gesetzentwurf noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden.