
Gesetzlich festgelegt soll etwa werden, dass sich die Bundespolizei künftig an Flughäfen oder bei der Bahn-Infrastruktur um die Abwehr von Drohnen kümmert. Außerdem soll sie selbst Drohnen einsetzen können, zum Beispiel bei Demonstrationen. Im rund 30 Jahre alten Bundespolizeigesetz kommt das Thema bisher nicht vor. Bundesinnenminister Dobrindt hatte kürzlich auch den Aufbau einer Drohnenabwehreinheit bei der Bundespolizei angekündigt. Darüber hinaus ist eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes geplant, um es der Bundeswehr rechtlich zu ermöglichen, Amtshilfe bei Drohnengefahr zu leisten - etwa wenn militärische Drohnen in großer Höhe geortet werden. Hören Sie hierzu auch ein Interview mit dem innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Fiedler (Audio-Link)
Überwachung bei Extremismus und Schleuserkriminalität
Zur Bekämpfung von Extremismus und Schleuserkriminalität soll die Bundespolizei künftig Telefone abhören und Standort- sowie andere Nutzerdaten erheben dürfen, etwa um die Einreise von Extremisten zu verhindern oder Schleuserrouten aufzudecken. Vollziehbar Ausreisepflichtige soll sie festhalten dürfen, wenn sie diese in ihrem Zuständigkeitsbereich aufgreift.
Außerdem sollen Bundespolizisten Menschen in Gewahrsam nehmen können, wenn die Gefahr besteht, dass sie gegen ein Ausreiseverbot verstoßen. Dies könnten etwa Extremisten sein, die sich Kämpfen in Kriegsgebieten anschließen wollen oder gewaltbereite Fußballfans, die zu einem Auslandsspiel wollen.
Airlines sollen Fluggastdaten von Flügen außerhalb des Schengen-Raums nach Deutschland automatisch an die Bundespolizei übermitteln. Bisher war es die Aufgabe der Polizei, diese Daten einzeln anzufordern.
Neues Aufenthaltsverbot und anlasslose Kontrollen
Neben dem Platzverweis, der nur kurzzeitig und örtlich eingeschränkt ausgesprochen werden kann, sieht das Gesetz eine neue Kategorie vor: das Aufenthaltsverbot. Dieses soll die Bundespolizei für maximal drei Monate gegen Personen aussprechen können, etwa um gewaltbereite Personen rund um Fußballspiele daran zu hindern, Anhängern gegnerischer Vereine aufzulauern. Auch "stichprobenartige und anlasslose Kontrollen" in Waffen- und Messerverbotszonen auf Bahnhöfen oder in Zügen sollen die Beamten durchführen können.
Ferner sollen Bewerberinnen und Bewerber für den Dienst in der Bundespolizei vor ihrer Einstellung auf ihre Zuverlässigkeit und insbesondere ihre Verfassungstreue überprüft werden.
Bundesinnenminister Dobrindt: "Großer Wurf"
Bundesinnenminister Dobrindt nannte die Gesetzesvorlage einen "großen Wurf". Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Wiese, sprach von einem wichtigen Schritt zu einer effektiveren Drohnenbekämpfung.
Die Bundespolizei untersteht dem Bundesinnenministerium und ist zuständig für die Grenzsicherung, für die Sicherheit auf Bahnhöfen, an Flughäfen und von Bundesorganen, wie dem Bundeskanzleramt. Sie leistet außerdem Amtshilfe, wenn Landesbehörden darum bitten.
Diese Nachricht wurde am 08.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.