Archiv

Gesetzesentwurf
Das Ringen um faire Bezahlung für Betreuer

Viel Zeitdruck, wenig Geld - der Arbeitsalltag von Berufsbetreuern, die sich um behinderte oder kranke Menschen kümmern, ist herausfordernd. Die Bundesregierung will mit einem neuen Gesetz vor allem die Bezahlung verbessern. Aber die Betreuer sind skeptisch.

Von Vanja Budde und Katrin Sanders |
Oft treffen gerichtlich bestellte Betreuer auf Vorbehalte, weil die Klienten einen Teil ihrer Selbstbestimmung an Fremde abgeben müssen
Berufsbetreuer müssen sich oft um zahlreiche Pflege- und Hilfsbedürftige kümmern (picture alliance / dpa / Wolfram Steinberg )
Ende der Teambesprechung beim Verein Lebenshilfe Brandenburg in Königs Wusterhausen. Die Betreuerinnen und Betreuer fahren los, zu Menschen, die alleine nicht mehr klar kommen. Sechs Kolleginnen und ein Kollege arbeiten von diesem Standort aus, erzählt Büroleiterin Anja Putzke.
Im Durchschnitt kümmert sich ein Berufsbetreuer, so die offizielle Bezeichnung ihrer Tätigkeit, um rund 30 Männer und Frauen, für die ein Gericht die gesetzliche Betreuung angeordnet hat. Wie bei Mirko Bengsch zum Beispiel, der heute vorbeigekommen ist.
"Ich hatte einen Schlaganfall. Ich war linksseitig gelähmt."
Das war vor drei Jahren. Bis heute kann der 46-Jährige nur mit langsamen Trippelschritten am Stock laufen. Ohne Unterstützung durch seine Betreuerin kann er sein Leben zurzeit nicht bewältigen:
"Frau Putzke hat für mich meine ganzen Finanzen geordnet, macht meinen ganzen Schriftkram, was von den Behörden kommt. Wenn zum Beispiel eine Mahnung gekommen ist, darum hat sie sich gekümmert."
Mirko Bengsch war Paketbote, der Job hat ihm Spaß gemacht. Bis es zum Schlaganfall kam, der sein Leben auf den Kopf stellte. Die Beziehung zu seiner Lebensgefährtin ging in die Brüche, er konnte einen Kredit nicht mehr bedienen, überschuldete sich, brauchte Hilfe.
Oft treffen gerichtlich bestellte Betreuer wie Anja Putzke auf Vorbehalte, weil die Klienten einen Teil ihrer Selbstbestimmung an Fremde abgeben müssen. Nicht so bei Mirko Bengsch.
"Ich war nicht dagegen. Ich fand das eigentlich ganz gut, dass das beantragt wurde. Weil, wie gesagt, ich konnte es ja alleine nicht mehr machen. Man sitzt ja zu Hause und aus der vierten Etage runterkommen ist schwer."
Höchstens 44 Euro pro Stunde
Etwas mehr als drei Stunden haben hauptberufliche Betreuer für einen Klienten im Monat zur Verfügung. Sie haben Sozialarbeit oder Sozialpädagogik studiert und sich meist für die Betreuungsaufgabe spezialisiert. Ganz am Anfang, wenn besonders viel zu regeln ist, sind es mehr, später werden es immer weniger Stunden.
Je nach beruflicher Vorbildung können höchstens 44 Euro pro Stunde abgerechnet werden. Dieser Satz gilt unverändert seit 14 Jahren, erklärt Heike Looser vom Bundesverband der Berufsbetreuer, BdB:
"Ja, das ist inklusiv Mehrwertsteuer und aller Ausgaben, die wir haben. Inklusiv Mehrwertsteuer. Und die Ausgaben wie Kilometerpauschale, Papier und Briefmarken, das ist alles in dem Satz drin, das ist all inklusive."
Ganz gleich, wie aufwändig eine Betreuung ist, und ganz gleich, wie lange sie andauert - es gibt höchstens 44 Euro pro Stunde. Eigentlich sind Betreuungen nur auf Zeit und für kritische Übergangsphasen im Leben gedacht: Wenn nach dem Krankenhaus ein Umzug ins Heim ansteht etwa. Nach sechs Monaten - so die Idee des Betreuungsrechtes - sollte eine Betreuung nicht mehr notwendig sein. Doch Heike Looser weiß, dass es meist anders ist. Die 40 Betreuungen, die sie aktuell führt, dauern überwiegend schon bis zu 15 Jahre an.
"Weil die Fälle, die wir bekommen, das sind ganz schwierige Fälle, die keinem Ehrenamtler zuzumuten sind. Familienangehörige sagen: Nein, das schaffe ich nicht, ich bin überfordert, wenn sich die Lebensumstände verändern, zum Beispiel ein Umzug, der notwendig wird, oder jemand muss in ein Heim vermittelt werden. Dann fällt dann auch mehr an."
Die monatliche Vergütung für den herausfordernden Job des Berufsbetreuers ist dabei nicht üppig: 2.400 bis maximal 3.000 Euro brutto. Mittlerweile ist es schwierig, offene Stellen zu besetzen. Betreuungseinrichtungen in Brandenburg mussten bereits schließen oder haben vakante Stellen, auch in größeren Städten wie Brandenburg an der Havel oder Eberswalde.
"Es haben viele einen dicken Hals"
Dirk Heidenblut ist SPD-Berichterstatter für Recht und Verbraucherschutz. Er ist für das Betreuungsrecht zuständig und macht sich im Bundestag dafür stark, dass die Arbeit endlich besser bezahlt wird:
"Man muss sich eben vorstellen, wir haben hier einen mit professionellen Arbeitskräften versehenen Arbeitsbereich, wo wir seit fast 14 Jahren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, also die, die das tun, völlig abgekoppelt von Vergütungsanpassungen haben. Das wäre so als wenn es 14 Jahre keinerlei Gehaltssteigerung gegeben hat. Das ist aus meiner Sicht ein absolutes Unding, was da passiert ist."
Heidenblut wirbt deshalb für eine aktuelle Gesetzesvorlage aus dem SPD-geführten Justizministerium: Die Betreuer sollen besser als bisher vergütet werden, die Stundensätze sollen um 17 Prozent angehoben werden. Im Kabinett ist das bereits beschlossene Sache, doch der Bundesrat stellt sich quer. Eine Erhöhung der Stundensätze und Pauschalen für die Betreuung der 1,3 Millionen Menschen haben die Länder bislang noch nicht abgesegnet. Sie tragen die Kosten für die Betreuung aus den Justizkassen. Ohne ihre Zustimmung also geht nichts.
Das haben die Berufsverbände bereits im Jahr 2017 schmerzlich erleben müssen. Schon damals gab es Einigkeit in der Großen Koalition: Die Erhöhung der Betreuervergütung wurde Gesetzesvorlage. Doch der Bundesrat strich die Vorlage in letzter Minute von der Tagesordnung. Nach dem Sommer dann kamen die Neuwahlen. Und die Tariferhöhung liegt seitdem auf Eis. Frust macht sich breit, sagt Heike Looser vom Verband der Berufsbetreuer.
"Es haben viele einen dicken Hals, weil wir uns seit Jahren sozusagen in einer Endlosschleife befinden und das ist für niemanden zuträglich und auch für uns wirklich unerträglich. Und ich befürchte, dass, wenn es noch länger dauert, dass uns noch weitere Kolleginnen und Kollegen, die wertvolle Arbeit leisten, verloren gehen und das kann man einfach so nicht hinnehmen."
Katarina Barley, Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, spricht während der Haushaltsdebatte im Bundestag.
Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) (dpa-Bildfunk / Ralf Hirschberger)
Der aktuelle Gesetzesvorschlag von Bundesjustizministerin Katarina Barley überzeugt die rund 16.000 Berufsbetreuer in Deutschland nicht. Mit Barleys Angebot, die Sätze um 17 Prozent anzuheben, würde ein Betreuer gerade auf einen Stundensatz kommen, der dem des Öffentlichen Dienstes entspricht.
Freiwilliger Zuschuss sichert Betreuungsverein das Überleben
Der entscheidende Unterschied: Auf unbestimmte Zeit, vielleicht wieder auf Jahre, ist keine Tarifanpassung, keine Dynamisierung, vorgesehen, kritisiert Michael Rosellen. Er ist Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen, einem Zusammenschluss der fünf Wohlfahrtsverbände im Land. 171 Betreuungsvereine vertreten sie:
"Sicherlich führt eine Erhöhung der Vergütung zu einer Verbesserung der Situation, nichts desto trotz ist das nur ein Tropfen auf den heißen Stein, der längst überfällig ist. Sie werden von mir heute keinen Jubelsturm mehr hören. Wir haben nach wie vor keine Dynamisierung, die viel zitierten 17 Prozent, das erreicht man in den seltensten Fällen, so dass man eher bei 11, 12 Prozent liegt. Von daher werden wir da auch nicht müde, den Finger in die Wunde zu legen."
Doch die zuständigen Justizministerien in den Bundesländern rechnen anders. Sie gehen von einem sogenannten Fallmix aus: Nach dem Motto: Gut laufende, "einfache" Betreuungen brauchen weniger Zeit - sind also preiswerter. Für "schwierige" Fälle bleibe dann mehr Zeit und Geld. Doch diese Rechnung gehe schon lange nicht mehr auf, wendet Marion Fritsch ein. Die Leiterin des Betreuungsvereins Wesel am Niederrhein weiß, dass mindestens 20 Prozent der Betreuungskosten nicht mehr durch die Einnahmen gedeckt sind. Nur ein freiwilliger Zuschuss aus kommunalen Mitteln sichert ihrem Betreuungsverein das Überleben:
"Wir stehen deshalb gut da, weil wir Verträge mit den Kommunen haben. Wir werden restfinanziert sozusagen. Also wir rechnen natürlich mit der Justiz ab, aber das ist nicht auskömmlich für unseren Verein und wir haben deshalb Vereinbarungen mit dem Kreis Wesel, mit den einzelnen Städten, sodass wir unsere Defizite auffangen können. Wenn wir diese Verträge mit dem Kreis nicht hätten, müssten wir ausschließen."
Auch Diakonie oder Caritas springen seit langem mit Eigenmitteln ein, damit die Arbeit weiterläuft: Ihre Betreuungsvereine werden quersubventioniert mit Hilfe von Kirchensteuern. Es sind freiwillige Leistungen – und wo es sie nicht gibt, gibt es bald auch keine Betreuungsvereine mehr. Bundesweit soll bereits jeder zehnte Verein aufgegeben haben.
Wer bezahlt Dolmetscherdienste, Bürosoftware oder Fortbildungen?
Hinzu kommt: Wenn das Geld aus der Justizkasse nicht reicht für Tariflöhne, sind gut ausgebildete Betreuer nicht mehr zu bekommen. Michael Rosellen von der Arbeiterwohlfahrt fordert deshalb nicht nur regelmäßige Tarifanpassungen. In der Kabinettsvorlage, die aktuell im Bundesrat verhandelt wird und noch vor dem Sommer verabschiedet werden soll, fehlen, so Rosellen, auch die so genannten Overhead-Kosten. Dabei geht es um Dolmetscherdienste, Bürosoftware oder Fortbildungen:
"Mitarbeitende müssen angeleitet werden, die müssen sich austauschen können, die müsse auch mal zu einer Fortbildung gehen. Es geht auch um die Ausstattung eines Arbeitsplatzes. All das hat Auswirkung auf die in guter Qualität zu bedienenden Fallzahlen."
Warum die sogenannten Overhead-Kosten nicht berücksichtigt wurden, klärt sich mit einem Blick in das Protokoll der Bundesrats-Debatte im April. Dort ist von einer "auskömmlichen" Vergütungserhöhung die Rede. Und davon, dass die Länder auf Abstriche drängen. Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf bedeute eine jährliche Mehrbelastung für die Bundesländer von rund 157 Millionen Euro, heißt es in der Stellungnahme. Der Bundesrat fordert nun, dass die Mehrbelastung über einen höheren Anteil der Länder am Umsatzsteueraufkommen ausgeglichen werden soll. Dies und weitere Änderungsvorschläge lehnte die Bundesregierung jedoch ab. Droht eine neue Runde des Hinhaltens und Taktierens?
Die CDU-Justizministerin aus Schleswig Holstein hat sich jedenfalls hinter den Kompromiss gestellt. Ebenso ihr Parteikollege, NRW-Justizminister Peter Biesenbach:
"So tragen wir angesichts des Zeitraums, der für diese Strukturdebatte absehbar noch benötigt wird, eine Regelung zum jetzigen Zeitpunkt mit. Der Gesetzentwurf ist das Ergebnis langwieriger und schwieriger Verhandlungen zwischen dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und den Landesjustizverwaltungen. Diese vorherige Diskussion war wichtig, denn mit den vorgeschlagenen Regelungen geht eine erhebliche zusätzliche Belastung für die Landeshaushalte einher."
Gesetzliche Betreuung - ein starker Eingriff
"Ja, wir sprechen natürlich über Zahlen, über Vergütungen, aber am Ende sprechen wir über die Qualität eines Kontaktes zu einem Menschen und seinem oder ihrem individuellen Schicksal und das darf nicht vergessen werden".
Ergänzt Michael Rosellen von der Arbeiterwohlfahrt NRW. Der Streit um die Vergütungserhöhung für Berufsbetreuer mag wie ein kleinteiliger Tarifkonflikt klingen. Doch für die organisierte Betreuerszene geht es um mehr. Sie kämpft für mehr Geld und für mehr Zeit. Denn der gesetzliche Auftrag in der Betreuung lautet: Nicht über den Kopf von Klientinnen und Klienten hinweg Entscheidungen treffen, sondern die Betroffenen in schwierigen Lebenslagen unterstützen und ihnen zu ihrem Recht verhelfen.
Besuch beim Kölner Psychoseforum. In der Donnerstagsrunde treffen sich Psychiatrie-Erfahrene, deren Angehörige und Fachleute. Mit gesetzlicher Betreuung hatten hier einige schon zu tun. Sie ist für jeden Menschen ein starker Eingriff. Das gilt umso mehr in der Psychose, erzählt einer der Teilnehmer:
"Ich hab gedacht, was passiert jetzt. Ich war total unvorbereitet auf die Situation und hab mich am Anfang gefragt: Werde ich jetzt entmündigt? Und was bedeutet das, darf ich jetzt keine eigenständigen Entscheidungen mehr treffen? Ich war zu der Zeit noch in einer Psychose und in mir gefangen auf eine gewisse Art und Weise. Und wenn da jetzt jemand gekommen wäre und die Keule geschwungen hätte: Ich weiß, wo es langgeht."
Das wäre für den Betroffenen problematisch gewesen. Eine schwierige Trennung lag hinter ihm. Es galt zu klären, wer für das gemeinsame Kind sorgt. Wie es beruflich und finanziell weiter gehen kann. Lauter brennende Themen also. Und der gesetzliche Auftrag lautet selbstbestimmte Entscheidungsfindung. Das braucht Zeit, damit nicht ein Betreuer für den Klienten das vermeintlich Beste rausholt. Sondern wirklich in dessen Auftrag handelt.
Eine verlässliche Boje – das sind Betreuer im besten Fall
Das mag sich angesichts knapper Länderhaushalte wie eine Vorzugsbehandlung anhören, Zeit und Geduld aber sind alternativlos, wissen die Fachleute in den Verbänden. Das Ergebnis gibt ihnen Recht:
"Ja, also ich hab noch den gesetzlichen Betreuer und er fungiert für mich – wie gesagt – wie ein Boje. Ich will mich natürlich orientieren und vielleicht auch mal wieder festes Land unter den Füßen erreichen. Ich bin mittlerweile ein ganz guter Schwimmer, komme auch von Insel zu Insel und mein gesetzlicher Betreuer begleitet mich so. Mehr so, vielleicht auch wie ein Rettungsring."
Die Station 152a der Charité-Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie.
Auch psychisch Kranke bekommen eine gesetzliche Betreuung (picture alliance / Maurizio Gambarini)
Eine verlässliche Boje – das sind Betreuer im besten Fall. Und als Begleiter auf Dauer sind sie vor allem bei der Betreuung von Menschen mit Behinderung gefordert. Das machte die Bundesvereinigung Lebenshilfe, die sich für diese Menschen einsetzt, bei der Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages Anfang Mai deutlich. Es ging um den Gesetzvorschlag von Justizministerin Barley.
Die Annahme, dass der Betreuungsaufwand mit fortlaufender Dauer sinke, stimme für viele Menschen mit geistiger Behinderung nicht, machte die Bundesvereinigung Lebenshilfe deutlich. Wenn also nach zwei Jahren Betreuung nur noch zwei statt drei Stunden pro Monat zu Verfügung stehen, reiche das nicht aus.
Dazu der zuständige SPD-Politiker Dirk Heidenblut: "Bei Menschen mit Behinderung halte ich das für eine ganz kritische Sichtweise. Weil da ist es ja so, dass wir immer mehr Selbstständigkeit befördern, immer mehr Inklusion möglich machen wollen. Das heißt, der Betreuer ist immer stärker gefragt. Und möglicherweise in Schüben: Unterbringungsfragen, gesundheitliche Fragen et cetera pp. Man kann das einfach nicht so sagen, das ist am Anfang viel und dann wird es immer weniger. Das ist sicherlich auch das, was dann die Durchschnittsberechnung so kippelig macht."
Erhebliche unbezahlte Mehrarbeit
Im Januar 2020 tritt zudem das neue Bundesteilhabegesetz, BTHG, in Kraft. Viele Entscheidungen, die bislang in der Heimunterbringung für alle gleich geregelt waren, können jetzt von jedem einzelnen selbst bestimmt und anders entschieden werden. Allen voran die Frage: Wo will ich wohnen? Das verlangt Betreuerinnen und Betreuern zukünftig noch mehr ab.
Dirk Heidenblut: "Ja, wir haben ja eigentlich mit dem BTHG die klassischen Wohnformen aufgelöst. Der Mensch mit Behinderung kann selbst entscheiden, wo und wie er wohnen und leben will, bekommt dafür entsprechende Leistungen der Eingliederungshilfe und im Heim, da muss künftig der Betreuer hingehen und Mietverträge abschließen, sich mit Nebenkostenabrechnungen beschäftigen und ähnlichen Dingen mehr. Das alles ist ja was, was von Betreuerinnen und Betreuern qualifiziert und strukturiert begleitet werden muss."
"Da ist natürlich auch die Fallzahl ganz wichtig. Gerade bei Vereinsbetreuern kommen ja auch viele alleinstehende Menschen, ohne sozialen oder nur mit geringen sozialen Bezügen an und dann sind wir ganz wichtige Ansprechpartner. Das ist so."
Ergänzt Marion Fritsch, Leiterin des Betreuungsvereins in Wesel. 50 Fälle hat sie aktuell. Weniger wären schön, sagt sie. Aber das gehe finanziell einfach nicht. Eine Studie aus dem Jahr 2017 bestätigt: Schon heute leisten Berufsbetreuer erhebliche unbezahlte Mehrarbeit für die 1,3 Millionen Menschen, die betreut und in der aktuellen bundesweiten Statistik gezählt werden.
Gehälter weit unter Tarif
Die Betreuungsvereine im Land stehen mit dem Rücken zur Wand. Auch der Verein in Königs Wusterhausen in Brandenburg. Längst schon können sie nur noch Gehälter weit unter Tarif zahlen. Auch ehrenamtliche Betreuer zu gewinnen, wird wegen mangelnder Förderung, immer schwieriger. Büroleiterin Anja Putzke:
"Da muss sich einfach die Gesellschaft auch fragen: Was wollen wir den sozialen Bereich kosten lassen, was ist es uns wert, auch Menschen mitzunehmen, die eben für sich selbst nicht mehr sorgen können, die darauf angewiesen sind, dass sie in einem sozialen System aufgefangen werden?"
Die Notwendigkeit einer Betreuung könne jeden treffen, auch Akademiker und vermögende Menschen. Und es ärgert sie immer wieder, wenn Anträge nach Aktenlage entschieden werden, ohne die Betroffenen anzuhören.
"Teilweise mit Begründungen, die dem Menschen in der Situation eigentlich nur einen Schlag ins Gesicht bedeuten können. Die so menschenunwürdig sind, dass es doch, glaub ich, hilfreich wäre, wenn Menschen, die das entscheiden, dann auch tatsächlich die Person kennenlernen und ihr mal gegenübersitzen."
Mirko Bengsch, der am liebsten seinen Rollstuhl endgültig im Keller ließe, würde ihnen von sich und seinen Zielen erzählen:
"Ich würde gern mal wieder zum Fußball gehen. Ich habe früher auch selbst Fußball gespielt. Sonntags würde ich gerne mal wieder auf den Fußballplatz gehen. Dass ich noch ein bisschen mehr Gefühl in meinen linken Fuß kriege, und in die linke Hand und dass ich ein bisschen besser Laufen kann. Das wäre mein größter Wunsch."