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Gezi-Proteste
Polizei feuert wieder Tränengas

In der Türkei gehen die Straßenschlachten weiter. Diesmal ging die Polizei in Ankara gewaltsam gegen Demonstranten vor und setzte Tränengas ein. Dort wollten etwa 500 Menschen an einen 26-Jährigen erinnern, den Polizisten heute vor einem Jahr erschossen hatten.

01.06.2014
    Straßenszene aus Istanbul: Ein Demonstrant mit gelbem Schutzhelm und Atemschutzmaske steht inmitten einer Rauchwolke in einer kleinen Gasse
    In Ankara wurde Tränengas gegen Demonstranten eingesetzt - wie hier gestern in Istanbul. (picture alliance / dpa / yann Renoult/Wostok Press)
    Die Straßenschlachten von gestern gehen weiter. Diesmal ging die türkische Polizei in der Hauptstadt Ankara gegen Demonstranten vor - mit Tränengas und Wasserwerfern. Die etwa 500 Menschen wollten an die Proteste gegen die Regierung von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan vor einem Jahr erinnern - und im Besonderen auch an die Tötung eines 26-Jährigen, die sich heute zum ersten Mal jährte.
    Die Kundgebungen finden aus Anlass des ersten Jahrestages der Istanbuler Gezi-Park-Proteste statt. In Istanbul selbst sind wie gestern auch heute nach wie vor tausende Polizisten im Einsatz, die neue Demonstrationen verhindern wollen. Nach Angaben von Anwälten nahm die Polizei gestern mehr als 200 Personen fest, die Istanbuler Polizei selbst spricht von 120 Festgenommenen.
    Hohe Haftstrafen für Demonstranten gefordert
    Die Nachrichtenagentur Doğan meldet heute, dass die Staatsanwaltschaft im südtürkischen Antalya hohe Haftstrafen für Teilnehmer der Gezi-Demonstrationen im letzten Jahr gefordert hat. Dort sind fünf Personen angeklagt - wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Widerstands gegen die Staatsgewalt. Dafür forderte der Staatsanwalt zwischen elf und 98 Jahren Haft.
    Im Mai haben in mehreren türkischen Städten Massenprozesse gegen Teilnehmer der Demonstrationen vom vorigen Jahr - wegen Vandalismus und der Teilnahme an illegalen Demonstrationen. Die Angeklagten wehren sich, sie hätten lediglich von ihrem Recht zu demonstrieren Gebrauch gemacht.