Gesetzliche Krankenversicherung
GKV fordert Nutzennachweis für sogenannte Gesundheits-Apps auf Rezept

Die Gesetzlichen Krankenversicherungen kritisieren, dass sogenannte Apps auf Rezept als verschreibungsfähig aufgelistet werden, ohne dass ihr Nutzen nachgewiesen wurde. Insgesamt seien 74 Apps in das Verzeichnis aufgenommen worden; 16 seien inzwischen daraus wieder gestrichen worden.

    Eine Person reicht ihre Krankenkassenkarten über die Theke einer Arztpraxis.
    Eine Krankenkassenkarte in einer Arztpraxis (Archivbild) (Getty Images / Willie B. Thomas)
    Dies geht aus einem Bericht der Gesetzlichen Krankenkassen hervor, der der Funke Mediengruppe vorliegt. Ende 2025 seien demnach noch 58 Apps in dem Leistungskatalog enthalten gewesen. Bis zu diesem Zeitpunkt seien die Apps rund 1,6 Millionen mal verschrieben worden. Die gesetzlichen Krankenkassen hätten seit Beginn der Verordnung 2020 rund 400 Millionen Euro dafür ausgegeben.
    Zudem bezeichnete die GKV die Preise der Apps als "strukturelles" Problem: Der Gesetzgeber ermögliche es den Herstellern, die Kosten im ersten Jahr in beliebiger Höhe festzulegen. Die GKV forderte Korrekturen sowie einen Nachweis für den Nutzen von Anfang an. - Die Prüfstelle für die Apps ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
    Diese Nachricht wurde am 05.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.