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Google
Der Suchmaschinen-Riese lenkt ein

An welcher Stelle ein Unternehmen in den Trefferlisten der Suchmaschine Google erscheint, kann über Wohl und Wehe des Geschäftserfolgs entscheiden. Im Streit zwischen der EU und dem Internetkonzern über die Links von Wettbewerbern scheint nun eine Einigung in Sicht.

Von Annette Riedel | 05.02.2014
    EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia gab sich überzeugt, dass ein gütlicher Ausgang naht, in einem seit über drei Jahren währenden Streit mit Google wegen unlauterer Ausnutzung seiner marktbeherrschenden Stellung im Suchmaschinen-Markt. Zugleich sei das sein letzter Versuch, Google gütlich dazu zu bewegen, die Links von Wettbewerbern auf den Ergebnisseiten der Google-Suchmaschine wettbewerbskonform zu gestalten.
    "Ich habe in den letzten Jahren zweimal Googles Änderungsvorschläge als nicht ausreichend zurückgewiesen. Wären die neuen Vorschläge wieder unbefriedigend gewesen, hätten wir andere Seiten aufziehen müssen. Mit den neuen Vorschlägen reagiert Google angemessen auf meine wettbewerbsrechtlichen Bedenken."
    Das müssen jetzt auch noch die 18 Mitwettbewerber Googles so sehen, deren Beschwerden das Verfahren der EU-Kommission gegen Google erst in Gang gesetzt hatten. Dann wird - voraussichtlich in einigen Monaten - die endgültige Entscheidung der Kommission, ob das Verfahren eingestellt werden kann, gefällt.
    Was soll sich konkret ändern, damit Google nicht mehr seine oder mit ihm verbandelte Dienste - Online-Karten, Flüge, Reisen, Restaurants, Hotels - auf seinen Seiten unfair bevorzugt, wenn Nutzer online nach entsprechenden Diensten suchen? "Wann immer Google auf seiner Seite seine eigenen Angebote optisch bewirbt, muss es die Dienste von Wettbewerbern in vergleichbarer Weise präsentieren. Und mindestens drei rivalisierende Angebote müssen prominent auf den ersten Seiten der Suchergebnisse erscheinen."
    Die Verpflichtung zur gleichen Behandlung anderer Anbieter würde automatisch für alle künftigen Veränderungen und Innovationen der Suchmaschine gelten - sei es technisch oder im Design. "Bewirbt Google aufmerksamkeitswirksam eines seiner Angebote mit einem Bild, müssen rivalisierende Angebote auch ein solches Bild haben."
    Alle entsprechenden Verabredungen wären für Google bindend und ihre Einhaltung würde kontrolliert werden. Kommt es zur angestrebten gütlichen Einigung zwischen der EU-Kommission und dem Internetanbieter, ist die milliardenschwere Strafe, die beim Verstoß gegen Wettbewerbsrecht verhängt werden könnte, vom Tisch - in diesem Falle. "Wir werden deswegen nicht darauf verzichten, wegen möglicher anderer wettbewerbsrechtlicher Verstöße gegen Google zu ermitteln." Zurzeit untersucht die EU-Kommission zwei weitere Beschwerden gegen das Unternehmen wegen unfairer Praktiken.