"Beetgräben" nennen sich die feinen Wasser-Adern, um die sich der Streit dreht. Sie sind typisch für das Marschland an der Unterelbe, gerade auch für Deutschlands größtes zusammenhängendes Obstanbau-Gebiet, das Alte Land zwischen Stade und Hamburg mit seinen über elf Millionen Bäumen.
Als feinmaschiges Netz ziehen sich die Gräben durch die Kulturen. Das Besondere an ihnen: Sie führen nur vorübergehend Wasser. Und zwar im Frühjahr, zur Blütezeit der Bäume. Die Obstbauern stauen die Beetgräben dann für mehrere Wochen ein, aus Frostschutzgründen. Manche der Wasseradern fallen aber erst viel später wieder trocken, weil sie nicht völlig entleert werden. Die Zeitspanne genügt verschiedenen Insekten- und Kleinkrebs-Arten, um sich in den Staugräben anzusiedeln. Diese Lebensgemeinschaften hält man vor Ort offenbar für nicht sonderlich schutzwürdig. Der Landkreis Stade vertritt die Ansicht, die Beetgräben seien überhaupt keine Gewässer. Geteilt wird diese Auffassung selbst von den Fachbeamten der Unteren Naturschutzbehörde und der Unteren Wasserbehörde. In einer bisher unveröffentlichten Erklärung des Landkreises Stade heißt es:
An diesen Gräben können Einträge von Pflanzenschutzmitteln durch Abtrift von Sprühgeräten, die die letzte Baumreihe in Richtung Gewässer behandeln, geduldet werden, im Interesse der Erhaltung des Obstbaues, aus Sicht des Naturschutzes und des Wasserschutzes.
Setzt sich diese Rechtsauffassung durch, dann bekommen die Obstbauern im Alten Land freie Hand. Abstände zu den Beetgräben müssten sie beim Pestizid-Einsatz nicht einhalten. Auch dann nicht, wenn die Gräben im Frühjahr mit Wasser gefüllt sind und Kleinstlebewesen darin vorkommen. Das Umweltbundesamt will so etwas nicht gutheißen. Die Berliner Behörde unterhält eine Fachabteilung, die sich mit der Umweltprüfung von Pflanzenschutzmitteln befasst.
Die Experten dort betonen, der Ansicht des Landkreises Stade sei "entschieden zu widersprechen". Das übermittelte das Umweltbundesamt auch dem Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Hannover. Es ist die zuständige Vollzugsbehörde für das Pflanzenschutzgesetz im Alten Land. In ihrer Stellungnahme warnen die Berliner Umweltexperten:
Insofern nunmehr die Untere Wasserbehörde und Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Stade beabsichtigen, einen Eintrag von Pflanzenschutzmitteln in diese Gräben zu dulden, würde dies dem Schutzzweck des Pflanzenschutzgesetzes zuwiderlaufen und somit gegen geltendes Recht verstoßen.
Das Bundesamt stützt sich dabei auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Hamburg. Das hatte sich vor drei Jahren schon einmal mit den gebietstypischen Wassergräben an der Unterelbe befasst. Die Richter hielten sich damals an die Gewässer-Definitionen des Wasserhaushalts-Gesetzes und urteilten:
In diesem Sinne sind die Gräben (...) ohne jeden Zweifel (...) Gewässer, ohne dass es auf die Frage ankäme, ob sie gelegentlich (...) ganz oder teilweise trockenfallen.
Wem das Pflanzenschutzamt in Hannover folgt, dem Umweltbundesamt oder dem Landkreis Stade, das bleibt vorerst offen. Die Vollzugsbehörde wollte sich auf Anfrage nicht detailliert zu dem Streit äußern. Es handele sich um ungeklärte Rechtsfragen. Folgen hat die Haltung des Landkreises aber schon jetzt. Wie sich die derzeitige Spritzpraxis der Obstbauern im Alten Land ökologisch auswirkt, untersucht das Pflanzenschutzamt nach einer Absprache mit den Behörden vor Ort künftig nur noch in den Hauptgewässern und nicht mehr in den Beetgräben .
Als feinmaschiges Netz ziehen sich die Gräben durch die Kulturen. Das Besondere an ihnen: Sie führen nur vorübergehend Wasser. Und zwar im Frühjahr, zur Blütezeit der Bäume. Die Obstbauern stauen die Beetgräben dann für mehrere Wochen ein, aus Frostschutzgründen. Manche der Wasseradern fallen aber erst viel später wieder trocken, weil sie nicht völlig entleert werden. Die Zeitspanne genügt verschiedenen Insekten- und Kleinkrebs-Arten, um sich in den Staugräben anzusiedeln. Diese Lebensgemeinschaften hält man vor Ort offenbar für nicht sonderlich schutzwürdig. Der Landkreis Stade vertritt die Ansicht, die Beetgräben seien überhaupt keine Gewässer. Geteilt wird diese Auffassung selbst von den Fachbeamten der Unteren Naturschutzbehörde und der Unteren Wasserbehörde. In einer bisher unveröffentlichten Erklärung des Landkreises Stade heißt es:
An diesen Gräben können Einträge von Pflanzenschutzmitteln durch Abtrift von Sprühgeräten, die die letzte Baumreihe in Richtung Gewässer behandeln, geduldet werden, im Interesse der Erhaltung des Obstbaues, aus Sicht des Naturschutzes und des Wasserschutzes.
Setzt sich diese Rechtsauffassung durch, dann bekommen die Obstbauern im Alten Land freie Hand. Abstände zu den Beetgräben müssten sie beim Pestizid-Einsatz nicht einhalten. Auch dann nicht, wenn die Gräben im Frühjahr mit Wasser gefüllt sind und Kleinstlebewesen darin vorkommen. Das Umweltbundesamt will so etwas nicht gutheißen. Die Berliner Behörde unterhält eine Fachabteilung, die sich mit der Umweltprüfung von Pflanzenschutzmitteln befasst.
Die Experten dort betonen, der Ansicht des Landkreises Stade sei "entschieden zu widersprechen". Das übermittelte das Umweltbundesamt auch dem Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Hannover. Es ist die zuständige Vollzugsbehörde für das Pflanzenschutzgesetz im Alten Land. In ihrer Stellungnahme warnen die Berliner Umweltexperten:
Insofern nunmehr die Untere Wasserbehörde und Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Stade beabsichtigen, einen Eintrag von Pflanzenschutzmitteln in diese Gräben zu dulden, würde dies dem Schutzzweck des Pflanzenschutzgesetzes zuwiderlaufen und somit gegen geltendes Recht verstoßen.
Das Bundesamt stützt sich dabei auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Hamburg. Das hatte sich vor drei Jahren schon einmal mit den gebietstypischen Wassergräben an der Unterelbe befasst. Die Richter hielten sich damals an die Gewässer-Definitionen des Wasserhaushalts-Gesetzes und urteilten:
In diesem Sinne sind die Gräben (...) ohne jeden Zweifel (...) Gewässer, ohne dass es auf die Frage ankäme, ob sie gelegentlich (...) ganz oder teilweise trockenfallen.
Wem das Pflanzenschutzamt in Hannover folgt, dem Umweltbundesamt oder dem Landkreis Stade, das bleibt vorerst offen. Die Vollzugsbehörde wollte sich auf Anfrage nicht detailliert zu dem Streit äußern. Es handele sich um ungeklärte Rechtsfragen. Folgen hat die Haltung des Landkreises aber schon jetzt. Wie sich die derzeitige Spritzpraxis der Obstbauern im Alten Land ökologisch auswirkt, untersucht das Pflanzenschutzamt nach einer Absprache mit den Behörden vor Ort künftig nur noch in den Hauptgewässern und nicht mehr in den Beetgräben .