
Ein Verbotsverfahren habe zu Recht hohe verfassungsrechtliche Voraussetzungen und müsse deshalb mit der gebotenen juristischen Sorgfalt angegangen werden, führten der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Fraktion, von Notz, und die Parlamentarische Geschäftsführerin Mihalic aus.
In der schwarz-roten Bundesregierung gehen die Ansichten über einen Verbotsantrag auseinander. Der Verfassungsschutz hatte die AfD Anfang Mai zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung hochgestuft. Dagegen setzt sich die Partei juristisch zur Wehr. Bis zur Gerichtsentscheidung wird die AfD öffentlich nach wie vor nur als rechtsextremer Verdachtsfall geführt.
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Diese Nachricht wurde am 09.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.