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Grundgesetz Artikel 5
"Meinung in Wort, Schrift und Bild"

Artikel 5: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."

Heiko Specht hat Artikel 5 ausgewählt. Die "Spiegel"-Affäre von 1962 hat ihm die Bedeutung der Pressefreiheit bewusst gemacht.

Äußerungen unserer Anruferinnen und Anrufer geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich die Äußerungen in diesen Anrufen nicht zu eigen.