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Grundschulen in Brandenburg
Ärger um Zeugnisnoten

Bisher setzte sich die Deutschnote an Brandenburger Grundschulen aus drei Teilbereichen zusammen - nun sind es fünf. Lehrervertretungen sowie die Opposition im Landtag kritisieren den Beschluss des Bildungsministeriums. Denn die neue Vorschrift trat erst wenige Tage vor der Zeugnisvergabe in Kraft.

Von Anja Nehls | 05.02.2019
    Ein Mädchen begutachtet ihr Zeugnis und hält sich die Hand an die Stirn.
    Durch die neuen Teilbereiche soll "das Fach Deutsch eine Aufwertung erfahren", so das Brandenburger Bildungsministerium. (imago / Thomas Imo)
    Der achtjährige Allister Göhler aus Kleinmachnow ist stolz. Sein Halbjahreszeugnis der dritten Klasse besteht nur aus Einsen und Zweien. Sechs Noten hat er alleine für das Fach Deutsch bekommen.
    Allister Göhler: "Also in Deutsch habe ich die Gesamtnote Eins, also in Sprechen und Zuhören habe ich auch ne Eins, das gehört zu Deutsch. In Schreiben, Rechtschreiben habe ich auch eine Eins, Lesen und Lesefertigkeiten nutzen habe ich auch eine Eins, mit Texten und Medien umgehen habe ich eine Zwei, Sprachwissen und Sprachbewusstsein entwickeln habe ich eine Zwei und das zusammen ergibt in Deutsch die Gesamtnote Eins."
    Der neue Rahmenlehrplan für die Schulen des Landes Brandenburg sieht für das Fach Deutsch in der dritten und vierten Klasse jetzt fünf, statt wie bisher drei, unterschiedliche Teilbereiche vor. Damit sollte das Fach eine Aufwertung erfahren, so das Bildungsministerium. Allisters Vater, Andreas Göhler, muss angesichts der detaillierten Benotung fast ein bisschen schmunzeln. In welchen Teilbereichen nun das Diktat einfließe, wo die Buchvorstellung und wie jeweils die mündliche Mitarbeit, ist ihm nicht klar.
    Andreas Göhler: "Ich finde grundsätzlich differenzierte Beurteilungen richtig. Ob die Beurteilung dann auch noch eine Benotung sein muss in fünf Kategorien in einem Fach, das finde ich eher fragwürdig."
    Und was bedeutet überhaupt "Sprachbewusstheit entwickeln"? Was wird bewertet bei "mit Texten und Medien umgehen"? Romy Schmidt, Mutter von Drittklässler Titus hat eine Idee.
    Romy Schmidt: "Na da fragt man sich in der dritten Klasse, die haben wirklich drei Vorträge gehabt und mussten kleine Medien nutzen, die klassische Wandzeitung mit Bildern, das ist für mich jetzt Medium Wandzeitung und dann haben sie natürlich im Internet schon recherchiert, sich Bilder rausgezogen."
    "Rechtlich unzulässig"
    Von der neuen Differenzierung würde die Leistungen der Schüler nicht besser, kritisiert die GEW. Und der Brandenburgische Pädagogen-Verband hält die ganze Sache sowieso für rechtlich unzulässig. Das geänderte Verfahren hätte man nämlich viel früher in die Wege leiten müssen, sagt Hartmut Stäker vom Pädagogen-Verband.
    Hartmut Stäker: "Das Problem ist, dass diese Umstellung mitten im Schuljahr passiert ist, also nicht wie gewohnt am Beginn eines Leistungsmesszeitraums, also am Beginn des Schuljahres, sondern erst im Laufe des ersten Halbjahres."
    Mitte Januar wurde die Verwaltungsvorschrift erst für verbindlich erklärt. Zu wenig Zeit für die Lehrer, sich darauf vorzubereiten, meint der Pädagogen-Verband. Die Kinder hätten nun ganz knapp vor den Zeugnissen rückwirkend nach den neuen fünf Kategorien bewertet werden müssen.
    Diesen Vorwurf weist das Bildungsministerium zurück. Schon seit Oktober 2017 sei die Neuerung den zuständigen Gremien vorgestellt worden, vor einem Jahr bereits im Landesschulbeirat besprochen worden. Die neuen Zeugnisformulare gab es seit kurz vor Weihnachten, sagt die Brandenburgische Bildungsministerin Britta Ernst, SPD, gegenüber dem RBB: "Da gibt es ein neues Formular, das ist das ganz letzte Jahr schon diskutiert worden und das haben wir auch den Schulämtern und den Schulen zur Verfügung gestellt und jetzt wird es eingesetzt. Und offenbar ist es nicht bei jeder Schule so angekommen."
    CDU kritisiert mangelnde Kommunikation
    Und das sei eine Katastrophe und wieder einmal ein Zeichen mangelnder Kommunikation des Bildungsministeriums mit den Schulen, kritisiert Dietlind Tiemann von der oppositionellen CDU: "Wenn es eine Benotung gibt, dann muss die natürlich Hand und Fuß haben, die kann deutliche Auswirkungen für ein Kind haben. Denn so wie die Kinder exakt arbeiten sollen, so erwartet man das von den Lehrern auch, nur wenn die zu spät erfahren wie sie es machen sollen, dann können sie danach nicht vorgehen."
    An der Grundschule Auf dem Seeberg in Kleinmachnow, waren allerdings sogar die Eltern bereits im vergangenen Jahr informiert worden, sagt Allisters Vater. Die Lehrer wussten rechtzeitig Bescheid – und selbst wenn nicht, könne das kein Problem sein.
    Andreas Göhler: "Muss doch wohl möglich sein, auch rückwirkend sich zu überlegen, ist ein Schüler, eine Schülerin eher Zwei, eher Drei oder sogar Eins, ohne dass ich da vorher mir exakte Notizen gemacht habe."
    Dass Eltern wegen der Deutschnoten klagen, hält der Landeselternrat in Brandenburg für unwahrscheinlich. Und auch Allisters Mutter Claudia Ibe-Göhler sieht das Ganze gelassen: "Wo ist das Problem? Also es kommt hier doch auf nichts an, also wir reden nicht über die Zeit für eine Gymnasialempfehlung, wir reden von Dritt- und Viertklässlern, also ich finde die Aufregung etwas übertrieben."