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Grundsteuer-Reform
Gestoppt oder nicht?

Nach Berichten, das Kanzleramt habe seinen Gesetzentwurf zur Grundsteuerreform endgültig gestoppt, dementiert Bundesfinanzminister Olaf Scholz im Deutschlandfunk-Interview. Nach der Anhörung von Juristen soll das Kabinett sich schon bald damit befassen. Bis Ende des Jahres werde das Gesetz beschlossen sein.

Von Volker Finthammer | 02.05.2019
Olaf Scholz (SPD), Bundesminister der Finanzen, nimmt an der Sitzung des Bundestags teil.
Im Deutschlandfunk-Interview dementierte Olaf Scholz, dass der Gesetzentwurf gestoppt sei (dpa/ picture alliance/ Kay Nietfeld)
Finanzminister Olaf Scholz lässt sich von dem neuerlichen Gebaren der CSU hörbar nicht aus der Ruhe bringen:
"Da gibt es immer jemand, der mit einem Zwischenruf kommt, aber ich glaube nur Gelassenheit versetzt einen in die Lage mit einer solchen Situation zu einem guten Gesetz zu kommen. Dass es so schwierig ist hat ja alle meinen Vorgänger davon abgehalten eine Lösung zu produzieren. Jeder weiß, dass das heutige Grundsteuerrecht nicht mehr funktionieren kann und das bringen wir jetzt in Ordnung mit einen einfachen, digitalisierbaren unbürokratischen Recht, dass allerdings den Anforderungen des Verfassungsgerichts entsprecht", erklärte Olaf Scholz gegenüber dem Deutschlandfunk.
Nach einem Bericht der Bild-Zeitung ohne Quellenangabe soll der Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) zur Grundsteuer vom Kanzleramt endgültig gestoppt worden sein. Der Finanzminister müsse sich vor einer Kabinettsbefassung zunächst mit der CSU, beziehungsweise Bayern einigen, heißt es darin.
Söder provoziert
Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder setzte auf seiner Osteuropa-Reise noch einen drauf und erklärte: Ohne Bayern und die CSU gebe es keine neue Grundsteuer. Das stehe fest. Der Vorschlag von Scholz werde so nicht Gesetz werden. Es sei eben in der großen Koalition selbstverständlich, dass ein Entwurf nicht ins Kabinett komme, wenn die CSU einem Vorhaben nicht zustimme. Aber scheitern lassen, das hatte Söder bereits vor geraumer Zeit angekündigt, will er die Reform auch nicht.
Dabei ist die Ressortabstimmung schon eingeleitet, erläutert Scholz im Deutschlandfunk und alle Mitglieder des Kabinetts seien über den Vorgang informiert.
"Es gibt da auch noch Wünsche nach Abweichungsmöglichkeiten, die verfassungsrechtlich sehr sorgfältig erwogen werden müssen, denn nicht alles, was man sich wünscht, funktioniert auch, wenn man ins Grundgesetzt reinguckt. Und ich habe dann gesagt, ich werde dazu eine kleine Anhörung mit Verfassungsrechtlern machen, die ist längst terminiert, die findet Anfang dieses Monats statt und dann glaube ich, kommen wir auch bald voran und werden das hinkriegen, dass dieses Gesetz bis zum Ende des Jahres beschlossen ist."
Wertabhängig vs. flächenabhängig
Der Finanzminister setzt in seinem Entwurf auf ein wertabhängiges Modell, in das bei Wohngrundstücken auch das örtliche Mietniveau, das Baujahr eines Gebäudes und der Bodenrichtwert einfließen sollen. Die CSU bevorzugt dagegen eine Immobilienbewertung allein nach der Fläche, konnte sich damit aber nicht durchsetzen und fordert deshalb jetzt eine Öffnungsklausel ein.
Auslöser der Reform war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherigen Berechnungsgrundlagen der Grundsteuer als veraltet und überholt zurückgewiesen hatte und eine Neuregelung bis zum Ende dieses Jahres einfordert. Sollte die Reform scheitern, darf die Steuer ab 2020 nicht mehr erhoben werden. Für die Kommunen, als die eigentlichen Nutznießer dieser Steuer, geht es um gut 14,8 Milliarden Euro pro Jahr, auf die sie nicht verzichten wollen. Zugleich haben sie mit dem Hebesatz ein zentrales Instrument in der Hand, um die konkrete Höhe der Steuer wesentlich mit zu bestimmen.
Allerdings ist das eine kommunale Entscheidung auf die Länder keinen unmittelbaren Einfluss haben. Eine Öffnungsklausel im Bundesgesetz würden bedeuten, dass Länder bei der Grundsteuer doch noch eigene Akzente setzen können, was bislang nicht der Fall ist. Und das ist das wesentliche Ziel der CSU Forderung.