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Grundsteuerreform
Mieterbund und Naturschützer treten auf den Plan

Nach langer Zeit soll die Grundsteuer reformiert werden. Mieterbund und Naturschützer kritisieren die Umsetzung des neuen Gesetzesentwurfes: Vor allem Mieter müssen mit steigenden Preisen rechnen. Bis die Reform wirklich umgesetzt werden kann, wird allerdings noch einige Zeit vergehen.

Von Anja Nehls | 20.09.2016
    Ein Haus steht auf Geldscheinen. Symbolbild für Haus und seine Kosten
    Der neue Gesetzesentwurf für die Grundsteuer soll am Freitag in den Bundestag eingebracht werden. Das bedeutet: Immobilienbesitzer müssen langfristig mit steigenden Kosten rechnen. (dpa /Revierfoto)
    Sie ist kompliziert, ungerecht und soll seit Jahren neu geregelt werden: die Grundsteuer. Nach mehreren erfolglosen Anläufen haben die Länderfinanzminister haben auf ihrer Jahreskonferenz eine "zeitnahe Bundesratsinitiative für eine umfassende Reform der Grundsteuer" beschlossen - allerdings gegen die Stimmen von Bayern und Hamburg. Der Naturschutzbund findet, dass mit dem geplanten neuen Steuermodell, kein Anreiz geschaffen, wird den Flächenverbrauch in Deutschland zu reduzieren, Baulücken zu schließen und freie Grundstücke zu bebauen. Stattdessen sei eher ein Anreiz da, neue Grundstücke zu kaufen und leer stehen zu lassen und zum Beispiel Felder an Randgebieten aufzukaufen – und das sei auch Naturschutzsicht sehr bedenklich. Da muss man vielleicht kurz erklären, wie sich die Grundsteuer berechnet.
    Umso wertvoller ein Grundstück bebaut ist, je höher ist die Grundsteuer
    Bisher richtete sie sich nach einem sogenannten Einheitswert, der sich aus dem Bodenwert und dem Gebäudewert ergibt. Dieser Wert ist uralt und stammt für die alten Bundesländer aus dem Jahr 1964 und für die neuen Bundesländer aus dem Jahr 1935. Künftig soll es einen Kostenwert geben, in den der Verkehrswert des Gebäudes einfließt und dazu der Bodenrichtwert, und die Berechnung ist hoch kompliziert. Ausbauten wie Dachgeschosse, Tiefgaragen oder ein Wintergarten sollen zum Beispiel berücksichtigt werden. Auf jeden Fall, kann man sagen, die Grundsteuer wird umso höher sein, je wertvoller ein Grundstück bebaut ist und das kann nicht sein, sagt Thomas Tennhardt vom Naturschutzbund:

    "Die eine Möglichkeit ist natürlich, dass man mehr Baulückenbebauung mobilisiert und Anreize schafft, zum Beispiel Aufstockungen von Gebäuden und ähnliches über so ein Steuermodell zu finanziellen Anreizen zu bringen."
    "Experten rechnen mit höheren Mieten und steigenden Immobilienpreisen"
    Außerdem wird die Grundsteuer insgesamt wohl höher werden. Experten rechnen deshalb mit höheren Mieten und steigenden Immobilienpreisen – und darunter leiden dann die Mieter, sagt Lukas Siebenkotten vom Deutschen Mieterbund. Denn es sei völlig klar, dass die Eigentümer die Mehrausgaben an ihre Mieter abgeben. An das Versprechen der Länder, dass insgesamt nicht mehr Grundsteuer erhoben wird als vorher, glaubt er nicht:
    "Denn Mieterinnen und Mieter müssen ja die Grundsteuer bezahlen, die dem Eigentümer auferlegt ist. Die kann weitergeleitet werden. Es wird ja immer wieder behauptet, man will das aufkommensneutral machen, das heißt, es soll nur genauso viel Grundsteuer insgesamt eingespielt werden wie bisher. Da die Kommunen ein Hebesatzrecht haben, also selber darüber bestimmen, wie hoch die Grundsteuer ist, können die Länder eine solche Aufkommensneutralität gar nicht herstellen."
    Also fordern sowohl der Mieterbund, als auch zum Beispiel der Naturschutzbund, dass die Grundsteuer einfach nur nach der reinen Grundstücksfläche berechnet wird und nicht nach dem, was auf dem Grundstück draufsteht. Das sei darüber hinaus auch weit weniger kompliziert und schneller umzusetzen. Der Finanzminister des Landes Niedersachsen, Peter-Jürgen Schneider hält dieses Verfahren aber wiederum für ungeeignet:
    "Dann würde man die darauf stehenden Werte der Gebäude nicht berücksichtigen. Das wäre eine grobe Ungerechtigkeit. Der eine hat eine Villa auf dem Grundstück stehen und der andere ein Mehrfamilienhaus und beide würden mit der Grundsteuer gleich beaufschlagt. Das hat mit Steuergerechtigkeit nicht allzu viel zu tun. Das derzeitige System bildet nicht die realen Wertverhältnisse ab. Und das geht nicht. Das wird auch das Bundesverfassungsgericht, wenn wir jetzt nicht reagieren, demnächst für unzulässig erklären."
    Nur Hamburg und Bayern sprechen sich gegen neuen Gesetzesentwurf aus
    Am Freitag wollen Niedersachsen und Hessen nun stellvertretend für insgesamt 14 Bundesländer einen Gesetzentwurf in den Bundesrat einbringen, nach dem sich in Zukunft die Bemessung der Grundsteuer am Verkehrswert der Grundstücke und Gebäude orientieren soll. Nur Hamburg und Bayern haben sich gegen diesen Entwurf ausgesprochen. Auch die beiden Länder kritisieren, dass alles, was viel Fläche kostet und wenig bebaut ist im Verhältnis günstiger wegkommt. Unbebaute Grundstücke sollten den bebauten steuerlich gleichgestellt werden. Wenn die Gesetzesinitiative erfolgreich ist, erhalten etwa 35 Millionen Eigentümer dann irgendwann Post von ihrer Gemeinde. In umfangreichen Fragebögen müssen sie dann Angaben zu ihren Immobilien machen. Bis alle Eigentümer angeschrieben sind und der Plan womöglich umgesetzt werden kann, werden aber noch mindestens zehn Jahre vergehen.